CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die Definitionen von Gruppen chemischer Elemente wie folgt:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthaniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthaniden
    5. Actiniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, J, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. Auf folgende Regeln wird hingewiesen:
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B. :
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03 und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Chemie
Hierarchische Anzeige einschalten: C01C01Anorganische Chemie (Pulver aus anorganischen Verbindungen als Ausgangsstoffe für die Herstellung keramischer Produkte C04B 35/00Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00Gewinnung von Metall-Verbindungen aus Gemischen, z.B. Erzen, die Zwischenverbindungen bei einem metallurgischen Prozess zur Gewinnung eines freien Metalls sind, C21B , C22BHerstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrolyse C25B)
Anmerkung:
  1. Wenn in den Unterklassen C01B-C01G ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird eine Verbindung immer an der letzten geeigneten Stelle C01G eingeordnet. [3]
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
  3. Verfahren unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur:
    1. Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur
    2. Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen werden außerdem in Unterklasse C12S klassifiziert. [5]
Hierarchische Anzeige einschalten: C02C02Behandlung von Wasser, Schmutzwasser, Abwasser oder von Abwasserschlamm (Absetztanks, Filtration, z.B. Sandfilter oder Siebvorrichtungen B01D)
Hierarchische Anzeige einschalten: C03C03Glas; Mineral- oder Schlackenwolle
Hierarchische Anzeige einschalten: C04C04Zemente; Beton; Kunststein; keramische Massen; feuerfeste Massen (Legierungen auf der Basis von feuerfesten Metallen C22C) [4]
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst nicht mechanische Merkmale, die an anderer Stelle vorgesehen sind, z.B. mechanische Verarbeitung B28, Industrieöfen F27.
Hierarchische Anzeige einschalten: C05C05Düngemittel; deren Herstellung (Verfahren oder Vorrichtungen zum Granulieren von Stoffen allgemein B01J 2/00Materialien zum Konditionieren oder Stabilisieren des Bodens C09K 17/00) [4]
Anmerkung:
  1. Ein Bestandteil einer Düngemittelmischung oder ein einzelnes Düngemittel, das mehr als ein chemisches Element enthält, auf dem die Einteilung in Unterklassen aufbaut, wird nur in der ersten geeigneten Unterklasse eingeordnet. So wird ein Nitrophosphat oder ein ammonisiertes Superphosphat in C05B, aber nicht in C05C eingeordnet, Magnesiumphosphat wird in C05B, aber nicht in C05D, und Calciumcyanamid in C05C, aber nicht in C05D eingeordnet.
  2. Jeder Bestandteil einer Mischung, der als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch zusätzlich zu Anmerkung (1) eingeordnet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden. [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C06C06Sprengstoffe; Zündhölzer
Hierarchische Anzeige einschalten: C07C07Organische Chemie (Verbindungen wie Oxide, Sulfide oder Oxysulfide des Kohlenstoffs, Cyan, Phosgen, Cyanwasserstoffsäure oder deren Salze C01Erzeugnisse, erhalten aus basenaustauschenden Schichtsilicaten durch Ionenaustausch mit organischen Verbindungen wie Aluminium-, Phosphonium- oder Sulfoniumverbindungen oder durch Intercalation organischer Verbindungen C01B 33/44makromolekulare Verbindungen C08Farbstoffe C09Gärungserzeugnisse C12Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung C12PHerstellung organischer Verbindungen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25B 3/00 , C25B 7/00) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Herstellung" umfasst Reinigung, Abtrennung, Stabilisierung oder Verwendung von Zusatzstoffen, sofern keine gesonderte Stelle dafür vorgesehen ist. [4]
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
  3. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, ist - unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausnahmen - eine Verbindung an der letzten geeigneten Stelle einzuordnen, z.B. wird eine Verbindung, die eine acyclische Kette und einen heterocyclischen Ring enthält, nur als heterocyclische Verbindung und ein Steroid nur als Cyclopentanophenanthrenverbindung eingeordnet. Allgemein und bei Fehlen eines gegenteiligen Hinweises (wie bei den Gruppen C07C 59/58, C07C 59/70), werden die Begriffe "acyclisch" und "aliphatisch" zur Beschreibung von Verbindungen verwendet, die keinen Ring besitzen; ist hingegen ein Ring vorhanden, ist die Verbindung gemäß der "Letzte-Stelle-Vorrangregel" zu einer später folgenden Gruppe für cycloaliphatische oder aromatische Verbindungen zu nehmen, sofern eine solche Gruppe vorhanden ist. Wenn eine Verbindung oder eine ganze Gruppe von Verbindungen in tautomeren Formen vorliegt, ist diese so einzuordnen, als ob sie in der Form vorhanden wäre, die als letzte im System erscheint, sofern die andere Form nicht ausdrücklich vorher im System erwähnt ist.
  4. Chemische Verbindungen und deren Herstellung, werden entsprechend der Art der hergestellten Verbindung eingeordnet. Das Herstellungsverfahren soll auch in der Gruppe der verwendeten Reaktionen eingeordnet werden, falls von Bedeutung. Allgemeine Verfahren zur Herstellung einer Klasse von Verbindungen, die in mehr als eine Hauptgruppe fallen, werden in die Gruppen der angewendeten Verfahren eingeordnet, wenn solche Gruppen vorhanden sind. Die hergestellten Verbindungen werden dann auch in der Gruppe der entsprechenden Verbindung eingeordnet, wenn von Bedeutung.
  5. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, werden in dieser Klasse Verbindungen, die Carboxyl- oder Thiocarboxylgruppen enthalten, so wie die entsprechenden Carbonsäuren oder Thiocarbonsäuren ausgezeichnet, es sei denn, die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" (siehe Anmerkung (3), oben) besage etwas anderes; eine Carboxylgruppe besteht aus einem Kohlenstoffatom, das drei, aber nicht mehr als drei Bindungen zu Heteroatomen besitzt, die keine Stickstoffatome von Nitro- oder Nitrosogruppen sein dürfen, wobei wenigstens eine Bindung eine Mehrfachbindung zum selben Heteroatom ist; eine Thiocarboxylgruppe ist eine Carboxylgruppe mit wenigstens einer Bindung zu einem Schwefelatom, z.B. werden Amide oder Nitrile von Carbonsäuren bei den entsprechenden Säuren eingeordnet. [5]
  6. Anhydride und Halogenide von Carbonsäuren werden, falls nicht anderweitig angegeben, bei den betreffenden Carbonsäuren eingeordnet. Salze einer Verbindung sind, sofern nicht besonders aufgeführt, bei dieser Verbindung einzuordnen, z.B. ist Anilinhydrochlorid als nur Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthaltende Verbindung (in C07C 211/46), Natriummalonat als Malonsäure (in C07C 55/08) und ein Mercaptid als ein Mercaptan einzuordnen. In gleicher Weise ist bei den Metallchelaten zu verfahren. Ebenso werden Alkoholate und Phenolate der Metalle in Unterklasse C07C und nicht in Unterklasse C07F eingeordnet, die Alkoholate in C07C 31/28-C07C 31/32 und die Phenolate wie die entsprechenden Phenole in C07C 39/235 und C07C 39/44. Salze, Addukte, oder Komplexe, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet sind, werden entsprechend allen die Salze, Addukte, oder Komplexe bildenden Verbindungen eingeordnet. [2]
Hierarchische Anzeige einschalten: C08C08Organische makromolekulare Verbindungen; deren Herstellung oder chemische Verarbeitung; Massen auf deren Grundlage (Herstellung oder Behandlung künstlicher Fäden, Fasern, Borsten oder Bänder D01)
Anmerkung:
  1. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
  2. Verfahren, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden zur:
    1. Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur
    2. Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen werden außerdem in Unterklasse C12S klassifiziert. [5]
Hierarchische Anzeige einschalten: C09C09Farbstoffe; Anstrichstoffe; Polituren; Naturharze; Klebstoffe; Zusammensetzungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Anwendungen von Stoffen, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Hierarchische Anzeige einschalten: C10C10Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie; Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase; Brennstoffe; Schmiermittel; Torf
Hierarchische Anzeige einschalten: C11C11Tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse; daraus gewonnene Fettsäuren; Reinigungsmittel; Kerzen (Zusammensetzungen essbarer Öle oder Fette A23)
Hierarchische Anzeige einschalten: C12C12Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken
Anmerkung:
  1. Wenn in den Unterklassen C12M-C12Q oder C12S und innerhalb jeder dieser Unterklassen ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird immer an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [3]
  2. In dieser Klasse werden Viren, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen als Mikroorganismen betrachtet. [3, 5]
  3. In dieser Klasse werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen zusammen mit den Mikroorganismen eingeordnet. Zellteile werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, bei den ganzen Zellen eingeordnet. [5]
Anmerkung:
  1. Die Index-Codes der Unterklasse sind nur in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q und C12S zu verwenden, um den Bezug auf die bei den klassifizierten Verfahren dieser Unterklassen verwendeten Mikroorganismen herzustellen. [3]
Hierarchische Anzeige einschalten: C13C13Zuckerindustrie (Polysaccharide, z.B. Stärke, deren Derivate C08BMalz C12C) [4]
Anmerkung:
  1. Verfahren unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur:
    1. Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur
    2. Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen
  2. werden außerdem in Unterklasse C12S klassifiziert. [5]
Hierarchische Anzeige einschalten: C14C14Häute; Felle; Pelze; Leder
Hüttenwesen
Hierarchische Anzeige einschalten: C21C21Eisenhüttenwesen
Hierarchische Anzeige einschalten: C22C22Metallhüttenwesen (Eisenhüttenwesen C21); Eisen- oder Nichteisenlegierungen; Behandlung von Legierungen oder von Nichteisenmetallen (allgemeine Verfahren oder Vorrichtungen für die Wärmebehandlung von Eisen- oder Nichteisenmetallen oder Legierungen C21DGewinnung von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25)
Hierarchische Anzeige einschalten: C23C23Beschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen (Metallisieren von Textilstoffen D06M 11/83Flächenverzierung auf Textilstoffen durch örtliches Metallisieren D06Q 1/04); Chemische Oberflächenbehandlung; Diffusionsbehandlung von metallischen Werkstoffen; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, Aufstäuben, Ionenimplantation oder chemisches Abscheiden aus der Dampfphase (für bestimmte Anwendungen siehe die entsprechenden Stellen, z.B. zur Herstellung von Widerständen H01C 17/06); Inhibieren von Korrosion metallischer Werkstoffe oder von Verkrustung allgemein (Behandeln metallischer Oberflächen oder Beschichten von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25D , C25F) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet: "Metallischer (Werk)stoff" umfasst:
    1. Metalle; [4]
    2. Legierungen (es ist die dem Unterklassentitel C22C folgende Anmerkung zu beachten).
Hierarchische Anzeige einschalten: C25C25Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren; Vorrichtungen dafür (Elektrodialyse, Elektroosmose, Trennen von Flüssigkeiten durch Elektrizität B01DMetallbearbeitung durch Einwirkung elektrischen Stromes hoher Stromdichte B23Helektrochemische Behandlung von Wasser, kommunalem oder industriellem Abwasser C02F 1/46Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe oder Beschichten unter Einbeziehung mindestens eines der in Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von dieser Klasse umfassten Verfahren C23C 28/00 , C23F 17/00anodischer oder kathodischer Schutz C23FZüchten von Einkristallen C30BMetallisieren von Textilstoffen D06M 11/83Flächenverzierung auf Textilstoffen durch örtliches Metallisieren D06Q 1/04elektrochemische Analyseverfahren G01NVorrichtungen für elektrochemisches Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen G01Relektrolytische Schaltungsbausteine, z.B. Kondensatoren, H01Gelektrochemische Strom- oder Spannungserzeuger H01M) [4]
Anmerkung:
  1. Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren und Vorrichtungen oder Verfahrensmerkmale werden klassifiziert
    1. in den Gruppen für hergestellte Verbindungen oder Gegenstände und
    2. in den Gruppen, die die Vorrichtungen und Verfahrensmerkmale umfassen. [2]
  2. Die elektrolytische oder elektrophoretische Reinigung von Materialien wird in den zuständigen Klassen eingeordnet, z.B. A01K 63/00, C02F 1/46, C25B 15/08, C25D 21/16, C25F 7/02. [2]
Sachverzeichnis der Klasse
ELEKTROLYTISCHE HERSTELLUNG
anorganische Verbindungen, nichtmetallische ElementeC25B 1/00
organische VerbindungenC25B 3/00
nichtmetallische ÜberzügeC25D 9/00
MetalleC25C 1/00-C25C 5/00
metallische ÜberzügeC25D 3/00-C25D 7/00
ELEKTROLYTISCHE HERSTELLUNG VON VERBINDUNGEN ODER NICHTMETALLISCHEN ELEMENTEN UNTER GLEICHZEITIGER ERZEUGUNG VON ELEKTRIZITÄTC25B 5/00
ELEKTROPHORETISCHE HERSTELLUNG
Verbindungen, nichtmetallische ElementeC25B 7/00
BeschichtungenC25D 13/00
GALVANOPLASTIKC25D 1/00
ANODISIEREN, PHOSPHATIEREN, CHROMATIERENC25D 11/00
ÜBERZÜGE MIT EINGELEGTEM MATERIALC25D 15/00
ELEKTROLYTISCHES REINIGEN, BEIZEN ODER ABLÖSEN VON METALLSCHICHTENC25F 1/00, C25F 5/00
ELEKTROLYTISCHES ÄTZEN ODER POLIERENC25F 3/00
ZELLEN, ELEKTRODEN, DIAPHRAGMEN
Herstellung von Verbindungen oder nichtmetallischen ElementenC25B 9/00-C25B 15/00
Herstellung von MetallenC25C 7/00
Herstellung von BeschichtungenC25D 17/00-C25D 21/00
Reinigen, Beizen, OberflächenbehandlungC25F 7/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C30C30Züchten von Kristallen (Trennen durch Kristallisation allgemein B01D 9/00) [3]
Kombinatorische Technologie [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C40C40Kombinatorische Technologie [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C99C99Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion vorgesehen [2006.01]