B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||||||||||||
B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) | |||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B63C 15/00 | Trockenstellen von Schiffen an Land, soweit nicht durch Docken ["Lagerung von Booten"] |