CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die Definitionen von Gruppen chemischer Elemente wie folgt:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthaniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthaniden
    5. Actiniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, J, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. Auf folgende Regeln wird hingewiesen:
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B. :
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03 und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C08C08Organische makromolekulare Verbindungen; deren Herstellung oder chemische Verarbeitung; Massen auf deren Grundlage (Herstellung oder Behandlung künstlicher Fäden, Fasern, Borsten oder Bänder D01)
Anmerkung:
  1. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
  2. Verfahren, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden zur:
    1. Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur
    2. Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen werden außerdem in Unterklasse C12S klassifiziert. [5]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08BC08BPolysaccharide; deren Derivate (Polysaccharide, die weniger als sechs Saccharidreste durch Glykosidbindungen aneinander gebunden enthalten, C07HGärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen C12P 19/00Zuckerindustrie C13Herstellung von Cellulose D21) [4]
Anmerkung:
  1. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert. [7]
Sachverzeichnis der Unterklasse
CELLULOSE UND DEREN DERIVATE
Vorbehandlung von CelluloseC08B 1/00
EsterC08B 3/00-C08B 7/00, C08B 13/00, C08B 17/00
EtherC08B 11/00, C08B 13/00, C08B 17/00
XanthateC08B 9/00
andere DerivateC08B 15/00
Regenerierung von CelluloseC08B 16/00
STÄRKE; ABGEBAUTE ODER NICHTCHEMISCHE MODIFIZIERTE STÄRKE; AMYLOSE; AMYLOPECTINC08B 30/00
CHEMISCHE DERIVATE DER STÄRKE, DER AMYLOSE ODER DES AMYLOPECTIN
der StärkeC08B 31/00
der AmyloseC08B 33/00
des AmylopectinsC08B 35/00
ANDERE POLYSACCHARIDEC08B 37/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C08CC08CBehandlung oder chemische Modifizierung von Kautschuken
Anmerkung:
  1. Die Unterklasse umfasst:
    • Verfahren, die natürlichen Kautschuk oder von konjugierten Dienen abgeleiteten Kautschuk betreffen (Synthese des letzteren C08F); [2]
    • Verfahren, die Kautschuk allgemein betreffen (einen bestimmten Kautschuk betreffend, außer den vorstehend erwähnten, C08F-C08H). [2]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08FC08FMakromolekulare Verbindungen, erhalten durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind (Herstellung flüssiger Kohlenwasserstoffmischungen mit geringerer Kohlenstoffanzahl, z.B. durch Oligomerisation, C10G 50/00) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden Bor oder Silicium als Metalle angesehen. [2]
  2. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Aliphatischer Rest" ist zu verstehen als ein acyclisches oder nicht-aromatisches carbocyclisches Kohlenstoffgerüst, das als begrenzt gilt durch eine Bindung zu:
      1. einem anderen Element als Kohlenstoff;
      2. einem Kohlenstoffatom, das eine Doppelbindung zu einem anderen Atom als Kohlenstoff besitzt;
      3. einem aromatischen carbocyclischen Ring oder einem heterocyclischen Ring.
    • Beispiele: Polymerisate von
      1. CH27CH-O-CH2-CH2-NH-COO-CH2-CH2-OH werden in Gruppe C08F 16/28 klassifiziert;
      2. Bildreferenz:fig103.gif werden in den Gruppen C08F 16/36 klassifiziert;
      3. Bildreferenz:fig65.gif werden in Gruppe C08F 12/18 klassifiziert. [2]
  3. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in A61P klassifiziert. [7]
  4. Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Katalysator oder ein Polymerisat an der letzten geeigneten Stelle klassifiziert. [2]
  5. In dieser Unterklasse gilt:
    1. Makromolekulare Verbindungen oder deren Herstellung werden entsprechend der Art der hergestellten Verbindung klassifiziert. Allgemeine Verfahren zur Herstellung makromolekularer Verbindungen, die in mehr als eine Hauptgruppe fallen, werden in die Gruppen der angewendeten Verfahren klassifiziert (C08F 2/00-C08F 8/00). Das Herstellungsverfahren sollte auch in der Gruppe der verwendeten Reaktionen klassifiziert werden, falls von Bedeutung; [2]
    2. Sachverhalte, die sowohl Homopolymerisate als auch Mischpolymerisate betreffen, werden in den Gruppen C08F 10/00-C08F 38/00 klassifiziert; [2]
    3. Sachverhalte, die auf Homopolymerisate beschränkt sind, werden nur in den Gruppen C08F 110/00-C08F 138/00 klassifiziert; [2]
    4. Sachverhalte, die auf Mischpolymerisate beschränkt sind, werden nur in den Gruppen C08F 210/00-C08F 246/00 klassifiziert; [2]
    5. Wenn in den Gruppen C08F 210/00-C08F 238/00 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Mischpolymerisat nach der monomeren Hauptkomponente klassifiziert. [2]
  6. Diese Unterklasse umfasst auch Zusammensetzungen auf der Basis von Monomeren, aus denen die in diese Unterklasse einzuordnenden makromolekularen Verbindungen gebildet werden (Anstrichstoffe C09D 4/00; Klebstoffe C09J 4/00). [7]
    • In dieser Unterklasse gilt: [7]
      1. Sind die Monomeren definiert, werden sie entsprechend dem zu bildenden Polymerisat eingeordnet: [7]
        • in den Gruppen C08F 10/00-C08F 246/00, wenn kein vorgebildetes Polymerisat anwesend ist;
        • in den Gruppen C08F 251/00-C08F 291/00, wenn ein vorgebildetes Polymerisat anwesend ist und die in Betracht zu ziehende Umsetzung eine Pfropf- oder Vernetzungsreaktion ist; [7]
      2. Wird die Anwesenheit von Verarbeitungszusätzen als maßgebend erachtet, werden sie in Gruppe C08F 2/44 eingeordnet (Sensibilisatoren C08F 2/50; Polymerisationskatalysatoren C08F 4/00); [7]
      3. Sind Verarbeitungszusätze an sich von Bedeutung, werden sie auch in der Unterklasse C08K eingeordnet. [7]
Sachverzeichnis der Unterklasse
Polymerisationsverfahren; KatalysatorenC08F 2/00; C08F 4/00
Nachbehandlung von Polymerisaten; chemisches ModifizierenC08F 6/00; C08F 8/00
Homo- und Mischpolymerisate von Verbindungen, welche einen oder mehrere ungesättigte aliphatische Reste aufweisen, von denen jeder nur eine Kohlenstoff- Kohlenstoff-Doppelbindung besitztC08F 10/00-C08F 30/00
HomopolymerisateC08F 110/00-C08F 130/00
MischpolymerisateC08F 210/00-C08F 230/00
Homo- und Mischpolymerisate von cyclischen Verbindungen, welche keine ungesättigten aliphatischen Reste in einer Seitenkette aufweisen und eine oder mehrere Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen in einem Ring besitzenC08F 32/00, C08F 34/00
HomopolymerisateC08F 132/00, C08F 134/00
MischpolymerisateC08F 232/00, C08F 234/00
Homo- und Mischpolymerisate von Verbindungen, welche einen oder mehrere ungesättigte aliphatische Reste aufweisen, wobei wenigstens einer zwei oder mehr Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen besitztC08F 36/00
HomopolymerisateC08F 136/00
MischpolymerisateC08F 236/00
Homo- und Mischpolymerisate von Verbindungen, welche eine oder mehrere Kohlenstoff- Kohlenstoff-Doppelbindungen besitzenC08F 38/00
HomopolymerisateC08F 138/00
MischpolymerisateC08F 238/00
Mischpolymerisate von Kohlenwasserstoffen und MineralölenC08F 240/00
Mischpolymerisate von trocknenden Ölen mit anderen MonomerenC08F 242/00
Cumaron-Inden-MischpolymerisateC08F 244/00
Mischpolymerisate, von denen nur das den geringeren Anteil bildende Monomere definiert istC08F 246/00
Pfropfpolymerisate; Polymerisate, welche mit ungesättigten Monomeren vernetzt sindC08F 251/00-C08F 292/00
BlockpolymerisateC08F 293/00-C08F 297/00
Makromolekulare Verbindungen, die durch Reaktion von Polymeren erhalten werden unter alleiniger Beteiligung von Reaktionen zwischen ungesättigten Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen in Abwesenheit nicht-makromolekularer MonomereC08F 299/00
Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehenC08F 301/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C08GC08GMakromolekulare Verbindungen, anders erhalten als durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind
Anmerkung:
  1. Die therapeutische Aktivität der Verbindungen wird außerdem in A61P klassifiziert [7]
  2. In dieser Unterklasse hat Gruppe C08G 18/00 Vorrang vor den anderen Gruppen. Ein weiteres Klassifikationssymbol wird angegeben, wenn die Polymeren unter Knüpfung spezifischer Bindungen, für die eine geeignete Gruppe vorgesehen ist, erhalten werden. [2]
  3. Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird an der letzten geeigneten Stelle (innerhalb jeder Hauptgruppe) klassifiziert. [2]
  4. Diese Unterklasse umfasst auch Zusammensetzungen auf der Basis von Monomeren, aus denen die in diese Unterklasse einzuordnenden makromolekularen Verbindungen gebildet werden. [7]
    • In dieser Unterklasse gilt:
      1. Sind die Monomeren definiert, werden sie entsprechend dem zu bildenden Polymerisat in den Gruppen C08G 2/00-C08G 79/00, C08G 83/00 klassifiziert; [7]
      2. Sind die Monomeren in einer Weise definiert, dass die Zusammensetzung in keiner Hauptgruppe dieser Unterklasse klassifizierbar ist, dann ist die Zusammensetzung in Gruppe C08G 85/00 einzuordnen; [7]
      3. Sind Verarbeitungszusätze an sich von Bedeutung, werden sie auch in der Unterklasse C08K klassifiziert. [7]
Sachverzeichnis der Unterklasse
MAKROMULEKULARE VERBINDUNGEN, HERGESTELLT AUS ALDEHYDEN ODER KETONENC08G 2/00-C08G 16/00
PolyacetaleC08G 2/00, C08G 4/00
MAKROMOLEKULARE VERBINDUNGEN, HERGESTELLT AUS ISOCYANATEN ODER ISOTHIOCYANATENC08G 18/00
EPOXYHARZEC08G 59/00
MAKROMULEKULARE VERBINDUNGEN, HERGESTELLT DURCH UNMSETZUNGEN, DURCH WELCHE EINE BINDUNG IN DER HAUPTKETTE GEBILDET WIRDC08G 61/00-C08G 79/00
eine Kohlenstoff-Kohlenstoff-BindungC08G 61/00
eine Sauerstoff enthaltende BindungC08G 63/00-C08G 67/00
eine Stickstoff enthaltende BindungC08G 69/00-C08G 73/00
eine Schwefel enthaltende BindungC08G 75/00
eine Silicium enthaltende BindungC08G 77/00
eine Bindung, die andere Atome als Kohlenstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel oder Silicium enthältC08G 79/00
MAKROMULEKULARE VERBINDUNGEN, HERGESTELLT DURCH REAKTIONEN ZWISCHEN POLYMEREN IN ABWESENHEIT VON MONOMERENC08G 81/00
ANDERE MAKROMULEKULARE VERBINDUNGENC08G 83/00
ALLGEMEINE VERFAHRENC08G 85/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C08HLink zur Definition für IPC-Symbol: C08HC08HDerivate von natürlichen makromolekularen Verbindungen (Polysaccharide C08Bnatürlicher Kautschuk C08C)
Anmerkung:
  1. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert. [7]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08JLink zur Definition für IPC-Symbol: C08JC08JVerarbeitung; Allgemeine Mischverfahren; Nachbehandlung, soweit nicht von den Unterklassen C08B , C08C , C08F , C08G , C08H umfasst (Verarbeiten, z.B. Formen, von Kunststoffen B29Schichtstoffe, deren Herstellung B32Bspezielle Behandlung makromolekularer Stoffe zur Verbesserung ihrer Füllstoffeigenschaften in Mörtel, Beton oder Kunststein C04B 16/04 , C04B 18/20 , C04B 20/00Behandlung von Textilien D06) [2]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Verfahren zur Behandlung polymerer Stoffe, soweit nicht von den Unterklassen C08B-C08H umfasst. [4]
  2. Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [2]
  3. Wenn in dieser Unterklasse klassifiziert wird, kann unter Berücksichtigung der verwendeten Materialien zusätzlich in die Unterklasse C08L eingeordnet werden. [5, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08KC08KVerwendung von anorganischen oder nichtmakromolekularen organischen Stoffen als Zusatzstoffe (Pestizide, Herbizide A01NPharmazeutika, Kosmetika A61KSprengstoffe C06BAnstrichstoffe, Tinten, Firnisse, Farbstoffe, Polituren, Klebstoffe C09Schmiermittel C10Moberflächenaktive Reinigungsmittel C11Dkünstliche Fäden oder Fasern D01FTextilbehandlungsgemische D06) [2]
Anmerkung:
  1. Wenn in dieser Unterklasse ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Zusatzstoff immer an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [2]
  2. In dieser Unterklasse gilt:
    • Eine Mischung von Zusatzstoffen wird in der niedrigsten hierarchischen Gruppe eingeordnet, die sämtliche wesentliche Zusatzstoffe der Mischung umfasst, z.B.:
      1. eine Mischung von einem einwertigen und einem mehrwertigen Alkohol C08K 5/05; [4]
      2. eine Mischung aus zwei mehrwertigen Alkoholen C08K 5/053;
      3. eine Mischung aus einem Alkohol und einem Ether C08K 5/04; [4]
      4. eine Mischung aus einem Ether und einem Amin C08K 5/00; [4]
      5. eine Mischung aus einem Amin und einem Metall C08K 13/02; [4, 6]
    • Ammoniumsalze werden in der gleichen Weise wie Metallsalze eingeordnet. [2]
  3. In dieser Unterklasse muss jeder Zusatzstoff einer Mischung, der nicht durch die Klassifikation gemäß der vorstehenden Anmerkung (2) erfasst wird, aber dessen Verwendung als neu und nicht naheliegend angesehen wird, auch in dieser Unterklasse gemäß Anmerkung (1) eingeordnet werden. Der Zusatzstoff kann entweder eine einzelne Verbindung oder eine Zusammensetzung an sich sein. [2, 2006.01]
  4. Jeder Zusatzstoff einer Mischung, der nicht durch die Klassifikation gemäß der vorstehenden Anmerkung (2 oder 3) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in der Unterklasse gemäß Anmerkung (1) eingeordnet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Mischungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden. [6, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08LC08LMassen auf Basis makromolekularer Verbindungen (Pestizide, Herbizide A01NPharmazeutika, Kosmetika A61KSprengstoffe C06BZusammensetzungen auf Basis von polymerisierbaren Monomeren C08F , C08GAnstrichstoffe, Tinten, Firnisse, Farbstoffe, Polituren, Klebstoffe C09Schmiermittel C10MReinigungsmittel C11Dkünstliche Fäden oder Fasern D01FTextilbehandlungsmittel D06) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Kautschuk" umfasst:
      1. natürlichen Kautschuk oder von konjugierten Dienen abgeleiteten Kautschuk;
      2. Kautschuk im Allgemeinen (für einen bestimmten Kautschuk, außer einem natürlichen Kautschuk oder einem von konjugierten Dienen abgeleiteten Kautschuk, siehe die für Massen auf Basis solcher makromolekularen Verbindungen vorgesehene Gruppe). [2]
  2. In dieser Unterklasse gilt:
    1. Massen werden nach den jeweiligen Gewichtsanteilen nur der makromolekularen Bestandteile klassifiziert; [2]
    2. Massen werden nach dem im größten Mengenanteil vorliegenden makromolekularen Bestandteil bzw. nach den im größten Mengenanteil vorliegenden makromolekularen Bestandteilen klassifiziert. Falls alle makromolekularen Bestandteile in gleichen Mengenanteilen vorliegen, wird die Masse nach jedem dieser Bestandteile klassifiziert. [2]
  3. Jeder makromolekulare Bestandteil einer Masse, der nicht durch die Klassifikation gemäß der Anmerkung (2) erfasst wird, aber dessen Verwendung als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in diese Unterklasse eingeordnet werden. Zum Beispiel wird eine Masse, die 80 Teile Polyethylen und 20 Teile Polyvinychlorid enthält, in beide Gruppen C08L 23/06 und C08L 27/06 eingeordnet, wenn die Verwendung von Polyvinylchlorid als neu und nicht naheliegend angesehen wird. [2, 2006.01]
  4. Jeder makromolekulare Bestandteil einer Masse, der nicht durch die Klassifikation gemäß den vorstehenden Anmerkungen (2) oder (3) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in diese Unterklasse eingeordnet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Massen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden. [6, 2006.01]
Sachverzeichnis der Unterklasse
Massen auf Basis von Polysacchariden oder ihrer DerivateC08L 1/00-C08L 5/00
Massen auf Basis von Kautschuk oder KautschukderivatenC08L 7/00-C08L 21/00
Massen auf Basis makromolekularer Verbindungen, erhalten durch Reaktionen an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff- Bindungen beteiligt sind; Massen auf Basis von Derivaten solcher PolymerisateC08L 23/00-C08L 57/00
Massen auf Basis von makromolekularen Verbindungen, anders erhalten als durch Reaktionen an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind; Massen auf Basis von Derivaten solcher PolymerisateC08L 59/00-C08L 87/00
Massen auf Basis von natürlichen makromolekularen Verbindungen oder von deren DerivatenC08L 89/00-C08L 99/00
Massen auf Basis von nicht spezifizierten makromolekularen VerbindungenC08L 101/00