B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B44 | Dekorationskunst oder -technik | |||
Anmerkung:
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B44D | Malerei oder künstlerisches Zeichnen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Konservieren von Gemälden; Oberflächenbehandlung zum Erreichen besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder -beschaffenheiten (Oberflächenbehandlung allgemein, siehe die entsprechenden Stellen, z.B. Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen B05) [2] | |||
B44D 5/00 | Oberflächenbehandlung zum Erreichen besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder -beschaffenheiten (Vor- oder Nachbehandlung von Oberflächen vor bzw. nach dem Aufbringen von Flüssigkeiten B05D 3/00; Erzielen besonderer Oberflächenwirkungen durch Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen B05D 5/00; Formgebung der Oberfläche von Kunststoffen, z.B. Prägen, B29C 59/00) [2] | |||
B44D 5/10 |
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