| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
| B62H | Fahrradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrrad" umfasst Roller.
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| B62H 1/00 | Stützen oder Ständer, die ein Teil der Fahrräder bilden oder an ihnen befestigt sind |
| B62H 1/02 | . | Schwenkbare Stützen oder Ständer, z.B. in Gestalt von schwenkbaren Armen (B62H 1/10 hat Vorrang) |
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| B62H 1/04 | . . | Im wesentlichen U-förmige Ständer zum Umfassen des Hinterrades |
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| B62H 1/06 | . | Ausziehbare Stützen oder Ständer, z.B. mit teleskopischen Teilen (B62H 1/10 hat Vorrang) |
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| B62H 1/08 | |
| B62H 1/10 | . | mit Einrichtungen, die für eine stabilisierte Fahrt vorgesehen sind (Übungsmittel oder Geräte für Radfahrsport A63B 69/16) |
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| B62H 1/12 | . . | Verwendung von Zusatzrädern |
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| B62H 1/14 | . . | Verwendung von Kufen zum Fahren auf Eis oder Schnee (Kufen für die Beförderung von mit Rädern versehenen Fahrzeugen zum Erleichtern des Fahrens auf Eis oder Schnee B62B 19/00) |
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| B62H 3/00 | Getrennte Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern (Fahrradständer, die während der Instandhaltung verwendet werden, B25H; Gebäudeeinbau E04H) |
| B62H 3/02 | . | mit Vorrichtungen zum Erfassen des Fahrrades an den Lenkstangen oder an dem oberen Teil des Rahmens |
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| B62H 3/04 | . | mit gabel- [U-]förmigen Stützen oder Bügeln zum Halten eines Rades (B62H 3/08 hat Vorrang) |
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| B62H 3/06 | |
| B62H 3/08 | . | mit Aussparungen im Boden oder rinnenartigen Schienen [Kufen] zum Umfassen des unteren Teiles eines Rades |
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| B62H 3/10 | . | mit gabelförmigen Stützen oder Bügeln, die den unteren Teil des Rahmens umfassen |
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| B62H 3/12 | |
| B62H 5/00 | Geräte zum Verhindern oder Anzeigen des unberechtigten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern; mit den Fahrrädern verbundene Schlösser (Einrichtungen zum Verhindern oder Anzeigen des Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrzeugen allgemein B60R; allgemeine Ausbildung von Schlössern E05B) |
| B62H 5/02 | . | zum Blockieren der Lenkvorrichtung |
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| B62H 5/04 | . . | wirkend auf die Lenkstangen oder Gleichwertiges |
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| B62H 5/06 | . . | wirkend auf die Vorderradgabel oder das Lenkrohr |
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| B62H 5/08 | . | Verhinderung des Antriebs (durch Einwirkung auf den Kraftantrieb B62M) |
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| B62H 5/10 | . . | wirkend auf eine Tretkurbel |
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| B62H 5/12 | . . | wirkend auf das Kettenrad oder die Kette |
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| B62H 5/14 | . | Verhinderung der Raddrehung |
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| B62H 5/16 | . . | wirkend auf Teile eines Laufrades |
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| B62H 5/18 | . . | wirkend auf eine Bremsvorrichtung (Blockieren von Fahrrad-Bremsbetätigungsvorrichtungen B62L 3/06) |
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| B62H 5/20 | . | Anzeigen des unberechtigten Gebrauchs, z.B. wirkend auf Signalvorrichtungen |
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| B62H 7/00 | Vorrichtung zum Lernen des Radfahrens, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. zur Unterstützung des Gleichgewichts |