| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung |
| B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Luftkissenfahrzeuge B60V; Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00) [2] |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B63G | Angriffs- oder Verteidigungsanordnungen auf Schiffen; Minenlegen; Minenräumen; Unterseeboote; Flugzeugträger (Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung allgemein, z.B. Panzertürme, F41H) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B63H | Schiffsantrieb oder Steuerung der Schiffe (für Unterseeboote mit Ausnahme des nuklearen Antriebes B63G; für Torpedos F42B 19/00) |
| | Sachverzeichnis der UnterklasseVORTRIEBSELEMENTE; ANORDNUNGEN DAVON | | mit unmittelbarer Wirkung auf das Wasser: Elemente; Anordnungen | B63H 1/00-B63H 5/00 | Anordnungen von Vortriebselementen, die unmittelbar auf die Luft einwirken | B63H 7/00 | vom Wind beaufschlagt | B63H 9/00 | ANORDNUNGEN FÜR DEN ANTRIEB | | durch besondere Vortriebsmittel durch Rückstoß; durch Muskelkraft | B63H 11/00; B63H 16/00 | durch ortsfeste Seile oder Ketten; durch Windmotoren, die auf das Wasser einwirkende Vortriebselemente antreiben | B63H 15/00; B63H 13/00 | durch andere Mittel | B63H 19/00 | AUSSENBORDANTRIEBSEINHEITEN | B63H 20/00 | ANTRIEBSMASCHINENANLAGEN | B63H 21/00 | KRAFTÜBERTRAGUNG VON DEN ANTRIEBSMASCHINEN ZU DEN VORTRIEBSELEMENTEN | B63H 23/00 | STEUERUNG, "DYNAMISCHE VERANKERUNG" | B63H 25/00 |
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| B63J | Hilfsanlagen auf Schiffen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Hilfsanlagen" bedeutet nur Anlagen, die besonders dafür eingerichtet sind, um Schiffe im Allgemeinen bewohnbar oder funktionsfähig zu machen, soweit diese Anlagen speziell nicht anderweitig in B63 vorgesehen sind.
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