B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||||||||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||||||||||||||||||||||||||||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Luftkissenfahrzeuge B60V; Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00) [2] | |||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B63B 49/00 | Anordnung von nautischen Instrumenten oder von Navigationshilfen (nautische Messinstrumente G01C; Funknavigation, analoge Anordnungen unter Anwendung anderer Wellen G01S) |