| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B44 | Dekorationskunst oder -technik |
| | Anmerkung:- Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren werden in dieser Klasse eingeordnet, soweit sie einen vom Betrachter zu beurteilenden Effekt oder Eindruck schaffen und soweit solche Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren nicht anderweitig vorgesehen sind. [4]
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| B44D | Malerei oder künstlerisches Zeichnen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Konservieren von Gemälden; Oberflächenbehandlung zum Erreichen besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder -beschaffenheiten (Oberflächenbehandlung allgemein, siehe die entsprechenden Stellen, z.B. Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen B05) [2] |