| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B31 | Herstellen von Gegenständen aus Papier; Papierverarbeitung (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht völlig aus Papier oder Pappe bestehen, B32B; Behandeln im Sinne von Zuführen, Ausrichten, Abwickeln usw. von dünnem Material, z.B. blattförmig, in Form von Bahnen, B65H) |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst spezielle Maßnahmen bei der oder in Verbindung mit der Behandlung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie für die Papierverarbeitung eigentümlich sind, z.B. auf Sack- oder Schachtel-Maschinen.
- Diese Klasse umfasst nicht:
- das Herstellen von Gegenständen direkt aus Faserbrei von Papierfasern, das von Unterklasse D21J umfasst ist;
- die Bearbeitung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie über diesen Anwendungsbereich hinausgeht, und ist ohne Rücksicht darauf, ob sie nur für Papier verarbeitende Maschinen beschrieben oder beansprucht ist, von allgemeiner Bedeutung und von B65H umfasst.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Papier" umfasst Werkstoffe, die wie Papier bearbeitet werden, z.B. Plastikfolien, Schichtwerkstoffe oder Metallfolien.
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| B31D | Herstellen anderer Gegenstände aus Papier (Herstellen von Gegenständen in Trockenverfahren aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderen lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen B27N; Herstellen von Schichtstoffen, die nicht vollständig aus Papier oder Pappe bestehen B32B; Herstellen von Pappe oder Papier D21F , D21H; Herstellen von Gegenständen aus Papiermasse D21J) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von Gegenständen aus Papier, die nicht gewickelt werden, sowie von andersartigen Erzeugnissen als Schachteln, Kartons, Briefumschläge, Säcke, Beutel und Rohre aus Papier, soweit sie nicht aus Papierfaserbrei hergestellt sind.
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| B31D 1/00 | Mehrstufige Verfahren zum Herstellen flacher Gegenstände |
| B31D 1/02 | . | die Gegenstände sind Etiketten oder Anhängezettel (Einrichtungen oder Verfahren zum Anbringen von Fäden D05) |
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| B31D 1/04 | . | die Gegenstände sind Servietten, Taschentücher, Handtücher, Tellerdeckchen oder dgl. |
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| B31D 1/06 | . | die Gegenstände sind Traggriffe |
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| B31D 3/00 | Herstellen von Gegenständen mit Zellenstruktur, z.B. Isolierplatten |
| B31D 3/02 | . | Herstellen wabenförmiger Strukturen |
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| B31D 3/04 | . | Herstellen zellenförmiger Verpackungseinsätze, z.B. für Flaschen |
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| B31D 5/00 | Mehrstufige Verfahren zum Herstellen von dreidimensionalen Gegenständen (Girlanden A41G 1/00; Herstellen von Behältnissen oder Behältern B31B; Herstellen von Rohren B31B , B31C) |
| B31D 5/02 | |
| B31D 5/04 | . | einschließlich Falten oder Plissieren, z.B. chinesische Laternen |
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| B31D 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |