| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
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| B25G | Griffe für Handgeräte (Befestigung der Klingen oder dgl. an Griffen von Handwerkzeugen zur Bodenbearbeitung A01B 1/22; Griffe von Handgeräten zum Ernten A01D 1/14; Griffe einstückig mit Bürstenwaren A46B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Griffe für Handgeräte allgemein;
- Griffe für Handgeräte für besondere Zwecke gemäß folgender Anmerkung (2).
- Diese Unterklasse umfasst nicht anderweitig vorgesehene Griffe für Handgeräte, z.B. in A45B 9/02, A45C 13/22, A45C 13/26, A47B 95/02, A47J 45/00, B23D 51/01, B25J 13/02, B26B, B60N 3/02, B62B 5/06, B62B 9/20, B62K 21/26, B62M 3/14, B65D 25/28, E05B, G05G.
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