| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B60T | Bremsanlagen für Fahrzeuge oder Teile davon; Bremsbetätigungssysteme oder Teile davon allgemein (elektrodynamische Bremssysteme für Fahrzeuge allgemein B60L; gemeinsame Steuerung oder Regelung von Fahrzeug-Unteraggregaten verschiedenen Typs oder verschiedener Funktion, Antriebs-Steuerungssysteme von Straßenfahrzeugen für andere Zwecke als der Steuerung oder Regelung eines einzelnen Unteraggregates B60W; Bremsen an sich, d.h. Vorrichtungen, an denen eine Bremswirkung auftritt, einschließlich dem Bremsspannorgan, F16D); Anordnungen von Bremselementen in Fahrzeugen allgemein; Tragbare Vorrichtungen um ein unerwünschtes Bewegen von Fahrzeugen zu verhindern; Ausbildung am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Bremsbetätigungssystem" schließt Bremsanlagen für Fahrzeuge oder für allgemeine Verwendung ein.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFESTSTELLVORRICHTUNGEN | | tragbare Vorrichtungen | B60T 3/00 | BREMSEN | | Art der Bremselemente und der damit in Verbindung stehenden Teile | B60T 1/00 | Ausbildungen am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen | B60T 5/00 | Arten der Bremsbetätigung | | Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs; Verändern der Bremskraft oder Anpassen der Bremskraft an Fahrbahn- oder Ladebedingungen | B60T 7/00; B60T 8/00 | Dauerbremsanlagen | B60T 10/00 | Übertragung der Kräfte von den Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs zu den eigentlichen Bremsorganen | B60T 11/00, B60T 13/00 | Teile oder Zubehör für druckmittelbetätigte Bremssysteme | | Ventilbauart, -anordnung und -wirkungsweise | B60T 15/00 | andere Teile oder Zubehör | B60T 17/00 |
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