| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
| B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren, Kinderwagen; Schlitten |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Handkarren" umfasst auch von Hand bewegte, mit Rädern versehene Vorrichtungen insoweit, als deren Merkmale gattungsgemäß zu Handkarren gehören. Dieser Ausdruck umfasst auch vom Fußgänger gesteuerte, kraftgetriebene Fahrzeuge insoweit, als deren Merkmale gattungsgemäß zu Handkarren gehören;
- "Rollen" werden als gleichwertig mit Rädern angenommen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B62C | Von Tieren gezogene Fahrzeuge |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Fahrzeuge oder Teile davon, soweit die entsprechenden Merkmale für von Tieren gezogene Fahrzeuge wesentlich sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht von Tieren gezogene Fahrzeuge, die nicht die in Anmerkung (1) oben erwähnten Merkmale aufweisen. Diese werden als Anhänger betrachtet, die von der Klasse B60 oder der Unterklasse B62D umfasst werden, oder als Schlitten, die von der Unterklasse B62B umfasst werden.
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| B62D | Motorfahrzeuge; Anhänger (Lenken oder Führen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten auf einer gewünschten Spur A01B 69/00; Räder, Rollen, Achsen, Verstärken der Radhaftung B60B; Reifen, Aufpumpen oder Wechseln von Fahrzeugreifen B60C; Verbindungen zwischen Fahrzeugen eines Zuges oder dgl. B60D; Fahrzeuge sowohl für Schiene als auch für Straße, Amphibien- oder verwandelbare Fahrzeuge B60F; Radaufhängungen B60G; Heizung, Kühlung, Belüftung oder andere Luftbehandlungsvorrichtungen B60H; Fenster, Windschutzscheiben, verschiebbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen, Schutzabdeckungen für abgestellte Fahrzeuge B60J; Anordnungen von Antriebsanlagen, Hilfsantriebe, Kraftübertragungen, Überwachungseinrichtungen, Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter B60K; elektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen B60L; Stromzuführungsleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge B60M; Unterbringung von Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60N; Anwendungen zum Lastentransport oder zum Befördern besonderer Lasten oder Gegenstände B60P; Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60Q; Fahrzeuge, Fahrzeugausrüstungen oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60R; Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Bewegen, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60S; Bremsanordnungen, Bremsbetätigungssysteme oder Teile dafür B60T; Luftkissenfahrzeuge B60V; Motorräder, Zubehör dafür B62J , B62K; Prüfung von Fahrzeugen G01M) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeuge" umfassen auch Motorfahrzeuge und Anhänger;
- "Anhänger" umfassen auch Vorderwagen oder Seitenwagen.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseWIRKUNGSMÄSSIGE ODER BAULICHE KENNZEICHEN; TEILE ODER ZUBEHÖR SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | | Vorzugsweise für Personen; Beförderung von Lasten | B62D 31/00, B62D 47/00; B62D 33/00 | Zugmaschinen; Kombinationen von Anhängern oder Lastzügen; Fahrzeuge ohne Sitz für den Fahrer | B62D 49/00; B62D 53/00; B62D 51/00 | Kettenfahrzeuge und ihre Ketten; Fahrzeuge mit anderer Bodenberührung als durch Räder oder Ketten | B62D 55/00; B62D 57/00 | Anhänger mit angetriebenen Rädern; Motorfahrzeuge oder Anhänger, gekennzeichnet durch die Anordnung oder Anzahl der Räder | B62D 59/00; B62D 61/00 | andere Fahrzeugtypen; Gestaltung, Fertigung, Zusammenbau oder Demontage von Fahrzeugen | B62D 63/00; B62D 65/00; B62D 67/00 | FAHRGESTELLRAHMEN, AUFBAU UND KAROSSERIE | | Fahrgestellrahmen; Halbschalenbauweise; Verbindungen zwischen Fahrzeugrahmen und Fahrzeugaufbau | B62D 21/00; B62D 23/00; B62D 24/00 | Aufbau und Karosserie gekennzeichnet durch | | Material | B62D 29/00 | Arbeitsweise des Fahrzeugs | B62D 31/00, B62D 33/00 | Stromlinienform; Stabilisierung | B62D 35/00; B62D 37/00, B62D 17/00 | Aufbaueinheiten und ihre Verbindung; Anordnung der Reserveräder | B62D 25/00, B62D 27/00; B62D 43/00 | Lenker | B62D 19/00 | andere Karosserien | B62D 39/00 | LENKUNG | | Betätigungsmittel; Getriebe; selbsttätige Beeinflussung der Lenkung in Abhängigkeit von Fahrbedingungen; Gestänge; Einstellung | B62D 1/00; B62D 3/00; B62D 6/00; B62D 7/00; B62D 17/00 | mit Hilfskraft; automatische Beeinflussung; für Ketten- fahrzeuge; für Anhänger | B62D 5/00; B62D 6/00; B62D 11/00; B62D 13/00 | Fahrzeuge in Tandemanordnung oder mit gelenkig verbundenem Rahmen | B62D 12/00 | andere | B62D 9/00, B62D 11/00, B62D 15/00 | ZUBEHÖRTEILE ZUM MARKIEREN BEI ZUSAMMENSTÖSSEN | B62D 41/00 |
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| B62H | Fahrradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrrad" umfasst Roller.
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| B62J | Fahrradsättel oder -sitze; Zubehör besonders für Fahrräder, soweit nicht anderweitig vorgesehen, z.B. Gepäckträger, Fahrradschutzvorrichtungen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrrad" umfasst Roller.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B62K | Fahrräder; Fahrradrahmen; Fahrradlenkvorrichtungen; Vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen, die besonders für Fahrräder ausgebildet sind; Aufhängungen für Fahrradachsen; Fahrradseitenwagen, Vorderwagen oder dgl. |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B62L | Bremsen, besonders für Fahrräder ausgebildet |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Bremsen oder Betätigungsvorrichtungen, die auf die Anwendung bei Fahrrädern beschränkt sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht Bremsen oder Betätigungsvorrichtungen von umfassenderer Anwendbarkeit, die als von allgemeiner Bauart zu betrachten sind, unabhängig davon, ob nur für Fahrräder beschrieben oder beansprucht, die von der Unterklasse B60T oder von den zuständigen Unterklassen von F16 umfasst werden.
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| B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Kraftübertragung" bedeutet alle Teile zwischen der Antriebsmaschine oder dem Teil, auf den der Fahrer unmittelbar eine Antriebskraft ausübt, z.B. Tretkurbeln, und einem angetriebenen Rad.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseANTRIEB | | Von Radfahrzeugen durch Hand oder Fuß: Arten des Antriebes; Bau der Antriebskurbeln oder Hebel | B62M 1/00-B62M 5/00 | Von Einspurfahrzeugen mittels Motor, gekennzeichnet durch die Lage des Motors | B62M 7/00 | Von Schlitten oder dgl. | B62M 27/00 | Von Radfahrzeugen oder Schlitten durch auf den Boden wirkende Mittel, soweit nicht anderweitig vorgesehen | B62M 29/00 | KRAFTÜBERTRAGUNG | | Gekennzeichnet durch nicht federnde, mechanische Teile Kette oder Riemen; Zahn- oder Reibräder; Reibrollen | B62M 9/00-B62M 13/00 | Kurbelwellen oder Kupplungsstangen; Kardanwelle | B62M 15/00; B62M 17/00 | Gekennzeichnet durch nicht- mechanische oder federnde Teile | B62M 19/00-B62M 23/00 | Verstellorgane für Wechselgetriebe | B62M 25/00 |
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