BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B63B63Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung
Hierarchische Anzeige einschalten: B63BB63BSchiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Luftkissenfahrzeuge B60VLüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00) [2]
Sachverzeichnis der Unterklasse
SCHIFFSKÖRPER
Entwurf; allgemeine KennzeichenB63B 9/00; B63B 1/00
Allgemeines; bewegbare Kiele; Schutz des SchiffskörpersB63B 3/00; B63B 41/00; B63B 59/00
Besondere AusbildungenB63B 5/00, B63B 7/00
Unterteilung; TankreinigungB63B 11/00; B63B 57/00
AUFBAUTEN; ÖFFNUNGEN IM SCHIFFSKÖRPER ODER IN DEN AUFBAUTENB63B 15/00; B63B 19/00
LENZ- UND BALLASTEINRICHTUNGEN; STABILITÄT; SICHERHEITB63B 13/00, B63B 29/16; B63B 39/00; B63B 43/00
FESTMACHEN BZW. VERHOLEN, SCHIEBEN BZW. SCHLEPPEN; HANDHABUNG VON RETTUNGSBOOTENB63B 21/00; B63B 23/00
UNTERBRINGUNG VON LADUNG ODER PERSONENB63B 25/00-B63B 29/00
ANORDNUNG UND EINBAU VON BELEUCHTUNGS- UND SIGNALEINRICHTUNGEN ODER VON NAUTISCHEN INSTRUMENTENB63B 45/00, B63B 49/00
EINZELBAUTEILE UND ZUBEHÖR FÜR SCHIFFEB63B 17/00
BAU, UNTERHALTUNG, UMBAU, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHENB63B 9/00
BESONDERE ARTEN VON SCHIFFEN ODER SCHWIMMKÖRPERN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHENB63B 35/00, B63B 38/00
BOJEN; KENNZEICHNUNG DER WASSERSTRASSENB63B 22/00; B63B 51/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B63CB63CZuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52)
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANLANDBRINGEN, ZUWASSERLASSEN
Docken; Lagern an Land; Zuwasserlassen bzw. TrockenstellenB63C 1/00; B63C 15/00; B63C 3/00
Transport über LandB63C 13/00
Helling- und DockausrüstungB63C 5/00
BERGEN, SUCHEN UNTER WASSER; LEBENSRETTUNGB63C 7/00, B63C 11/00; B63C 9/00
ARBEITEN UNTER WASSERB63C 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B63GB63GAngriffs- oder Verteidigungsanordnungen auf Schiffen; Minenlegen; Minenräumen; Unterseeboote; Flugzeugträger (Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung allgemein, z.B. Panzertürme, F41H)
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANGRIFFS- ODER VERTEIDIGUNGSEINRICHTUNGEN BZW. -ANORDNUNGEN
Geschütze, RaketenabschussrampenB63G 1/00
Torpedo-Abschussanlagen; Schutz gegen TorpedosB63G 5/00; B63G 9/00
Verteidigung gegen oder Angriff auf U-Boote, durch Wasserbomben oder anderesB63G 6/00, B63G 9/00
Minen: Legen; Räumen; sonstige SchutzmaßnahmenB63G 6/00; B63G 7/00; B63G 9/00
sonstige Angriffs- oder VerteidigungseinrichtungenB63G 13/00
Transport oder Lagerung von MunitionB63G 3/00
UNTERSEEBOOTE; FLUGZEUGTRÄGERB63G 8/00; B63G 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B63HB63HSchiffsantrieb oder Steuerung der Schiffe (für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63Gfür Torpedos F42B 19/00)
Sachverzeichnis der Unterklasse
VORTRIEBSELEMENTE; ANORDNUNGEN DAVON
mit unmittelbarer Wirkung auf das Wasser: Elemente; AnordnungenB63H 1/00-B63H 5/00
Anordnungen von Vortriebselementen, die unmittelbar auf die Luft einwirkenB63H 7/00
vom Wind beaufschlagtB63H 9/00
ANORDNUNGEN FÜR DEN ANTRIEB
durch besondere Vortriebsmittel durch Rückstoß; durch MuskelkraftB63H 11/00; B63H 16/00
durch ortsfeste Seile oder Ketten; durch Windmotoren, die auf das Wasser einwirkende Vortriebselemente antreibenB63H 15/00; B63H 13/00
durch andere MittelB63H 19/00
AUSSENBORDANTRIEBSEINHEITENB63H 20/00
ANTRIEBSMASCHINENANLAGENB63H 21/00
KRAFTÜBERTRAGUNG VON DEN ANTRIEBSMASCHINEN ZU DEN VORTRIEBSELEMENTENB63H 23/00
STEUERUNG, "DYNAMISCHE VERANKERUNG"B63H 25/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B63JB63JHilfsanlagen auf Schiffen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Hilfsanlagen" bedeutet nur Anlagen, die besonders dafür eingerichtet sind, um Schiffe im Allgemeinen bewohnbar oder funktionsfähig zu machen, soweit diese Anlagen speziell nicht anderweitig in B63 vorgesehen sind.