BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B62B62Gleislose Landfahrzeuge
Hierarchische Anzeige einschalten: B62BB62BVon Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren, Kinderwagen; Schlitten
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Handkarren" umfasst auch von Hand bewegte, mit Rädern versehene Vorrichtungen insoweit, als deren Merkmale gattungsgemäß zu Handkarren gehören. Dieser Ausdruck umfasst auch vom Fußgänger gesteuerte, kraftgetriebene Fahrzeuge insoweit, als deren Merkmale gattungsgemäß zu Handkarren gehören;
    • "Rollen" werden als gleichwertig mit Rädern angenommen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
Handkarren
Mit einer Achse; mit mehr als einer AchseB62B 1/00; B62B 3/00
Einzelheiten und Zubehör; Kufen für Schnee oder EisB62B 5/00; B62B 19/00
Fahrzeuge für Kinder, KinderwagenB62B 7/00, B62B 9/00
Schlitten
Mit Kufen; andere ArtenB62B 13/00; B62B 15/00
Einzelheiten und ZubehörB62B 17/00
Andere von Hand bewegte FahrzeugeB62B 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B62CB62CVon Tieren gezogene Fahrzeuge
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nur Fahrzeuge oder Teile davon, soweit die entsprechenden Merkmale für von Tieren gezogene Fahrzeuge wesentlich sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht von Tieren gezogene Fahrzeuge, die nicht die in Anmerkung (1) oben erwähnten Merkmale aufweisen. Diese werden als Anhänger betrachtet, die von der Klasse B60 oder der Unterklasse B62D umfasst werden, oder als Schlitten, die von der Unterklasse B62B umfasst werden.
Hierarchische Anzeige einschalten: B62DB62DMotorfahrzeuge; Anhänger (Lenken oder Führen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten auf einer gewünschten Spur A01B 69/00Räder, Rollen, Achsen, Verstärken der Radhaftung B60BReifen, Aufpumpen oder Wechseln von Fahrzeugreifen B60CVerbindungen zwischen Fahrzeugen eines Zuges oder dgl. B60DFahrzeuge sowohl für Schiene als auch für Straße, Amphibien- oder verwandelbare Fahrzeuge B60FRadaufhängungen B60GHeizung, Kühlung, Belüftung oder andere Luftbehandlungsvorrichtungen B60HFenster, Windschutzscheiben, verschiebbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen, Schutzabdeckungen für abgestellte Fahrzeuge B60JAnordnungen von Antriebsanlagen, Hilfsantriebe, Kraftübertragungen, Überwachungseinrichtungen, Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter B60Kelektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen B60LStromzuführungsleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge B60MUnterbringung von Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60NAnwendungen zum Lastentransport oder zum Befördern besonderer Lasten oder Gegenstände B60PAnordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60QFahrzeuge, Fahrzeugausrüstungen oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60RWarten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Bewegen, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60SBremsanordnungen, Bremsbetätigungssysteme oder Teile dafür B60TLuftkissenfahrzeuge B60VMotorräder, Zubehör dafür B62J , B62KPrüfung von Fahrzeugen G01M)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrzeuge" umfassen auch Motorfahrzeuge und Anhänger;
    • "Anhänger" umfassen auch Vorderwagen oder Seitenwagen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
WIRKUNGSMÄSSIGE ODER BAULICHE KENNZEICHEN; TEILE ODER ZUBEHÖR SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN
Vorzugsweise für Personen; Beförderung von LastenB62D 31/00, B62D 47/00; B62D 33/00
Zugmaschinen; Kombinationen von Anhängern oder Lastzügen; Fahrzeuge ohne Sitz für den FahrerB62D 49/00; B62D 53/00; B62D 51/00
Kettenfahrzeuge und ihre Ketten; Fahrzeuge mit anderer Bodenberührung als durch Räder oder KettenB62D 55/00; B62D 57/00
Anhänger mit angetriebenen Rädern; Motorfahrzeuge oder Anhänger, gekennzeichnet durch die Anordnung oder Anzahl der RäderB62D 59/00; B62D 61/00
andere Fahrzeugtypen; Gestaltung, Fertigung, Zusammenbau oder Demontage von FahrzeugenB62D 63/00; B62D 65/00; B62D 67/00
FAHRGESTELLRAHMEN, AUFBAU UND KAROSSERIE
Fahrgestellrahmen; Halbschalenbauweise; Verbindungen zwischen Fahrzeugrahmen und FahrzeugaufbauB62D 21/00; B62D 23/00; B62D 24/00
Aufbau und Karosserie gekennzeichnet durch
MaterialB62D 29/00
Arbeitsweise des FahrzeugsB62D 31/00, B62D 33/00
Stromlinienform; StabilisierungB62D 35/00; B62D 37/00, B62D 17/00
Aufbaueinheiten und ihre Verbindung; Anordnung der ReserveräderB62D 25/00, B62D 27/00; B62D 43/00
LenkerB62D 19/00
andere KarosserienB62D 39/00
LENKUNG
Betätigungsmittel; Getriebe; selbsttätige Beeinflussung der Lenkung in Abhängigkeit von Fahrbedingungen; Gestänge; EinstellungB62D 1/00; B62D 3/00; B62D 6/00; B62D 7/00; B62D 17/00
mit Hilfskraft; automatische Beeinflussung; für Ketten- fahrzeuge; für AnhängerB62D 5/00; B62D 6/00; B62D 11/00; B62D 13/00
Fahrzeuge in Tandemanordnung oder mit gelenkig verbundenem RahmenB62D 12/00
andereB62D 9/00, B62D 11/00, B62D 15/00
ZUBEHÖRTEILE ZUM MARKIEREN BEI ZUSAMMENSTÖSSENB62D 41/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B62HB62HFahrradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrrad" umfasst Roller.
Hierarchische Anzeige einschalten: B62JB62JFahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrrad" umfasst Roller.
Sachverzeichnis der Unterklasse
SÄTTEL, SITZE; FUSSRASTER, KNIEANLAGENB62J 1/00; B62J 25/00
BELEUCHTUNG ODER SIGNALANLAGEN; ANORDNUNGEN VON SPIEGELNB62J 3/00, B62J 6/00; B62J 29/00
GEPÄCKTRÄGER, ZUBEHÖRB62J 7/00, B62J 9/00, B62J 11/00
SCHUTZVORRICHTUNGEN ODER ZUBEHÖR
Kettenschutz; Schutzbleche; Überzüge zum ParkenB62J 13/00; B62J 15/00; B62J 19/00
nur für den Fahrer Wetterschutz; Kleiderschützer; Mittel zum WarmhaltenB62J 17/00; B62J 21/00; B62J 33/00
andere SchutzvorrichtungenB62J 23/00
SICHERHEITSEINRICHTUNGENB62J 27/00
ANORDNUNGEN VON SCHMIERVORRICHTUNGEN; VON BRENNSTOFFTANKS; VON LEITUNGENB62J 31/00; B62J 35/00; B62J 37/00
ANDERES ZUBEHÖRB62J 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B62KB62KFahrräder; Fahrradrahmen; Fahrradlenkvorrichtungen; Vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen, die besonders für Fahrräder ausgebildet sind; Aufhängungen für Fahrradachsen; Fahrradseitenwagen, Vorderwagen oder dgl.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ARTEN VON RÄDERN
durch die Konstruktion gekennzeichnet:
Zahl der Räder: Einräder; Zweiräder; mehr als zwei RäderB62K 1/00-B62K 5/00
mit MotorB62K 11/00
Seitenwagen, VorsatzwagenB62K 27/00
verwandelbar; faltbarB62K 13/00; B62K 15/00
durch den Zweck bestimmt: für Transport; für KinderB62K 7/00; B62K 9/00
andere ArtenB62K 17/00
TEILE VON FAHRRÄDERN
Rahmen; Achs-AufhängungB62K 19/00; B62K 25/00
Steuerung; BetätigungsorganeB62K 21/00; B62K 23/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B62LB62LBremsen, besonders für Fahrräder ausgebildet
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nur Bremsen oder Betätigungsvorrichtungen, die auf die Anwendung bei Fahrrädern beschränkt sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht Bremsen oder Betätigungsvorrichtungen von umfassenderer Anwendbarkeit, die als von allgemeiner Bauart zu betrachten sind, unabhängig davon, ob nur für Fahrräder beschrieben oder beansprucht, die von der Unterklasse B60T oder von den zuständigen Unterklassen von F16 umfasst werden.
Hierarchische Anzeige einschalten: B62MB62MAntrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60KÜbertragungselemente an sich F16)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Kraftübertragung" bedeutet alle Teile zwischen der Antriebsmaschine oder dem Teil, auf den der Fahrer unmittelbar eine Antriebskraft ausübt, z.B. Tretkurbeln, und einem angetriebenen Rad.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANTRIEB
Von Radfahrzeugen durch Hand oder Fuß: Arten des Antriebes; Bau der Antriebskurbeln oder HebelB62M 1/00-B62M 5/00
Von Einspurfahrzeugen mittels Motor, gekennzeichnet durch die Lage des MotorsB62M 7/00
Von Schlitten oder dgl.B62M 27/00
Von Radfahrzeugen oder Schlitten durch auf den Boden wirkende Mittel, soweit nicht anderweitig vorgesehenB62M 29/00
KRAFTÜBERTRAGUNG
Gekennzeichnet durch nicht federnde, mechanische Teile Kette oder Riemen; Zahn- oder Reibräder; ReibrollenB62M 9/00-B62M 13/00
Kurbelwellen oder Kupplungsstangen; KardanwelleB62M 15/00; B62M 17/00
Gekennzeichnet durch nicht- mechanische oder federnde TeileB62M 19/00-B62M 23/00
Verstellorgane für WechselgetriebeB62M 25/00