| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
|
| B60D | Fahrzeugverbindungen (Teile von Bremsanlagen B60T 17/04) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
|
| B60D 1/00 | Zugkupplungen; Anhängevorrichtungen; Zuggabeln; Abschleppvorrichtungen (Vorrichtungen besonders ausgebildet für die Verbindung zwischen Schleppern und landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten A01B 59/00; Sattelkupplungen B62D) [2] |
| B60D 1/01 | . | Zugkupplungen oder Anhängevorrichtungen gekennzeichnet durch ihre Bauart [5] |
|
| B60D 1/02 | . . | Bolzen- oder Bügelkupplungen [5] |
|
| B60D 1/04 | . . | Haken- oder Schließhakenkupplungen [5] |
|
| B60D 1/06 | . . | Kugelkopfkupplungen [5] |
|
| B60D 1/07 | . . | Mehrfach-Anhängevorrichtungen, d.h. bestehend aus mehreren Anhängevorrichtungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart; Kupplungs- zwischenstücke, d.h. zum Umwandeln von Anhängevorrichtungen einer Bauart in eine andere [5] |
|
| B60D 1/14 | . | Zuggabeln oder Abschleppvorrichtungen, gekennzeichnet durch ihre Bauart [4] |
|
| B60D 1/145 | . . | bestehend aus einer einzigen sich längserstreckenden Stange oder einem Rohr [5] |
|
| B60D 1/155 | . . . | mit teleskopischen oder faltbaren Bauteilen [5] |
|
| B60D 1/167 | . . | bestehend aus angelenkten oder starr zusammengesetzten Stangen oder Rohren, welche eine V-, Y- oder U-förmige Zuggabel bilden (B60D 1/173 hat Vorrang) [5] |
|
| B60D 1/173 | . . | bestehend aus wenigstens zwei Stangen, die weder miteinander verbunden noch aneinander angelenkt sind [5] |
|
| B60D 1/18 | . . | Abschleppseile, Ketten oder dgl. |
|
| B60D 1/24 | . | gekennzeichnet durch Anordnungen für besondere Funktionen [5] |
|
| B60D 1/26 | . . | zur Fernsteuerung, z.B. zum Entkuppeln [5] |
|
| B60D 1/28 | . . | zum Verhindern unerwünschter Entkupplung, z.B. Sicherheitsvorrichtungen [5] |
|
| B60D 1/30 | . . | Zum Steuern und Überwachen des Ausschwenkens [5] |
|
| B60D 1/32 | . . . | mit Dämpfungsvorrichtungen [5] |
|
| B60D 1/34 | |
| B60D 1/36 | . . | Zum Erleichtern des Ankuppelns, z.B. Fangvorrichtungen für Zughaken [5] |
|
| B60D 1/38 | . . . | mit Hilfsseilen zum Heranziehen des Anhängers an das Zugfahrzeug vor dem Ankuppeln [5] |
|
| B60D 1/40 | . . . | mit einem zeitweise ausziehbaren oder ausrichtbaren Bauteil (B60D 1/38 hat Vorrang) [5] |
|
| B60D 1/42 | . . | zur Einstellbarkeit [5] |
|
| B60D 1/44 | . . . | in horizontaler Richtung [5] |
|
| B60D 1/46 | . . . | in vertikaler Richtung [5] |
|
| B60D 1/48 | . | gekennzeichnet durch die Befestigung [5] |
|
| B60D 1/50 | . . | elastisch befestigt (B60D 1/30 hat Vorrang) [5] |
|
| B60D 1/52 | . . | abnehmbar befestigt (B60D 1/56 hat Vorrang) [5] |
|
| B60D 1/54 | . . | zusammenklapp- oder einziehbar bei Nichtgebrauch, z.B. versenkbare Anhängevorrichtungen (B60D 1/52 hat Vorrang) [5] |
|
| B60D 1/56 | . . | Festmachen an der Stoßstange [5] |
|
| B60D 1/58 | |
| B60D 1/60 | . . | Überzüge, Abdeckkappen oder Schutzvorrichtungen [5] |
|
| B60D 1/62 | . . | mit Versorgungsleitungen, elektrischen Schaltkreisen oder dgl. [5] |
|
| B60D 1/64 | . . . | Kupplungen oder Verbindungselemente hierfür [5] |
|
| B60D 1/66 | . . | Abstützvorrichtungen [5] |
|
| B60D 3/00 | Vorrichtungen zum Erleichtern des Schiebens (B60D 1/00 hat Vorrang; Fahrzeug- Stoßstangen B60R 19/02; Lenkungen zum Zurücksetzen normalerweise gezogener Anhänger B62D 13/06) |
| B60D 5/00 | Übergänge für gekuppelte Fahrzeuge, z.B. Balgverbindungen |
| B60D 7/00 | Andere Verbindungen |