B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||||||||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||||||||||||||||||||||||||||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Luftkissenfahrzeuge B60V; Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00) [2] | |||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||||||||
B63B 29/00 | Unterbringung von Mannschaft oder Passagieren, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||||||||||||||||||||||||||||
B63B 29/18 |
|