B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||
B62J | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen | |||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||
Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen in ihrer besonderen Ausbildung für Fahrräder (Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60Q) | ||||||||||||||||||||||
B62J 3/00 | Akustische Signal- oder Alarmvorrichtungen (akustische Signal- oder Alarmvorrichtungen allgemein G08); Anordnung solcher Vorrichtungen auf Fahrrädern |