B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||
B62J | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen | |||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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B62J 29/00 | Anwendungen oder Anordnungen von Spiegeln für die Verwendung auf Fahrrädern (für Fahrzeuge allgemein B60R) |