| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Drucken |
| B41 | Drucken; Liniermaschinen; Schreibmaschinen; Stempel (Wiedergabe oder Vervielfältigen von Bildern oder Mustern durch Abtasten und Umwandeln in elektrische Signale H04N) [4] |
| B41J | Schreibmaschinen; Druckvorrichtungen für den Abdruck einzelner, auswählbarer Typen, d.h. Geräte, die anders als von einer Form drucken; Korrektur von Druckfehlern (Setzen B41B; Drucken auf besondere Oberflächen B41F; Wäschemarkierung B41K; Radiereinrichtungen, Radiergummi B43L 19/00; flüssige Korrekturmittel zum Beschichten C09D 10/00; Aufzeichnen von Messergebnissen G01; Erkennen oder Darstellen von Daten, Markieren von Aufzeichnungsträgern in digitaler Form, z.B. durch Lochen, G06K; Frankier- oder Fahrkartendruck- und -ausgabegeräte G07B; elektrische Schalter für Tastaturen allgemein H01H 13/70 , H03K 17/94; Codieren in Verbindung mit Tastaturen oder ähnlichen Geräten allgemein H03M 11/00; Empfänger oder Sender für die Übertragung digitaler Information H04L; Übertragung oder Wiedergabe von Dokumenten oder dgl., z.B. Faksimile-Übertragung H04N 1/00; Druckvorrichtungen besonders ausgebildet für Geräte, z.B. Registrierkassen, Waagen, zum Herstellen von Aufzeichnungen ihrer eigenen Leistung, siehe entsprechende Unterklassen) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- handgesteuerte, kraftbetätigte Geräte und Geräte dieser Art mit zusätzlicher Steuerung durch aufgezeichnete Informationen, z.B. auf Lochkarten oder Band;
- die drucktechnischen Merkmale von Geräten, die durch Aufzeichnungsträger oder elektrische Signale gesteuert werden, soweit diese von allgemeinem Interesse sind, z.B. Präge-, Farb-, Zeilenschaltvorrichtungen, Druckköpfe. [5]
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- elektrische Merkmale von Geräten, die durch Aufzeichnungsträger oder elektrische Signale gesteuert werden und keine Bedeutung haben für die drucktechnischen Merkmale dieser Geräte;
- Geräte als Ganzes, die von Aufzeichnungsträgern oder elektrischen Signalen gesteuert werden. [5]
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Papier" umfasst auch ähnlich flexibles Abdruckmaterial; [3]
- "Aufzeichnungsmaterial" umfasst sowohl Papier als auch Hilfs-Aufzeichnungsträger für Aufzeichnungen, von denen Aufzeichnungen auf Papier übertragen werden, umfasst jedoch nicht Druckoriginale, z.B. Druckformen. [5]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B41J 3/00 | Schreibmaschinen oder Einzeltypen- Drucker oder Markierungsvorrichtungen, gekennzeichnet durch den Zweck, für den sie gebaut sind (Schreibmaschinen für Geheimschrift G09C 3/00) [5] |
| B41J 3/44 | . | Schreibmaschinen oder Einzeltypendruck- vorrichtungen, die zwei Funktionen ausführen oder vereinigt oder gekuppelt sind mit Geräten, die andere Funktionen ausführen (Druckvorrichtungen, die mit typografischen Setzmaschinen gekuppelt sind B41B 27/41) |
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| B41J 3/50 | . . | Vorrichtungen, die Schriftzeichen durch Drucken erzeugen und auch eine Aufzeichnung durch andere Mittel erzeugen (Vorrichtungen zum Lochen G06K) [5] |
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| B41J 3/51 | . . . | die gedruckte und die aufgezeichnete Information sind identisch; Verwendung von Typenelementen mit Code erzeugenden Mitteln (G06K 1/12 hat Vorrang) [5] |
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