| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B24 | Schleifen; Polieren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
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| B24B | Maschinen, Einrichtungen oder Verfahren zum Schleifen oder Polieren (Schleifen der Verzahnung von Zahnrädern B23F , von Gewinden B23G 1/36; durch Elektroerosion B23H; schleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff B24C; Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen B24D; Poliermittelmischungen C09G 1/00; Schleifmittel C09K 3/14; elektrolytisches Ätzen oder Polieren C25F 3/00; Schleifanordnungen zur Verwendung an verlegten Eisenbahnschienen E01B 31/17); Ab- oder Herrichten der Arbeitsflächen von Schleifwerkzeugen; Zuführen von Schleif-, Polier- oder Läppmitteln [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Polieren" bedeutet das Glätten einer Oberfläche, z.B. das Verbessern einer Oberfläche ohne gleichzeitige Verbesserung der Maß- und Formgenauigkeit, wie sie bei einem "Schleifvorgang" erreichbar ist. [4]
- Es sind die dem Titel der Unterklasse B23F folgenden Anmerkungen (1) und (2) zu beachten. [4]
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseSCHLEIF- ODER POLIERVERFAHREN OHNE BINDUNG AN BESTIMMTE MASCHINEN, EINRICHTUNGEN ODER WERKSTÜCKE | B24B 1/00 | SCHLEIFEN; ALLGEMEINE MERKMALE BEIM SCHLEIFEN, POLIEREN ODER FEINSTBEARBEITEN | | Schleifen von Oberflächen mit einfacher Form | B24B 5/00, B24B 7/00, B24B 9/00, B24B 11/00 | Schleifen von Oberflächen mit besonderer Form | B24B 3/00, B24B 13/00-B24B 19/00 | Schleifen oder Polieren mit Schleifbändern | B24B 21/00 | tragbare Maschinen | B24B 23/00 | Sonstige Maschinen | B24B 25/00, B24B 27/00 | Bauteile | B24B 41/00-B24B 47/00 | Messen, Anzeigen, Steuern; Sicherheitseinrichtungen | B24B 49/00, B24B 51/00; B24B 55/00 | Ab- oder Herrichten von Schleifwerkzeugen; Zuführen oder Auftragen von Schleif-, Polier- oder Läppmitteln | B24B 53/00; B24B 57/00 | POLIEREN ODER FEINSTARBEITEN | | Polieren, Prägepolieren | B24B 29/00, B24B 39/00 | durch Gleitschleifen | B24B 31/00 | Honen, Feinstbearbeiten | B24B 33/00, B24B 35/00 | Läppen | B24B 37/00 |
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| B24C | Abschleifendes oder ähnliches Abstrahlen mit teilchenförmigem Werkstoff |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- das Abstrahlen mit beliebigen Teilchen oder Körnern in einem Strom von Luft, Gas oder Flüssigkeit für die Oberflächenbehandlung oder das Schneiden von Werkstoffen, wobei die Teilchen gewöhnlich aus schleifendem Material bestehen;
- als gleichwertig einen Strahl aus Teilchen oder Körnern, der mit anderen Mitteln als Luft erzeugt wird.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Strahlmittel" umfasst jedes beliebige Material, wie es in Anmerkung (1) oben erwähnt wird;
- "Strahl" umfasst jeden Materialstrahl, wie er in Anmerkung (1) oben erwähnt wird.
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| B24D | Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen (Werkzeuge zum Schleifen oder Polieren von optischen Oberflächen an Linsen oder Oberflächen ähnlicher Form B24B 13/01; Schleifköpfe B24B 41/00; Herstellung von Reib- oder Schleifkörpern oder geformten Materialien, die makromolekulare Stoffe enthalten, C08J 5/14; Poliermittelzusammensetzungen C09G 1/00; Schleifmittel C09K 3/14) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Schleifwerkzeuge zum Bearbeiten jeglichen Materials.
- Werkzeuge zum Schleifen, Polieren oder Schärfen, die in besonderer Weise für einen an einer anderen Stelle vorgesehenen Sonderzweck ausgebildet sind, werden an der anderen Stelle eingeordnet, z.B. B23F 21/02. [4]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |