| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B65 | Fördern; Packen; Lagern; Handhaben dünner oder fadenförmiger Werkstoffe |
| B65B | Verpackungsmaschinen, -geräte, -vorrichtungen, Verpackungsverfahren für Gegenstände oder Materialien; Auspacken (Bündel- und Pressvorrichtungen für Zigarren A24C 1/44; Papierbeutelhalter als Laden- oder Bürozubehör A47F 13/08; Vorrichtungen zum Bilden eines Überzugs, z.B. durch Tauchen, B05C; Vorrichtungen zum Spannen und Sichern von Bändern oder Umschnürungen, die an den zu umschnürenden Gegenständen angebracht werden können, B25B; Nagel- oder Heftvorrichtungen B25C , B27F; Einschieben von Schriftstücken in Umschläge und Verschließen derselben B43M 3/00 , B43M 5/00; Etikettieren B65C; Einwickelmaterial, Behälter oder andere Verpackungsmittel, z.B. Bindfäden, Verschlüsse, Schutzkappen, B65D; Transport- und Lagervorrichtungen B65G; Vorrichtungen, um Bogen oder Bahnen zu handhaben, soweit diesen auch Bedeutung neben ihrer Anwendung in Verpackungsmaschinen zukommt, B65H; Verkorken oder Deckelaufsetzen bei Flaschen, Krügen oder ähnlichen Behältern B67B; hand- oder kraftbetätigte Vorrichtungen dazu, die nicht an den Behältern angebracht oder eingebaut sind, Behälter oder Behälterverschlüsse zum Öffnen von geschlossenen Behältern B67B 7/00; Verpacken von Zündhölzern C06F; Verpacken von Zucker während dessen Herstellung C13H; Verpacken von Munition F42B 39/00; Herstellen von Behältern oder Gefäßen siehe die dafür vorgesehenen Unterklassen) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Arbeitsvorgänge der in der Anmerkung (2) (a) bis (f) erwähnten Art, die bei der Herstellung von Gegenständen verwendet werden, aber nicht zum Verpacken dienen und die von den zuständigen Unterklassen umfasst werden, z.B. Herstellen von Süßwaren durch Eingießen in aus Hüllenmaterial gefertigten Formen A23G, Füllen von Geschossen, z.B. Patronen, F42B 33/02;
- Verpackungsverfahren, die vollständig durch die Form der hergestellten Packung, die Form des Behälters oder des verwendeten Verpackungselements gekennzeichnet sind und die von der Unterklasse B65D umfasst sind.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verpacken" schließt insbesondere folgende Arbeitsgänge ein:
- Füllen bewegbarer Behälter oder Gefäße mit Materialien oder kleinen Gegenständen, um Packungen zu bilden;
- Einsetzen von Gegenständen oder Gegenstandsgruppen in Behälter oder Gefäße;
- Schließen gefüllter Behälter oder Gefäße ohne die bei der Metall-, Glas- oder Holzverarbeitung üblichen Arbeitsgänge;
- Umhüllen oder teilweises Umhüllen von Gegenständen oder Materialmengen mit Blättern, Streifen, Zuschnitten, Bahnen oder Schläuchen aus dünnem, biegsamem Verpackungsmaterial, z.B. Einwickeln;
- Bündeln von Gegenständen, z.B. das gruppenweise Zusammenhalten von Gegenständen mittels Schnüren oder Draht;
- Befestigen von Gegenständen an Karten, Blättern oder Bahnen.
- "Packung" bedeutet das Ergebnis eines Verpackungsvorganges, z.B. einen gefüllten und verschlossenen Behälter, einen mit einer Hülle umhüllten Gegenstand, eine durch Schnüre oder Draht zusammengehaltene Gruppe von Gegenständen, einen gefüllten Flaschenkasten;
- "Materialien" umfasst Güter oder Gegenstandsmengen, die zu verpacken sind, zur Unterscheidung von getrennten oder einzeln vorliegenden Gegenständen.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseVERPACKUNGSVERFAHREN UND VERPACKUNGSVORRICHTUNGEN | | für allgemeine Anwendung | | bei einzelnen Behältern: für Materialien; für Gegenstände; Schließen nach dem Füllen | B65B 1/00-B65B 7/00 | beim der Reihe nach erfolgenden Einhüllen in Bahnen; beim Einwickeln; beim Befestigen an Trägern | B65B 9/00; B65B 11/00; B65B 15/00 | bei Gegenständen: Bündeln; Zusammenfügen | B65B 13/00; B65B 17/02 | Sonstige Verfahren und Vorrichtungen | B65B 17/00 | für besondere Gegenstände oder Materialien; unter besonderen Bedingungen | | für zerbrechliche, langgestreckte oder rohrförmige Gegenstände; für Flaschen; für andere Gegenstände, welche besondere Anforderungen stellen | B65B 19/00-B65B 25/00 | Bündeln besonderer Gegenstände | B65B 27/00 | Verwendung entfernbarer Überzüge | B65B 33/00 | für besondere Güter faserige; sonstige | B65B 27/00; B65B 29/00 | unter Einhaltung besonderer atmosphärischer Bedingungen [Schutzgas] | B65B 31/00 | EINZELHEITEN VON VORRICHTUNGEN UND HILFSVORRICHTUNGEN ODER VERFAHREN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | | den Inhalt betreffend: | | Förder-, Speise-, Zuführvorrichtungen; Ein- führen in Behälter oder Einwickler; Konservierung, Reinigung | B65B 35/00-B65B 55/00 | andere Vorrichtungen oder Verfahren | B65B 63/00 | die Behälter betreffend: | | Zuführen des Materials zur Behältnisherstellung; Herstellen von Behältnissen; Herstellen von Taschen; Halten des Einwickelmaterials während des Einwickelvorgangs | B65B 41/00-B65B 47/00; | Herumlegen von Einwickelmaterial um einen Inhalt; Schrumpfen; Schließen; Konservieren, Reinigen | B65B 49/00-B65B 55/00 | andere Vorrichtungen oder Verfahren | B65B 61/00 | die Vorrichtung betreffend: Steuerung, Sicherheit; Anpassung an verschiedene Erfordernisse; andere Einzelheiten | B65B 57/00; B65B 59/00; B65B 65/00 | VERPACKEN VON HAND | B65B 67/00 | AUSPACKEN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | B65B 69/00 |
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| B65C | Maschinen, Geräte oder Verfahren zum Etikettieren oder zum Befestigen von Anhängern (Nageln oder Heften allgemein B25C , B27F; Verfahren zum Anbringen von Abziehbildern B44C 1/16; Anbringen von Etiketten beim Verpacken B65B; Etiketten, Namensschilder G09F) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Etiketten" umfasst auch Abziehbilder, Klebemarken oder dgl.
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| B65D | Behältnisse zur Lagerung oder zum Transport von Gegenständen oder Materialien [Container], z.B. Säcke, Beutel, Fässer, Flaschen, Dosen, Kästen, Büchsen, Schachteln, Packkörbe, Tonnen, Gläser, Flüssigkeitsbehälter, Trichtersilos, Transportbehälter; Zubehör, Verschlüsse oder Ausrüstungen hierfür; Verpackungselemente; Verpackungen (Behälter speziell zum Speichern landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse A01F 25/14; Behälter speziell zum Gebrauch in Molkereien A01J; Geldbehälter, Gepäck, von Hand getragene Taschen A45C; Reise- oder Campingausrüstungsgegenstände, Rucksäcke oder Tornister, die am Körper getragen werden A45F; Haushalts- oder Tafelgeräte A47G; Brief- oder Zeitungsbehälter A47G 29/12; Küchenausstattung A47J; Verpackungen oder Umhüllungen für gebrauchte absorbierende Kissen A61F 13/551; als Bestandteil von Fahrzeugen siehe die entsprechenden Unterklassen B60-B64; Maschinen, Geräte, Vorrichtungen oder Verfahren zum Verpacken von Gegenständen oder Materialien B65B; Sackhalter B65B 67/00; Abfallbehälter B65F 1/00; Handhaben von Bogen, Bahnen oder fadenförmigem Material B65H; zum Fassen und Heben von Lasten bestimmte Elemente oder Vorrichtungen, die mit Hebe- oder Senkgetrieben von Kranen verbunden oder verbindbar sind, B66C; Handhaben von Flüssigkeiten B67; Speichern von Gasen F17; Herstellen von Behältnissen, siehe die Unterklassen, die das Verarbeiten des betreffenden Werkstoffs behandeln) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Behältnisse, Verpackungselemente oder Verpackungen mit Hilfsmitteln oder einer Vorrichtung zur Schaustellung von Gegenständen oder Materialien; [6]
- Verpackungsverfahren, die ausschließlich gekennzeichnet sind durch die Form der produzierten Verpackung oder die Form des verwendeten Behälters oder Verpackungselements, soweit sie sich von jenen Arbeitsvorgängen oder eingesetzten Vorrichtungen unterscheiden, wie sie durch die Unterklasse B65B umfasst werden. [6]
- Diese Unterklasse, die so umfassend wie möglich sein soll, schließt nur Behältnisse oder Verpackungen aus, die eindeutig auf eine bestimmte andere Unterklasse beschränkt sind und in die betreffende Unterklasse eingeordnet werden.
- In dieser Unterklasse umfassen die Gruppen B65D 5/00, B65D 27/00, B65D 30/00 oder B65D 65/00 sowohl Konstruktionsmerkmale von faltbaren oder aufrichtbaren Behältnissen oder Hüllenzuschnitten als auch Behältnisse oder Hüllen, die durch Falten oder Aufrichten solcher Zuschnitte geformt werden.
- Behälter, Verpackungselemente oder Verpackungen, die in die Gruppe B65D 85/00 klassifiziert sind, werden ebenfalls entsprechend ihrer konstruktiven oder funktionalen Merkmale klassifiziert, wenn solche Merkmale von Interesse sind. [6]
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "steife oder halbsteife Behältnisse" schließen ein:
- Behältnisse, die nicht durch ihren Inhalt deformiert werden oder nicht dessen Gestalt annehmen;
- Behältnisse, die geeignet sind, vorübergehend verformt zu werden, um ihren Inhalt auszustoßen;
- Paletten;
- tablettartige Behältnisse;
- "flexible Behältnisse" schließen ein:
- Behältnisse, die durch ihren Inhalt deformiert werden oder die Gestalt des Inhalts annehmen;
- Behältnisse, die geeignet sind, bleibend verformt zu werden, um ihren Inhalt auszustoßen;
- "Verpackungselemente" schließen ein:
- Elemente, andere als Behältnisse, zum Bedecken, Schützen, Versteifen oder Zusammenhalten von Gegenständen oder Materialien, die gelagert oder befördert werden;
- Verpackungsmaterialien von besonderer Art oder Form, die nicht in anderen Unterklassen vorgesehen sind;
- "Verpackungen" schließen ein:
- Kombinationen von Behältnissen oder Verpackungselementen mit Gegenständen oder Materialien zum Lagern oder Transportieren;
- miteinander verbundene Gegenstände, um das Lagern oder den Transport zu erleichtern;
- "Papier" umfasst Materialien wie Pappe, plastische Folienmaterialien, Schichtstoffe oder Metallfolien, die in einer dem Papier ähnlichen Art verarbeitet sind;
- "Großbehälter", in den Gruppen B65D 88/00 oder B65D 90/00, bedeutet Behälter mit etwa einer Größe, wie sie im Frachtverkehr [Containerverkehr] verwendet werden, auch bezeichnet als Fracht-, Transport- oder "ISO-" (Internationaler Normenausschuss) Behälter oder größere Behälter. [3]
- Die Unversehrtheit anzeigende Mittel für Behältnisse oder Verschlüsse sind den Gruppen entsprechend der Art der Behältnisse oder der Verschlüsse eingeordnet, z.B. B65D 5/43, B65D 5/54, B65D 17/00, B65D 27/30, B65D 27/34, B65D 33/34, B65D 41/32, B65D 47/36, B65D 49/12, B65D 51/20, B65D 55/06. [5]
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseALLGEMEINE BEHÄLTNISSE | | steife oder halbsteife, gekennzeichnet durch | | ihren Aufbau oder ihr Material | B65D 1/00-B65D 13/00 | ihre Art | B65D 19/00, B65D 21/00 | Öffnen durch Aufschneiden oder Aufreißen | B65D 17/00 | ihre spezielle Verwendung | B65D 81/00-B65D 85/00 | Einzelheiten, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65D 23/00, B65D 25/00 | flexible, gekennzeichnet durch | | ihre Art | B65D 27/00-B65D 37/00 | ihre spezielle Verwendung | B65D 81/00-B65D 85/00 | GROSSBEHÄLTER | B65D 88/00, B65D 90/00 | BEWEGLICHE ODER UMKLAPPBARE VERSCHLÜSSE | | Verschlussarten | B65D 39/00-B65D 41/00, B65D 43/00, B65D 50/00, B65D 51/00 | Vorrichtungen zum Verklammern oder Benutzen von Verschlüssen | B65D 45/00-B65D 47/00, B65D 49/00 | Zubehör | B65D 53/00, B65D 55/00 | VERPACKUNGSELEMENTE | | Material | B65D 65/00, B65D 67/00 | für spezielle Verwendung | B65D 81/00, B65D 85/00 | Zubehörteile | | innerhalb | B65D 57/00, B65D 59/00 | außerhalb | B65D 61/00, B65D 63/00 | soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65D 67/00 | ARTEN VON VERPACKUNGEN | | Ballen; Gegenstände auf Trägern; mit schlauch-, bogen- oder bahnförmiger Umhüllung; unter Verwendung vorgeformter Behältnisse | B65D 71/00-B65D 77/00 | Zusammenfassungen von Gegenständen | B65D 69/00, B65D 71/00 | für spezielle Verwendung | B65D 81/00-B65D 85/00 | Arten oder Einzelheiten, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65D 79/00 |
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| B65F | Sammeln oder Entfernen von Haus- oder ähnlichem Müll (Mülldesinfektion A61L; Müllzerkleinerer B02C; Sortieren von Müll B03B , B07B; Handkarren zum Befördern von Müllbehältern B62B; Sackhalter B65B 67/00; Umwandeln von Müll in Düngemittel C05F; Umwandeln von Müll in feste Brennstoffe C10L; Abwasserkanäle, Senkgruben E03F; Anlagen in Gebäuden für die Beseitigung von Müll E04F 17/10; Müllverbrennungsanlagen F23G) |
| B65G | Transport- oder Lagervorrichtungen, z.B. Förderer zum Laden oder Abladen; Werkstättenfördersysteme; pneumatische Rohrförderanlagen (Transport- oder Lagervorrichtungen, die zur besonderen Handhabung oder Behandlung von Gegenständen oder Materialien verwendet werden, siehe die entsprechende Unterklasse, z.B. bei der Metallbearbeitung B21D 43/00 , B23Q 7/00 , B23Q 41/02; Belange von Fahrzeugen, Eisenbahnen, See- oder Luftfahrzeugen B60-B64; Transport-, Schlitten- oder Fördersysteme, besonders ausgebildet für Montagestraßen von Motorfahrzeugen und Anhängern B62D 65/18; bei der Verpackung B65B; Handhaben von dünnen oder fadenförmigen Materialien B65H; Heben, Anheben, Schleppen, z.B. Hublader B66; Handhaben von Flüssigkeiten B67; besonders ausgebildet für Bedingungen unter Tage E21F 13/00; Speichern oder Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten F17; bei der Handhabung radioaktiver Materialien G21C 19/00) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B65H | Handhaben von dünnem oder fadenförmigem Gut, z.B. Folien, Bahnen, Kabeln |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Verfahren und Vorrichtungen, die mit anderen Maßnahmen bei dünnem oder fadenförmigem Gut, wie z.B. Blätter, Bahnen, Kabel oder mit Mitteln, um solche Maßnahmen durchzuführen, eng verknüpft sind. Sie sind in den entsprechenden Unterklassen für diese Maßnahmen einzuordnen z.B. :
- B07C Sortierung von Postgut, Sortieren von Dokumenten, z.B. Schecks
- B08B 1/02 Reinigen von fortlaufend bewegtem Werkstoff, z.B. Gewebe, durch Verfahren, die den Einsatz von Werkzeugen, Bürsten oder dgl. beinhalten
- B21B 41/00 Walzen von Metall in Verbindung mit Wickeln, Führen, Fördern oder Speichern leicht schmiegsamen Walzgutes, z.B. Draht, Blechstreifen in Schleifen oder Bögen
- B21C 47/00, B21C 49/00 Aufwickeln, Aufspulen, Abwickeln oder zeitweilige Gutansammlung von Metalldraht, -band oder anderem biegsamen metallischen Stranggut nach Merkmalen, die sich ausschließlich auf die Metallbearbeitung beziehen, auf andere Weise als durch Walzen
- B21D 43/00 Vorrichtungen zum Zuführen, Ausrichten oder Lagern, speziell für oder verbunden mit, bzw. angeordnet an Be- oder Verarbeitungsvorrichtungen für Bleche, ohne wesentliches Abtragen des Werkstoffes
- B23K 9/12 Selbsttätiger Vorschub der Elektroden oder der Werkstücke beim Punkt- oder Nahtschweißen oder Schneiden
- B29C 31/00 Handhaben der Formung oder Verbindung von Kunststoffen, der Formung von Stoffen in plastischem Zustand allgemein oder der Nachbehandlung geformter Erzeugnisse, z.B. Zuführen der zu formenden Masse
- B41B 15/32, B41B 21/32 Vorrichtungen zum Handhaben von Filmen in fotografischen Setzmaschinen
- B41F 13/02 Fördern oder Führen von Bahnen durch Rotationsdruckmaschinen
- B41J 11/00-B41J 17/00 Handhaben des Abdruck- oder Druckübertragungsmateriales in Schreibmaschinen oder Einzeltypendruckvorrichtungen
- B41K 3/44 Vorrichtungen zum Handhaben von Abdruckmaterial in Stempel- oder Nummeriergeräten
- B41L Handhaben von Blättern oder Bahnen in Geräten oder Vorrichtungen zum Kopieren, Vervielfältigen oder Drucken für Büro- oder andere gewerbliche Zwecke, oder in Adressier- oder ähnlichen Seriendruck-Maschinen
- B42B Handhaben in Zusammenhang mit unlösbarem Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen
- B42C Handhaben von Bögen in der Buchbinderei
- B65B Handhaben von Bögen oder Bahnen in oder bei Verfahren zum Verpacken von Gegenständen, nur in Verbindung mit Verpackungsmaschinen
- B65C Handhaben von Etiketten in Geräten zum Etikettieren oder zum Befestigen von Anhängern
- C14B 1/62 Wickeln oder Stapeln von Fellen oder Leder in Maschinen oder Verfahren zur Ledererzeugung
- D01-D07 Spinnen, Weben, Flechten, Herstellen von Spitzen, Stricken, Nähen, Herstellen von Seilen und Kabeln
- D21F 2/00 Überführen der Papierbahnen von der Nasspartie auf die Pressenpartie bei der Papierherstellung
- F26B 13/00 Handhaben von Geweben, Faserstoffen, Garnen oder anderen Materialien großer Länge in Vorrichtungen zum Trocknen
- G03B Handhaben von Filmstreifen oder von Bildern in fotografischen Apparaten, Projektoren oder Betrachtungsgeräten
- G06K 13/00 Fördern von Aufzeichnungsträgern von einer Station zu einer anderen
- G06M 7/00 Zählen von flachen Gegenständen, z.B. von Papierblättern, die auf einer Fördervorrichtung bewegt werden
- G11B 15/00-G11B 19/00, G11B 23/00, G11B 25/00 Informationsspeicherung mit Relativbewegung zwischen Aufzeichnungsträger und Wandler, in Verbindung mit Handhaben der Aufzeichungsträger zum Aufzeichnen oder Wiedergeben
- H01F 41/06 Herstellen von Spulen für Magnete, Induktionswiderstände, Transformatoren durch Wickeln
- H01G 13/02 Maschinen zum Wickeln von Kondensatoren
- H04H 1/00 Handhabung von Blättern nur in Verbindung mit Systemen zur Übertragung oder Wiedergabe von Bildern oder Mustern, die nicht zeitlichen Änderungen unterworfen sind, z.B. Faksimile-Übertragung. [5]
- In dieser Unterklasse gilt:
- die Gruppen, die sich auf dünne Werkstoffe mit der unter (i) von der folgenden Anmerkung (3) angegebenen Bedeutung beziehen, umfassen in erster Linie das Handhaben von Gegenständen, welche aus Papier oder Pappe hergestellt sind. Sie sollen aber auch das Handhaben von Gegenständen aus anderen Werkstoffen hergestellt sind, einschließen, welche gleichartige Merkmale besitzen oder gleichartige Handhabungsprobleme aufweisen, z.B. Gegenstände, die aus Kunststoff-Folien oder Leder gefertigt sind;
- die Gruppen, die sich auf fadenförmiges Gut (Gruppen B65H 49/00 und folgende), mit der in der folgenden Anmerkung (3) angegebenen Bedeutung, beziehen, umfassen nur Verfahren oder Vorrichtungen allgemeiner Anwendung oder von allgemeinem Interesse.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Handhaben" umfasst das Zuführen, das Falten (ausgenommen bei der Herstellung der Produkte), das Führen, das Richten, die Lagerung, das Ab- oder Aufrollen;
- "dünne Werkstoffe" umfasst:
- Blätter, Buchzeichen, Umhüllungen, Bögen und dünne Stapel davon (nachfolgend als Werkstücke bezeichnet) und
- Bahnen, Streifen und Filme, z.B. aus Papier, Stoffen, Metallfolien oder Kunststoffen;
- "fadenförmiges Gut" umschließt Zwirne, Drähte, Seile, Kabel und Schläuche;
- "Spule" bedeutet eine Menge fadenförmigen Gutes, welche durch Aufrollen, Lagern oder Wickeln mit oder ohne einen Spulenkern oder eine Form oder eingeschlossen in einen Behälter oder Gefäß gebildet wird.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseGEGENSTÄNDE | | Zuführung; Stapel | | Stapeltische; Anheben der Enden zum Überlappen; Umdrehen von Gegenständen | B65H 1/00; B65H 13/00; B65H 15/00 | Trennen vom Stapel; Zuführen vom Stapel oder zu Maschinen; Regelung der Zufuhr; Lageregelung; Zuführung zum Stapel; Zuführtische | B65H 3/00-B65H 11/00 | Ausgeben | | von Maschinen auf Stapel | B65H 29/00, B65H 35/00, B65H 37/00 | Sammeln | B65H 39/00 | Falten; Entfalten | B65H 45/00; B65H 47/00 | Stapeln | B65H 13/00, B65H 15/00, B65H 31/00, B65H 33/00 | Kombinationen von Stapel und Entstapelvorgängen | B65H 83/00 | Zirkulation von Werkstücken | B65H 85/00 | Regeln oder Steuern, Prüfen, Sicherheitsmaßnahmen | B65H 43/00 | BAHNFÖRMIGES GUT | | Zuführung | | Abwickeln, Ausgeben von Bahnen; Aufwickeln von Bahnen; Bewegen von Bahnen | B65H 16/00; B65H 18/00; B65H 20/00 | Wechsel der Wickelrollen; besondere Konstruktion der Transport- oder Führungsrollen; Bewickeln der Wickelkerne, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65H 19/00; B65H 27/00; B65H 81/00 | Verbinden; registergerechtes Zuführen, Spannen oder Führen; Einstellen oder Steuern der Spannung | B65H 21/00; B65H 23/00; B65H 77/00 | Abgabe des Gutes von Maschinen | | zugleich mit oder nach zusätzlichen Maßnahmen; Sammeln; Trennen | B65H 35/00-B65H 41/00 | Falten; Entfalten | B65H 45/00; B65H 47/00 | Maschinen: Steuern oder Regeln, Prüfen, Sicherheitsmaßnahmen oder Warnvorrichtungen; Antriebsmittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65H 26/00, B65H 43/00, B65H 63/00; B65H 79/00 | Speichern | B65H 75/00 | FADENFÖRMIGES GUT | | Abwickeln, Abhaspeln; Fördern | B65H 49/00; B65H 51/00 | Aufwickeln, Aufspulen, Ablegen; Wickel; Fadenführungen; Bewickeln von Spulenkörpern, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65H 54/00-B65H 57/00; B65H 81/00 | Spannungsregelung; Messen vorbestimmter Längen; Verbinden | B65H 59/00, B65H 77/00; B65H 61/00; B65H 69/00 | Spulen, Formkörper: Festlegen des Gutes, Auswechseln, Zurückführen, Entfernen der Garnreste | B65H 65/00, B65H 67/00, B65H 73/00 | Behandlung während des Wickelns | B65H 71/00 | Maschinen: Steuern oder Regeln, Prüfen, Sicherheitsmaßnahmen oder Warnvorrichtungen; Antriebsmittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B65H 26/00, B65H 43/00, B65H 63/00; B65H 79/00 | Speichern | B65H 75/00 | SACHVERHALTE, SOWEIT NICHT IN ANDEREN GRUPPEN DIESER UNTERKLASSE VORGESEHEN | B65H 99/00 |
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