BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B26B26Handschneidwerkzeuge; Schneiden; Trennen
Hierarchische Anzeige einschalten: B26BB26BHandschneidwerkzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen (für die Ernte A01Dfür Gartenbau, für Forstwesen A01Gzum Schlachten oder zur Fleischverarbeitung A22für die Herstellung oder Ausbesserung von Schuhwerk A43DNagelschneidzangen oder -schneider A45D 29/02für Küchengeräte A47Jfür chirurgische Zwecke A61B 17/00für Metall B23DSchneiden mit materialabtragenden Fluidstrahlen B24C 5/02zangenähnliche Werkzeuge mit Schneidkanten B25B 7/22Kneifzangen B25C 11/02Griffe für Handgeräte allgemein B25GFallmesser B26Dzum Radieren B43L 19/00für Textilien D06H)
Sachverzeichnis der Unterklasse
MESSER
bauliche MerkmaleB26B 1/00-B26B 7/00
MesserklingenB26B 9/00
Kombinationen mit anderen GegenständenB26B 11/00
SCHEREN, SCHNEIDEZANGEN ODER ZANGEN MIT SCHNEIDTÄTIGKEITB26B 13/00-B26B 17/00
HAARSCHNEIDEGERÄTE ODER RASIERGERÄTEB26B 19/00, B26B 21/00
ÄXTE ODER BEILEB26B 23/00
ANDERE SCHNEIDEWERKZEUGEB26B 25/00, B26B 27/00
SCHUTZVORRICHTUNGEN, SCHNEIDEN ODER FÜHRUNGSEINRICHTUNGENB26B 29/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B26DB26DSchneiden; gemeinsame Einzelheiten für Maschinen zum Trennen, z.B. durch Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausstanzen (Bodenbearbeitung A01BSchneidemaschinen für Erntegut oder Pflanzen A01D , A01Gfür Trockenfutter oder Stroh A01Ffür Butter in großen Mengen A01Jfür Teig A21CSchlächterei A22Bfür Tabak, Zigarren oder Zigaretten A24Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00Herstellen von Schuhen A43DHerstellen von Bürsten A46DChirurgie A61BZerkleinern, Hacken oder Schnitzeln allgemein B02CSchneiden von Draht, Herstellen von Stiften oder Nägeln B21F , B21GSchneiden nach Art der Metallbearbeitung B23Schneiden mittels materialabtragender Fluidstrahlen B24C 5/02Handschneidwerkzeuge B26BPerforieren, Ausschneiden, Ausstanzen oder Lochen, sowie Trennen anders als durch Schneiden B26Ffür Holz B27für Stein B28DVerarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbaren Stoffen, z.B. Metallfolie, B31BVorrichtungen zum Ausgeben von Werkstücken oder Bahnware verbunden mit Schneid- oder Perforiervorrichtungen B65H 35/00für Leder oder Polsterungen B68 , C14Bfür Glas C03BZündholzherstellung C06Ffür Torf C10Ffür Zucker C13Hfür Textilien D06HBauingenieurwesen, Hochbau, Bergbau, siehe Sektion EVorrichtungen zur Entnahme von Proben durch Schneiden G01N 1/04für Lichtleiter G02B 6/25Schneiden von belichtetem fotografischem Material G03D 15/04) [2, 5]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Schneiden nichtmetallischen Materials in Form von Bögen oder Metallfolien allgemein;
    • Schneiden anderer Formen nichtmetallischen Materials, soweit nicht anderweitig vorgesehen;
    • Merkmale, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen und Trennen auf andere Weise als durch Schneiden eigentümlich sind, wenn Bedingungen und Probleme anderer Art vorliegen, die nicht eigentümlich für eine Maschine für diese Zwecke sind, d.h. Einzelheiten von und Anordnungen für den Betrieb und zum Steuern solcher Maschinen, obgleich die Ausführung solcher Merkmale je nach Art der betreffenden Maschine verschieden sein kann. Diese Unterklasse umfasst allgemein auch dann solche Merkmale, wenn das Merkmal in irgendeiner besonderen Weise und in gewissem Umfange für eine Maschine, die zum Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder zum Trennen auf andere Weise als durch Schneiden bestimmt ist, eigentümlich oder beansprucht ist.
  2. Wenn Einzelheiten oder Anordnungen keine wesentlichen Merkmale aufweisen, die für Maschinen zum Schneiden, Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen oder Trennen eigentümlich sind, so haben die allgemeineren Klassen, z.B. F16, Vorrang.
Sachverzeichnis der Unterklasse
SCHNEIDEN, GEKENNZEICHNET DURCH DAS SCHNEIDEWERKZEUG ODER DIE ART DES SCHNEIDENSB26D 1/00, B26D 3/00
ANORDNUNGEN ZUM BETRIEB UND ZUR STEUERUNG; EINZELHEITEN VON TRENNVORRICHTUNGENB26D 5/00; B26D 7/00
KOMBINIERTE VORRICHTUNGENB26D 9/00, B26D 11/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B26FB26FPerforieren; Lochen; Ausschneiden; Ausstanzen; Trennen auf andere Weise als durch Schneiden (Anzeichnen, Durchschlagen oder Herstellen von Knopflöchern A41H 25/00Schuhmacherei A43DChirurgie A61BLochen von Metall B21DBohren von Metall B23BSchneiden von Metall durch örtliche Anwendung von Hitze, z.B. Flammenschneiden, B23KSchneiden durch abtragende Fluidstrahlen B24C 5/02gemeinsame Einzelheiten von Maschinen zum Trennen B26DBohren von Holz B27CBohren von Stein B28DVerarbeiten von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand B29Herstellen von Schachteln, Kartons, Umschlägen oder Beuteln aus Papier oder ähnlich bearbeitbarem Material, z.B. Metallfolie, B31Bvon Glas C03Bvon Leder C14Bvon Textilstoffen D06Hfür Lichtleiter G02B 6/25von Fahrkarten G07B) [2, 5]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Perforieren, Lochen, Ausschneiden, Ausstanzen;
    • Trennen auf andere Weise als durch Schneiden von nichtmetallischem Werkstoff in Bogen- bzw. Tafelform oder Metallfolien allgemein;
    • Trennen auf andere Weise als durch Schneiden von anderen Formen nichtmetallischen Werkstoffs, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
  2. Es sind die dem Titel der Unterklasse B26D folgenden Anmerkungen (1) und (2) zu beachten.