B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||
B62J | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen | |||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Schutzvorrichtungen; Verkleidungen oder stromlinienförmige Teile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Schutzvorrichtungen bildende Teile der Fahrradrahmen B62K; Schutzvorrichtungen allgemein F16P) | ||||||||||||||||||||||
B62J 21/00 | Kleiderschützer, z.B. am Fahrrad befestigte Klemmen [Rockhalter] (lose Klemmen für Hosen oder Röcke A41F 17/02) |