BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Transportieren
disable hierarchy mode: B60B60Fahrzeuge allgemein
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
  2. Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
    • Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
    • gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
  3. Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
    1. Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
    2. Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
    3. Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
    4. Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
    5. Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
    6. Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
    7. Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
disable hierarchy mode: B60TLink to definition of IPC symbol: B60TB60TBremsanlagen für Fahrzeuge oder Teile davon; Bremsbetätigungssysteme oder Teile davon allgemein (elektrodynamische Bremssysteme für Fahrzeuge allgemein B60Lgemeinsame Steuerung oder Regelung von Fahrzeug-Unteraggregaten verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion, Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen für andere Zwecke als der Steuerung oder Regelung eines einzelnen Unteraggregates B60WBremsen an sich, d.h. Vorrichtungen, an denen eine Bremswirkung auftritt, einschließlich dem Bremsspannorgan, F16D); Anordnungen von Bremselementen in Fahrzeugen allgemein; Tragbare Vorrichtungen um ein unerwünschtes Bewegen von Fahrzeugen zu verhindern; Ausbildung am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Bremsbetätigungssystem" schließt Bremsanlagen für Fahrzeuge oder für allgemeine Verwendung ein.
Sachverzeichnis der Unterklasse
FESTSTELLVORRICHTUNGEN
tragbare VorrichtungenB60T 3/00
BREMSEN
Art der Bremselemente und der damit in Verbindung stehenden TeileB60T 1/00
Ausbildungen am Fahrzeug zum Kühlen der BremsenB60T 5/00
Arten der Bremsbetätigung
Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs; Verändern der Bremskraft oder Anpassen der Bremskraft an Fahrbahn- oder LadebedingungenB60T 7/00; B60T 8/00
DauerbremsanlagenB60T 10/00
Übertragung der Kräfte von den Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs zu den eigentlichen BremsorganenB60T 11/00, B60T 13/00
Teile oder Zubehör für druckmittelbetätigte Bremssysteme
Ventilbauart, -anordnung und -wirkungsweiseB60T 15/00
andere Teile oder ZubehörB60T 17/00