B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||
B62J | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen | |||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Schutzvorrichtungen; Verkleidungen oder stromlinienförmige Teile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Schutzvorrichtungen bildende Teile der Fahrradrahmen B62K; Schutzvorrichtungen allgemein F16P) | ||||||||||||||||||||||
B62J 17/00 | Wetterschutz für Fahrer; Verkleidungen oder stromlinienförmige Teile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Schutzkleidungen A41D 13/00; Sturzhelme A42B 3/00; Verdecke oder Verkleidungen für Seitenwagen B62K) | |||||||||||||||||||||
B62J 17/02 |
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B62J 17/06 |
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