| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B60N | Unterbringung der Reisenden im Fahrzeug, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Möbelgestaltung A47) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| B60N 2/00 | Sitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet; Anordnung oder Montage von Sitzen in Fahrzeugen (Erleichterung des Ein- und Ausstiegs von Kranken oder Behinderten bei Fahrzeugen A61G 3/02; Eisenbahnsitze B61D 33/00; Fahrradsitze B62J 1/00; Flugzeugsitze B64D 11/06 , B64D 25/04 , B64D 25/10) [5] |
| B60N 2/005 | . | Anordnung oder Montage von Sitzen in Fahrzeugen (B60N 2/02 hat Vorrang) [7] |
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| B60N 2/01 | . . | Anordnung von Sitzen in Beziehung zueinander [7] |
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| B60N 2/015 | . . | Sitzbefestigung unmittelbar am Fahrzeugrahmen [7] |
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| B60N 2/02 | . | der Sitz oder ein Sitzteil ist beweglich, z.B. einstellbar (einstellbare Armlehne B60N 2/46; einstellbare Kopfstütze B60N 2/48) [5] |
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| B60N 2/04 | . . | der gesamte Sitz ist bewegbar [5] |
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| B60N 2/06 | . . . | verschiebbar (B60N 2/12 hat Vorrang) [5] |
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| B60N 2/07 | . . . . | Verschiebekonstruktion [7] |
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| B60N 2/075 | . . . . . | ohne Rollen [7] |
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| B60N 2/08 | . . . . | gekennzeichnet durch die Verriegelung [5] |
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| B60N 2/10 | |
| B60N 2/12 | . . . | verschiebbar und kippbar [5] |
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| B60N 2/14 | . . . | drehbar, z.B. zum Erzielen leichter Zugänglichkeit (B60N 2/10 hat Vorrang) [5] |
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| B60N 2/16 | . . . | höheneinstellbar [5] |
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| B60N 2/18 | . . . . | vorderer oder rückwärtiger Teil des Sitzes ist einstellbar, z.B. unabhängig voneinander [5] |
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| B60N 2/20 | . . | Rückenlehne kippbar, z.B. zum Erzielen leichter Zugänglichkeit (B60N 2/04 , B60N 2/22 haben Vorrang) [5] |
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| B60N 2/22 | . . | verstellbare Rückenlehne [5] |
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| B60N 2/225 | . . . | mittels Zykloid- oder Planeten-Mechanismen [7] |
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| B60N 2/23 | . . . | mittels linearer Schraubenmechanismen [7] |
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| B60N 2/235 | . . . | mittels Rastklinken-Mechanismen [7] |
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| B60N 2/24 | . | für besondere Zwecke oder besondere Fahrzeuge [5] |
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| B60N 2/26 | |
| B60N 2/28 | . . . | Sitze, die leicht an vorhandenen Fahrzeugsitzen anbaubar und von diesen abbaubar sind [5] |
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| B60N 2/30 | . . | Nicht ausbaubare, in der Nichtgebrauchstellung verstaubare Sitze, z.B. zusammenlegbare Notsitze (umwandelbar für andere Verwendung B60N 2/32) [5] |
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| B60N 2/32 | . . | umwandelbar für andere Verwendung [5] |
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| B60N 2/34 | . . . | in ein Bett umwandelbar (Schlafeinrichtungen in Wohnwagen B60P 3/38) [5] |
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| B60N 2/36 | . . . | in eine Ladefläche umwandelbar [5] |
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| B60N 2/38 | . . | speziell ausgebildet für die Verwendung in Traktoren oder ähnlichen Landfahrzeugen [5] |
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| B60N 2/39 | . . . | Schwenkbare Sitze zum Ausgleich der Hangneigung [7] |
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| B60N 2/40 | |
| B60N 2/42 | . . | Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften, z.B. beim Aufprall; Sicherheitssitze (B60N 2/26 , B60N 2/46 , B60N 2/48 hat Vorrang) [5] |
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| B60N 2/427 | . . . | Sitze oder Sitzteile, die bei einem Aufprall in ihrer Lage verändert werden [7] |
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| B60N 2/433 | . . . | Sicherheitsverriegelungen für Rückenlehnen, z.B. mit durch Trägheit aktivierten Riegeln [7] |
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| B60N 2/44 | . | Einzelheiten oder Teile, soweit anderweitig nicht vorgesehen [5] |
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| B60N 2/46 | |
| B60N 2/48 | |
| B60N 2/50 | |
| B60N 2/52 | . . . | unter Verwendung von flüssigen oder gasförmigen Medien [5] |
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| B60N 2/54 | . . . | unter Verwendung von mechanischen Federn [5] |
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| B60N 2/56 | . . | Heizungs- oder Lüftungsvorrichtungen [7] |
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| B60N 2/58 | |
| B60N 2/60 | . . . | Entfernbare Schonbezüge [7] |
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| B60N 2/62 | |
| B60N 2/64 | |
| B60N 2/66 | |
| B60N 2/68 | . . | Sitzrahmen, z.B. für die Rückenlehne [7] |
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| B60N 2/70 | |
| B60N 2/72 | . . . | Befestigung oder Einstellung derselben [7] |
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| B60N 3/00 | Anordnung oder besondere Ausbildung von anderem Zubehör für die Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen (von Radio- oder Fernsehapparaten, Telefonen, Sicherheitsgurten oder dgl. B60R) |
| B60N 3/02 | . | von Handgriffen oder Halteriemen |
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| B60N 3/04 | |
| B60N 3/06 | . | von Fußstützen (Böden von Straßenfahrzeugen B62D) |
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| B60N 3/08 | . | von Abfallbehältern, z.B. Aschenbechern (Aschenbecher an sich A24F) |
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| B60N 3/10 | . | von Behältern für Lebensmittel oder Getränke, z.B. gekühlt (Picknickgarnituren A45F) |
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| B60N 3/12 | . | von Behältern für Zigaretten oder dgl. (Zigarettenbehälter oder dgl. A24F) |
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| B60N 3/14 | . | von elektrischen Feuerzeugen |
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| B60N 3/16 | . | von Kochvorrichtungen oder Heißwasserbereitern oder Siedevorrichtungen (Kochvorrichtungen oder Heißwasserbereiter oder Siedevorrichtungen an sich A47 , F24C) |
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| B60N 3/18 | . | von Trinkwasserspendern |
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| B60N 5/00 | Anordnungen oder Einrichtungen bei Fahrzeugen für die Kontrolle des Fahrgastein- und -ausstieges, z.B. Drehkreuze (Drehkreuze allgemein E06B 11/08) [2] |
| B60N 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |