| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst:
- Systeme, bei denen Züge oder einzelne Personen- oder Lastträger auf Schienenwegen rollen oder geführt werden, die auf der Erde oder über ihr angeordnet sind, wie Schienen, Seile, Kabel oder andere Führungselemente für Räder, Rollen oder Gleitvorrichtungen zur Verminderung der Reibung (dauernd angebracht an ein durchgehendes Zugmittel B65G 17/00);
- Anlagen, bei denen Träger oder Triebfahrzeuge für Personen oder Lasten angeordnet, z.B. an einem geführten Zugseil oder -kabel, das ihren Weg bestimmt, aufgehängt sind (Kettenförderer, Kratzförderer B65G 17/00, B65G 19/00);
- An- und abkuppelbare Systeme in Anlagen einer der vorgenannten Arten, wobei Fahrzeuge, Lastenträger oder Lasten an kontinuierlich laufende Zugglieder, z.B. Kabel, Ketten, wahlweise an- oder von diesen abgekuppelt werden können.
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| B61L 21/00 | Bahnhofsblock-Anordnungen zwischen Stellwerken eines Bahnhofs (Abhängigkeitssteuerung zwischen Weichen und Signalen mittels einer einzigen Blockeinrichtung B61L 19/00) |