BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
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Hierarchische Anzeige ausschalten: B60B60Fahrzeuge allgemein
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
  2. Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
    • Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
    • gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
  3. Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
    1. Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
    2. Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
    3. Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
    4. Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
    5. Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
    6. Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
    7. Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60WLink zur Definition für IPC-Symbol: B60WB60WGemeinsame Steuerung oder Regelung von Fahrzeug-Unteraggregaten verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion; Steuerungs- oder Regelungssysteme besonders ausgebildet für Hybrid-Fahrzeuge; Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen für Verwendungszwecke, die nicht die Steuerung oder Regelung eines bestimmten Unteraggregats betreffen [2006.01]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nicht die Steuerung oder Regelung eines einzelnen Unteraggregates; eine solche Steuerung oder Regelung wird an der relevanten Stelle für das Unteraggregat klassifiziert, z.B. F02D, F16H. Wo ein einzelnes Unteraggregat mittels von anderen Unteraggregaten abgegebenen Signalen oder Befehlen gesteuert oder geregelt wird, ist die Steuerung oder Regelung dieses einzelnen Unteraggregates an der zutreffenden Stelle für dieses Unteraggregat klassifiziert. Zum Beispiel ist die Steuerung oder Regelung von Getrieben mit veränderlichem Übersetzungsverhältnis mittels von dem Motor oder dem Fahrpedal abgegebenen Signalen in Unterklasse F16H klassifiziert.
  2. Eine gemeinsame Steuerung oder Regelung von Antriebsaggregaten, z.B. von Antriebseinheit(en) und von Getriebe(n), die nur vorübergehend während der Übersetzungsänderung stattfindet und die auch durch eine Steuerung und Regelung der Übersetzungsänderung charakterisiert ist, ist auch in Unterklasse für Getriebe F16H klassifiziert.
  3. In den Gruppen B60W 20/00-B60W 50/00 wird die "Erste-Stelle-Regel" angewendet, d.h. in jeder Hierarchiestufe ist an der ersten geeigneten Stelle zu klassifizieren.
  4. Wenn in der Gruppe B60W 10/00 klassifiziert wird, muss auch in den Gruppen B60W 20/00-B60W 50/00 klassifiziert werden, um auch den Zweck und den Gebrauch der Steuerung zu kennzeichnen.
  5. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Gemeinsame Steuerung oder Regelung" heißt, dass ein programmierter oder zustandsabhängig arbeitender automatischer Regler in dem Fahrzeug, der eine Steuerungslogik für Fahrzeug-Unteraggregate verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion enthält, Steuersignale zu Stellorganen von zwei oder mehr Fahrzeug-Unteraggregaten sendet, so dass die Unteraggregate zur Lösung einer bestimmten Aufgabe oder als Reaktion auf bestimmte Fahrbedingungen zusammenwirken;
    • "Antriebs-Steuerungssystem" heißt ein elektronisches System in einem Straßenfahrzeug, das die Bewegung dieses Fahrzeuges automatisiert steuert um bestimmte Maßnahmen zu ergreifen;
    • "Straßenfahrzeug" heißt ein von einem Menschen gesteuertes Fahrzeug für den Straßenverkehr, z.B. ein Kraftfahrzeug, Lastkraftwagen oder Bus;
    • "Unteraggregat" heißt eines der folgenden Fahrzeug-Systeme: Antriebssystem, Kupplungssystem, Wechselgetriebesystem, System zur Verteilung von Antriebsmoment zwischen Vorder- und Hinterachse, Achsdifferentialsystem, Bremssystem, Lenksystem, Radaufhängungs- und Federungssystem, Energiespeichermittel, Brennstoffzellen oder Hilfseinrichtungen. [2006.01]