| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B42 | Buchbinderei; Alben; [Brief-]Ordner; besondere Drucksachen |
| B42B | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen oder Anbringen von Gegenständen an diesen (Nageln oder Heften allgemein B25C , B27F; Maschinen sowohl zum Zusammenfassen oder Herstellen von Lagen als auch zum unlösbaren Zusammenhalten der Bögen oder Signaturen B42C 1/12; lösbares bzw. vorübergehendes Zusammenhalten von Blättern B42F) |
| B42C | Buchbinderei (Schneid- oder Loch-Maschinen, -Vorrichtungen oder -Werkzeuge B26; Falten von Blättern oder Bahnen B31F; Verzieren von Büchern B44) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B42D | Bücher; Bucheinbände; lose Blätter; Druckerzeugnisse von besonderem Format oder besonderer Darstellungsweise, soweit nicht anderweitig vorgesehen; dabei verwendete Vorrichtungen; Schreib- oder Lesegeräte mit bewegbaren Streifen (Bücherständer A47B; Lesepulte A47B 19/00; Buchstützen A47B 23/00) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B42F | Lösbar bzw. vorübergehend zusammengehaltene Blätter; Vorrichtungen zum Einordnen bzw. Ablegen; Karteikarten; Merkzeichen (Lesepulte A47B 19/00; Buchständer A47B 23/00) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Vorrichtung zum Einordnen bzw. Ablegen" bedeutet Halter zum Sammeln von Papieren, Blättern, Karten oder hiervon gebildeten Sätzen; jedes Papier oder Blatt, jede Karte oder jeder Satz sind einzeln einsetzbar und herausnehmbar. Dieser Ausdruck kann also ein Kalendarium, eine Bedienungsvorschriftenmappe oder einen Briefordner einschließen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |