B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||||||||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||||||||||||||||||||||||||||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Luftkissenfahrzeuge B60V; Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00) [2] | |||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B63B 27/00 | Anordnung von schiffseigenen Be- oder Entladeeinrichtungen für Ladung oder Passagiere (Selbstentlade-Schuten oder Leichter B63B 35/30; landfeste, d.h. nichtschwimmende Anlagen B65G 67/60; Aufzüge, Rolltreppen oder Fahrsteige an sich B66B; Schwimmkrane B66C 23/52; Be- und Entladeeinrichtungen an sich, siehe die zuständigen Unterklassen, z.B. B65G , B66C , B67D) [3] | |||||||||||||||||||||||||||||
B63B 27/10 |
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B63B 27/12 |
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