BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B64B64Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt
Hierarchische Anzeige einschalten: B64BB64BLuftfahrzeuge leichter als Luft (Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt allgemein B64F)
Hierarchische Anzeige einschalten: B64CB64CFlugzeuge; Hubschrauber, Drehflügelflugzeuge (Luftkissenfahrzeuge B60V)
Anmerkung:
  1. Soweit wie möglich wird entsprechend der Konstruktionsweise klassifiziert. Eine Klassifizierung nach der besonderen Art des Luftfahrzeugs wird für gewöhnlich als von zweitrangiger Bedeutung angesehen, ausgenommen in Fällen, wo das als das charakteristische Kennzeichen betrachtet wird. [3]
Sachverzeichnis der Unterklasse
BAUTEILE, VERKLEIDUNGEN
Gemeinsame Merkmale verschiedener BauteileB64C 1/00
Rümpfe; Tragflügel; StabilisierungsflächenB64C 1/00-B64C 5/00
Andere bauliche ElementeB64C 7/00
LUFTSCHRAUBEN, FLUGZEUGSTEUERUNG
LuftschraubenB64C 11/00
Verstellbare Steuerflächen oder -glieder; SteuereinrichtungenB64C 9/00; B64C 13/00
Steuerung durch StrahlwirkungB64C 15/00
Nicht anderweitig vorgesehene Stabilisierung und SteuerungenB64C 17/00, B64C 19/00
ÄNDERUNG DES AUFTRIEBES DURCH DIE EINWIRKUNG AUF DIE LUFTSTRÖMUNGB64C 13/00, B64C 21/00, B64C 23/00
START- BZW. LANDEGESTELLEB64C 25/00
FLUGZEUGARTEN UND ZUGEHÖRIGE TEILE, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN
ÜberschallflugzeugeB64C 30/00
WasserflugzeugeB64C 35/00
Flugzeuge, ursprünglich vorgesehen für motorlosen Flug; motorisierte Flugzeuge vom Typ Hängegleiter; Fluggeräte vom Typ Ultraleicht-FlugzeugeB64C 31/00
Nicht kraftangetriebene; umwandelbare FlugzeugeB64C 37/00
Senkrecht startende oder -landende FlugzeugeB64C 29/00
Hubschrauber; SchlagflügelflugzeugeB64C 27/00; B64C 33/00
SonstigeB64C 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B64DB64DAusrüstung für Flugzeuge; Pilotenanzüge; Fallschirme; Anordnung oder Befestigung von Triebwerken oder Übertragungsmitteln für den Antrieb
Sachverzeichnis der Unterklasse
FLUGEINRICHTUNGEN AN FLUGZEUGEN
Triebwerk und HilfseinrichtungenB64D 27/00, B64D 29/00, B64D 33/00, B64D 41/00
Triebwerksteuerung und KraftübertragungB64D 31/00, B64D 35/00
KraftstoffversorgungB64D 37/00, B64D 39/00
FlugmessinstrumenteB64D 43/00
VERWENDUNG VON FLUGZEUGEN
für militärische ZweckeB64D 1/00, B64D 7/00
für Passagiere oder FrachtB64D 9/00-B64D 13/00
SICHERHEITS- ODER NOTSTANDSANORDNUNGEN SOWIE AUSRÜSTUNGEN DAFÜR
für das Flugzeug
gegen Vereisung; gegen BlitzschlagB64D 15/00; B64D 45/02
zum LandenB64D 17/80, B64D 45/00
zum Notablassen von Treibstoff oder sonstige Maßnahmen bezüglich des TreibstoffsB64D 37/26, B64D 37/32
für Personen oder Ladung
zum Festhalten oder zum AusstoßenB64D 25/00
durch Fallschirme; durch Absprung mit dem FallschirmB64D 17/00-B64D 21/00; B64D 23/00
Sonstige Sicherheits-, Notausrüstungs- oder SchutzmittelB64D 25/00, B64D 45/00
AUSRÜSTUNGEN FÜR WÄHREND DES FLUGES VORGENOMMENE ARBEITSVORGÄNGE
Abwerfen oder Aufnehmen von Gegenständen, fließ- fähigen Stoffen oder anderen FlugzeugenB64D 1/00, B64D 5/00
Schleppen, Nachfüllen von BrennstoffB64D 3/00, B64D 39/00
ANDERE EINRICHTUNGEN ODER AUSRÜSTUNGENB64D 47/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B64FB64FBoden- oder Flugzeugträgerdeckeinrichtungen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke in der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Einrichtungen" umfasst Ausrüstungen, einschließlich bewegliche Ausrüstungen, die in Verbindung mit Flugzeugen besonders ausgebildet sind, aber keinen Bestandteil des Flugzeuges selbst darstellen;
    • "Bodeneinrichtungen" umfasst auf dem Wasser schwimmende Einrichtungen. [3]
Hierarchische Anzeige einschalten: B64GB64GRaumfahrt; Fahrzeuge oder Ausrüstung für die Raumfahrt (Vorrichtungen oder Verfahren zur Gewinnung von Stoffen außerirdischen Ursprungs E21C 51/00)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nur Fahrzeuge, Ausrüstungen oder dgl., die für die Raumfahrt besonders geeignet sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die sowohl für die Raumfahrt als auch für die Luftfahrt geeignet sind, die von den zuständigen Unterklassen für Luftfahrzeuge von Klasse B64 umfasst werden.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Raumfahrt" umfasst jeden Transport außerhalb der Erdatmosphäre, auch künstliche Erdsatelliten und interplanetare und interstellare Fahrten.