BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B24B24Schleifen; Polieren
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
Hierarchische Anzeige einschalten: B24BB24BMaschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (Schleifen der Verzahnung von Zahnrädern B23F , von Gewinden B23G 1/36durch Elektroerosion B23Hschleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24CWerkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen B24DPoliermittelmischungen C09G 1/00Schleifmittel C09K 3/14elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00Schleifanordnungen zur Verwendung an verlegten Eisenbahnschienen E01B 31/17); Ab- oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleif-, Polier- oder Läppmitteln [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Polieren" bedeutet das Glätten einer Oberfläche, z.B. das Verbessern einer Oberfläche ohne gleichzeitige Verbesserung der Maß- und Formgenauigkeit, wie sie bei einem "Schleifvorgang" erreichbar ist. [4]
  2. Es sind die dem Titel der Unterklasse B23F folgenden Anmerkungen (1) und (2) zu beachten. [4]
Sachverzeichnis der Unterklasse
SCHLEIF- ODER POLIERVERFAHREN OHNE BINDUNG AN BESTIMMTE MASCHINEN, EINRICHTUNGEN ODER WERKSTÜCKEB24B 1/00
SCHLEIFEN; ALLGEMEINE MERKMALE BEIM SCHLEIFEN, POLIEREN ODER FEINSTBEARBEITEN
Schleifen von Oberflächen mit einfacher FormB24B 5/00, B24B 7/00, B24B 9/00, B24B 11/00
Schleifen von Oberflächen mit besonderer FormB24B 3/00, B24B 13/00-B24B 19/00
Schleifen oder Polieren mit SchleifbändernB24B 21/00
tragbare MaschinenB24B 23/00
Sonstige MaschinenB24B 25/00, B24B 27/00
BauteileB24B 41/00-B24B 47/00
Messen, Anzeigen, Steuern; SicherheitseinrichtungenB24B 49/00, B24B 51/00; B24B 55/00
Ab- oder Herrichten von Schleifwerkzeugen; Zuführen oder Auftragen von Schleif-, Polier- oder LäppmittelnB24B 53/00; B24B 57/00
POLIEREN ODER FEINSTARBEITEN
Polieren, PrägepolierenB24B 29/00, B24B 39/00
durch GleitschleifenB24B 31/00
Honen, FeinstbearbeitenB24B 33/00, B24B 35/00
LäppenB24B 37/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B24CB24CAbschleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • das Abstrahlen mit beliebigen Teilchen oder Körnern in einem Strom von Luft, Gas oder Flüssigkeit für die Oberflächenbehandlung oder das Schneiden von Werkstoffen, wobei die Teilchen gewöhnlich aus schleifendem Material bestehen;
    • als gleichwertig einen Strahl aus Teilchen oder Körnern, der mit anderen Mitteln als Luft erzeugt wird.
  2. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Strahlmittel" umfasst jedes beliebige Material, wie es in Anmerkung (1) oben erwähnt wird;
    • "Strahl" umfasst jeden Materialstrahl, wie er in Anmerkung (1) oben erwähnt wird.
Hierarchische Anzeige einschalten: B24DB24DWerkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen (Werkzeuge zum Schleifen oder Polieren von optischen Oberflächen an Linsen oder Oberflächen ähnlicher Form B24B 13/01Schleifköpfe B24B 41/00Herstellung von Reib- oder Schleifkörpern oder geformten Materialien, die makromolekulare Stoffe enthalten, C08J 5/14Poliermittelzusammensetzungen C09G 1/00Schleifmittel C09K 3/14)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Schleifwerkzeuge zum Bearbeiten jeglichen Materials.
  2. Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen, die in besonderer Weise für einen an einer anderen Stelle vorgesehenen Sonderzweck ausgebildet sind, werden an der anderen Stelle eingeordnet, z.B. B23F 21/02. [4]
Sachverzeichnis der Unterklasse
PYSIKALISCHE MERKMALE ODER BESTANDTEILE VON SCHLEIFKÖRPERN ODER -BLÄTTERNB24D 3/00
SCHLEIFSCHEIBENB24D 5/00-B24D 9/00, B24D 13/00
FLEXIBLE SCHLEIFWERKZEUGEB24D 11/00
HANDWERKZEUGEB24D 15/00
ANDERE WERKZEUGEB24D 17/00
HERSTELLUNGB24D 18/00