| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
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| B25C | Handwerkzeuge zum Nageln oder Heften; durch Muskelkraft betriebene tragbare Heftwerkzeuge (zur Herstellung von Schuhen A43D) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Nagel" umfasst Stift, Bolzen, Steckstift oder Ähnliches.
- Werkzeuge zum Eintreiben von Nägeln wie auch von Klammern werden bei den Werkzeugen zum Nageln eingeordnet. [3]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B25C 1/00 | Handwerkzeuge zum Nageln (Hämmer B25D; Einzelheiten oder Bestandteile, z.B. Gehäuse von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieb, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen sind, B25F 5/00; Nagelmaschinen B27F 7/02); Nagel-Zuführvorrichtungen hierfür [4] |
| B25C 1/02 | . | durch Muskelkraft betrieben [3] |
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| B25C 1/04 | . | durch gasförmige oder flüssige Druckmittel betrieben [3] |
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| B25C 1/06 | . | durch elektrische Kraft betrieben |
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| B25C 1/08 | . | durch Verbrennungsdruck betrieben |
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| B25C 1/10 | . . | durch Detonation einer Kartusche oder Patrone erzeugt |
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| B25C 1/12 | . . . | unmittelbar auf den Nagel wirkend |
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| B25C 1/14 | . . . | auf einen Zwischenstempel oder Prallstock wirkend (Pistolen zum Schlachten oder Betäuben von Tieren A22B 3/02) |
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| B25C 1/16 | . . . | Patronen oder Kartuschen, besonders ausgebildet für Schlagwerkzeuge; aus Patrone und Nagel bestehende Baueinheiten (Bolzen oder dgl. zum Einschießen in Betonkonstruktionen, Metallwände oder dgl. mittels durch Explosion betätigter Nagelwerkzeuge F16B 19/14) |
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| B25C 1/18 | . . . | Einzelheiten und Zubehör, z.B. Splitterschutz, Splitterverhütung |
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| B25C 3/00 | Tragbare Vorrichtungen zum Halten und Führen von Nägeln; Ausgeber für Nägel |
| B25C 5/00 | Durch Muskelkraft betriebene tragbare Heftwerkzeuge; kraftbetriebene Handwerkzeuge zum Heften (chirurgische Klammergeräte A61B 17/068 , A61B 17/115; Einzelheiten oder Bestandteile, z.B. Gehäuse, von tragbaren Werkzeugen mit Kraftantrieben, soweit diese nicht auf den durchgeführten Bearbeitungsvorgang bezogen sind, B25F 5/00; Klammermaschinen B27F 7/17); Klammer-Zuführvorrichtungen hierfür (chirurgische Klammern A61B 17/064; Klammern F16B 15/00) [3, 4, 5] |
| B25C 5/02 | . | mit Vorkehrung zum Umbiegen der Enden der Klammern nach dem Werkstück hin |
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| B25C 5/04 | . . | mit Mitteln zum Bilden der Klammern im Werkzeug |
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| B25C 5/06 | . | ohne Vorkehrung zum Umbiegen der Enden der Klammern nach dem Werkstück hin |
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| B25C 5/08 | . . | mit Mitteln zum Bilden der Klammern im Werkzeug |
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| B25C 5/10 | |
| B25C 5/11 | . . | durch Muskelkraft betrieben [3] |
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| B25C 5/13 | . . | durch gasförmige oder flüssige Druckmittel betrieben [3] |
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| B25C 5/15 | . . | durch elektrische Kraft betrieben [3] |
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| B25C 5/16 | . | Zuführeinrichtungen für Klammern |
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| B25C 7/00 | Zubehör für Werkzeuge zum Nageln oder Heften, z.B. Gestelle (für Werkzeuge, die durch Detonation einer Patrone oder Kartusche betrieben werden B25C 1/18) |
| B25C 9/00 | Durchschläge |
| B25C 11/00 | Nagel-, Stift- oder Klammer-Auszieher (an Hämmern angebracht B25D 1/00) |
| B25C 11/02 | |
| B25C 13/00 | Vorrichtungen zum Geraderichten von Nägeln |