| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
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| B25C | Handwerkzeuge zum Nageln oder Heften; durch Muskelkraft betriebene tragbare Heftwerkzeuge (zur Herstellung von Schuhen A43D) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Nagel" umfasst Stift, Bolzen, Steckstift oder Ähnliches.
- Werkzeuge zum Eintreiben von Nägeln wie auch von Klammern werden bei den Werkzeugen zum Nageln eingeordnet. [3]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |