| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Trennen; Mischen |
| | Anmerkung:- Die folgende Anmerkung soll die Benutzung dieses Teils des Klassifikationssystems erleichtern; sie darf nicht so gelesen werden, als ändere sie in irgendeiner Weise den sachlichen Inhalt.
- In dieser Untersektion wird das Trennen von verschiedenen Materialien, z.B. verschiedener Art, Größe oder Zustand, vorwiegend in folgenden Unterklassen gefunden:
- B01D
- B03B, B03C, B03D
- B04B, B04C
- B07B, B07C
- Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale dieser Unterklassen sind:
- der physikalische Zustand der zu trennenden Gegenstände;
- das Prinzip des angewandten Verfahrens;
- besondere Arten der Geräte.
Das Erste dieser Unterscheidungsmerkmale schließt 6 verschiedene Gesichtspunkte, die in 3 Gruppen zusammengefasst sind, ein:- flüssig-flüssig oder flüssig-gasförmig oder gasförmig-gasförmig
- fest-flüssig oder fest-gasförmig
- fest-fest
- Diese Unterklassen sind nach folgenden allgemeinen Regeln anzuwenden:
- B01D ist die allgemeinste Klasse, sofern nicht die Trennung fest-fest in Betracht kommt.
- Vorrichtungen zum Trennen fester Stoffe von festen Stoffen werden von B03B umfasst, wenn das betreffende Verfahren als gleichwertig zum "Waschen" im Sinne der Bergbautechnik zu betrachten ist, auch wenn eine solche Vorrichtung mit Druckluft arbeitet, speziell Wirbelschichttische oder Setzkästen. Die Siebe an sich werden von dieser Unterklasse nicht umfasst, sind jedoch in B07B eingeordnet, auch wenn sie in einem nassen Verfahren verwendet werden. Alle anderen Vorrichtungen für die trockene Trennung fest-fest sind von B07B umfasst.
- Wenn das Trennen als Ergebnis der Feststellung oder Messung kennzeichnender Merkmale zu sortierenden Materials oder zu sortierender Gegenstände erfolgt, wird es in B07C eingeordnet.
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Es ist auch zu vermerken, dass die Trennung von Isotopen desselben chemischen Elements von B01D 59/00 umfasst ist, gleichgültig, welches Verfahren oder Gerät verwendet wird.
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| | Sachverzeichnis der KlasseFLÜSSIG/FLÜSSIG, FLÜSSIG/GASFÖRMIG, GASFÖRMIG/GASFÖRMIG | | Verfahren | | Allgemein | B01D | durch Zentrifugalkraft, unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B01D | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | Geräte | | Allgemein | B01D | durch Zentrifugalkraft, unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B04B, B04C | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | FEST/FLÜSSIG oder FEST/GASFÖRMIG | | Verfahren | | Allgemein | B01D | durch Zentrifugalkraft | B01D | unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B01D | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | Geräte | | Allgemein | B01D | durch Zentrifugalkraft | B01D | unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B04B, B04C | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | FEST/FEST | | Verfahren | | Trockene Methoden | | für Material in Massen | B07B | Einzelsortierung | B07C | Sieben, Sichten, pneumatisch Klassieren | B07B | unter Verwendung von pneumatischen Herden oder pneumatischen Setzmaschinen | B03B | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | durch Zentrifugalkraft | B07B | unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B07B | Nasse Methoden | | Allgemein | B03B | Flotation, differentielle Sedimentation | B03D | Aussieben | B07B | Kombinationen: Trockene Methoden Nasse Methoden | B03B | Geräte | | Trockene Methoden | | für Material in Massen | B07B | Einzelsortierung | B07C | Sieben, Sichten, pneumatisch Klassieren | B07B | unter Verwendung von pneumatischen Herden oder pneumatischen Setzmaschinen | B03B | unter magnetischer oder elektrostatischer Einwirkung | B03C | durch Zentrifugalkraft | B07B | unter Anwendung von Zentrifugen oder Wirbelsichtern | B04B, B04C | Nasse Methoden | | Allgemein | B03B | Flotation, differentielle Sedimentation | B03D | Aussieben | B07B | Kombinationen: Trockene Methoden Nasse Methoden | B03B | [2006.01] |
| B01 | Physikalische oder chemische Verfahren oder Vorrichtungen allgemein (Brennöfen, Röstöfen, Öfen, Retorten allgemein F27) |
| B02 | Brechen, Pulverisieren oder Zerkleinern; Vorbehandlung von Getreide für die Vermahlung |
| B03 | Nassaufbereitung von Feststoffen oder Aufbereitung mittels Luftsetzmaschinen oder Luftherden; magnetische oder elektrostatische Trennung fester Stoffe von festen Stoffen oder flüssigen oder gasförmigen Medien; Trennung mittels elektrischer Hochspannungsfelder (Isotopentrennung B01D 59/00; Zerkleinern oder Vermahlen B02C; Zentrifugen oder Wirbler zur Durchführung physikalischer Verfahren B04) [5] |
| B04 | Mit Zentrifugalkräften arbeitende Apparate oder Maschinen zum Durchführen physikalischer oder chemischer Verfahren |
| | Anmerkung:- Es sind die dem Titel der Untersektion "Trennen; Mischen" folgenden Anmerkungen zu beachten. [4]
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| B05 | Versprühen oder Zerstäuben allgemein; Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein (Reinigen im Haushalt A47L; Reinigen, im wesentlichen unter Verwendung oder Gegenwart von Flüssigkeit, allgemein B08B 3/00; Sandstrahlen B24C; Beschichten von Gegenständen bei deren Formgebung im plastischen Zustand B29C 39/10 , B29C 39/18 , B29C 41/20 , B29C 41/30 , B29C 43/18 , B29C 43/28 , B29C 45/14 , B29C 47/02; bezüglich der weiteren Klassifikation der Schichtstoffherstellung, siehe B32B; Drucken, Kopieren B41; Fördern von Gegenständen oder Werkstücken durch Flüssigkeitsbäder B65G , z.B. B65G 49/02; Behandeln im Sinne von Zuführen, Abwickeln usw. von bahn- oder fadenförmigem Gut allgemein B65H; Oberflächenbehandlung von Glas durch Überziehen C03C 17/00 , C03C 25/10; Überziehen oder Imprägnieren von Mörtel, Beton, Stein oder Keramik C04B 41/45 , C04B 41/61 , C04B 41/81; Anstrichstoffe, Firnisse, Lacke C09D; Emaillieren von Metallen, Aufbringen eines glasartigen Überzuges auf Metalle, chemisches Reinigen oder Entfetten von Metallgegenständen C23; Elektroplattieren C25D; Textilbehandlung mittels Flüssigkeiten, Gasen oder Dämpfen D06B; Waschen D06F; Behandeln von Straßen E01C; Vorrichtungen oder Verfahren zur Herstellung und Behandlung von lichtempfindlichen Materialien G03; Vorrichtungen oder Verfahren, die auf einen Verwendungszweck beschränkt sind, für den die Klassifizierung in einer einzelnen anderen Klasse voll möglich ist, siehe die betreffende, den Zweck umfassende Klasse) [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Andere fließfähige Stoffe" umfasst Halbflüssigkeiten, Pasten, schmelzflüssiges Gut, Lösungen, Dispersionen, Suspensionen, partikelförmiges Gut, Gase oder Dämpfe. [2]
- "Partikelförmiges Gut" umfasst Pulver, körniges Gut, kurze Fasern oder Späne. [2]
- "Überzug" bedeutet das aufgebrachte Material. Der Überzug kann eine Flüssigkeit sein, die nach dem Trocknen erhärtet ist, z.B. Malerfarbe. [2]
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| B06 | Erzeugen oder Übertragen mechanischer Schwingungen allgemein |
| B07 | Trennen fester Stoffe von festen Stoffen; Sortieren (Trennen allgemein B01D; Trennverfahren auf nassem Wege, Sortierverfahren, bei denen fließfähiges Material in der gleichen Weise wie Flüssigkeit verwendet wird, B03; unter Verwendung von Flüssigkeiten B03B , B03D; Sortieren durch magnetisches oder elektrostatisches Trennen von Feststoffen aus Feststoffen oder Flüssigkeiten, Trennen mittels elektrischer Hochspannungsfelder B03C; Zentrifugen oder Wirbler zum Durchführen physikalischer Verfahren B04; Sortieren eigens für besondere Stoffe oder Gegenstände, das in anderen Klassen vorgesehen ist, siehe die entsprechenden Klassen) |
| B08 | Reinigen |
| B09 | Beseitigung von festem Abfall; Wiedergewinnung von verseuchtem Boden (Behandlung von kommunalem oder industriellem Abwasser oder Schlamm C02F; Behandlung von radioaktiv verseuchten festen Stoffen G21F 9/28) [3, 6] |
| | Formgebung |
| B21 | Mechanische Metallbearbeitung ohne wesentliches Zerspanen des Werkstoffs; Stanzen von Metall (Gießen, Pulvermetallurgie B22; Scheren B23D; Metallbearbeitung durch Einwirkung elektrischen Stromes hoher Stromdichte B23H; Löten, Schweißen, Brennschneiden B23K; sonstige Metallbearbeitung B23P; Stanzen von Metall allgemein B26F; Verfahren zum Ändern der physikalischen Eigenschaften von Metallen C21D , C22F; Galvanoplastik C25D 1/00) |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst nicht:
- Kombinationen von Bearbeitungsvorgängen, die durch verschiedene Unterklassen von Klasse B21 umfasst sind, werden in der Unterklasse B23P behandelt;
- Kombinationen von Bearbeitungsvorgängen, die durch eine besondere Unterklasse von Klasse B21 umfasst sind, mit Bearbeitungsvorgängen, die durch andere Klassen umfasst sind, z.B. mit Bearbeitungsvorgängen, die das Abtragen von Werkstoff betreffen, sind ebenfalls von B23P umfasst. Wenn es sich jedoch bei den von anderen Klassen als B21 umfassten Teilvorgängen nur um untergeordnete Ergänzungsvorgänge zu in einer einzigen Unterklasse von B21 angeführten Hauptbearbeitungsvorgängen handelt, ist die Kombination in diese Unterklasse von B21 einzuordnen.
- Verfahren von der Art, wie sie von dieser Klasse umfasst sind, die aber auf nichtmetallische Werkstoffe angewendet werden, sind in dieser Klasse einzuordnen, wenn sie auf Metall anwendbar sind und nicht vollständig von einer anderen Klasse umfasst werden.
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| B22 | Gießerei; Pulvermetallurgie |
| B23 | Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Stanzen, Lochen, Herstellen von Gegenständen durch Bearbeiten von Blech, Rohren oder Profilen B21D; Drahtbearbeitung B21F; Herstellen von Stiften, Nadeln oder Nägeln B21G; Herstellen von Ketten B21L; Schleifen B24) |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst:
- Bearbeitungsvorgänge, die in keiner anderen Klasse vorgesehen sind;
- Kombinationen von Bearbeitungsvorgängen, die von verschiedenen Unterklassen der Klassen B21-B24 umfasst werden, deren Kombinationen von der Unterklasse B23P umfasst werden, mit Ausnahme von Hilfsmaßnahmen, die in Verbindung mit den von einer einzigen Unterklasse umfassten Hauptbearbeitungsvorgängen behandelt werden;
- typische Besonderheiten, die nicht auf eine bestimmte Werkzeugmaschinenart beschränkt sind, z.B. die Werkstückzuführung, die von der Unterklasse B23Q umfasst werden, wenngleich diese Besonderheiten je nach der Werkzeugmaschinenart verschieden sein können. Diese Unterklasse B23Q umfasst allgemein solche Besonderheiten, selbst wenn sie auf bestimmte Werkzeugmaschinenformen abgestellt oder nur dafür beansprucht sind; nur in Ausnahmefällen sind derartige Besonderheiten in der Unterklasse für die betreffende Werkzeugmaschine einzuordnen.
- Sind gewisse Merkmale allgemeiner Art in Unterklassen für bestimmte Metallbearbeitungsvorgänge, besonders in B23B, vorgesehen, so haben sie Vorrang.
- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Metallbearbeitung" umfasst auch das Bearbeiten anderer Werkstoffe, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt;
- "Bearbeitungsarten" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf solche Metallbearbeitungsvorgänge wie Ausbohren, Bohren, Fräsen und Schleifen;
- "Maschinenart" bedeutet eine Maschine für eine bestimmte Art der Metallbearbeitung (z.B. eine Drehbank);
- "Maschinenform" bedeutet eine Maschinenart für eine bestimmte Arbeitsweise oder für bestimmte Werkstücke, z.B. Plandrehbank, Reitstockdrehbank, Revolverdrehbank;
- "verschiedene Maschinen" umfasst verschiedene Maschinenformen für die gleiche Bearbeitungsart (z.B. Vertikal- und Horizontalbohrwerke).
- Für Einzelheiten, Bestandteile oder Zubehör ohne Besonderheiten in Bezug auf Werkzeugmaschinen hat jeweils die allgemeine Klasse, z.B. F16, Vorrang.
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| B24 | Schleifen; Polieren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Schleifen" wird in seinem allgemeinsten Sinn verwendet und bedeutet spanende Bearbeitung und umfasst insbesondere verbessernde Arbeitsvorgänge.
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| B25 | Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "tragbar" umfasst die Aufhängung für leichte Handhabung, z.B. in Verbindung mit elastisch aufgehängten, versetzbaren Gerätschaften für die Verwendung an Fließbändern.
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| B26 | Handschneidwerkzeuge; Schneiden; Trennen |
| B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein |
| B28 | Ver- bzw. Bearbeiten von Zement, Ton oder Stein |
| B29 | Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein (Verarbeiten von Teigen A21C; Verarbeiten von Schokolade A23G; Gießen von Metallen B22; Verarbeiten von Zement, Ton B28; chemische Gesichtspunkte siehe Sektion C , insbesondere C08; Verarbeiten von Glas C03B; Kerzenherstellung C11C 5/02; Seifenherstellung C11D 13/00; Herstellen von Chemiefasern, Filamenten, Spinnfasern, Borsten oder Bändchen D01D , D01F; Herstellen von Gegenständen aus Suspensionen von Cellulosefasern oder Papiermaschee D21J) |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst nicht das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird. [4]
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff nur in der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Kunststoffe" bedeutet makromolekulare Verbindungen oder Massen, bestehend aus solchen Verbindungen.
- In dieser Klasse gilt folgendes:
- Das Verarbeiten von Kunststoffen ist, soweit wie möglich, vorrangig entsprechend dem verwendeten, besonderen Formgebungsverfahren zu klassifizieren, z.B. in Unterklasse B29C; [4]
- ein Erzeugnis wird in dieser Klasse nur klassifiziert, wenn es durch ein Verfahren entsteht, das als solches ebenfalls von dieser Klasse umfasst ist;
- das Klassifizieren der Herstellung von besonderen Gegenständen in der Unterklasse B29D ist zu beschränken auf:
- Gesichtspunkte, die charakteristisch für die Herstellung eines besonderen Gegenstandes sind und nicht in den Unterklassen B29B oder B29C eingeordnet werden können;
- kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in der Unterklasse B29C eingeordnet werden können. [4]
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| | Anmerkung:- Die Symbole der Unterklasse B29K sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit den Unterklassen B29B, B29C oder B29D zur Information über Formmassen oder Materialien für Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile, z.B. Einlagen. [4]
- Die Symbole der Unterklasse B29L sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit der Unterklasse B29C zur Information über Erzeugnisse, hergestellt mittels Verfahren, die in der Unterklasse B29C klassifiziert sind. [4]
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| B30 | Pressen |
| B31 | Herstellen von Gegenständen aus Papier; Papierverarbeitung (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht völlig aus Papier oder Pappe bestehen, B32B; Behandeln im Sinne von Zuführen, Ausrichten, Abwickeln usw. von dünnem Material, z.B. blattförmig, in Form von Bahnen, B65H) |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst spezielle Maßnahmen bei der oder in Verbindung mit der Behandlung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie für die Papierverarbeitung eigentümlich sind, z.B. auf Sack- oder Schachtel-Maschinen.
- Diese Klasse umfasst nicht:
- das Herstellen von Gegenständen direkt aus Faserbrei von Papierfasern, das von Unterklasse D21J umfasst ist;
- die Bearbeitung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie über diesen Anwendungsbereich hinausgeht, und ist ohne Rücksicht darauf, ob sie nur für Papier verarbeitende Maschinen beschrieben oder beansprucht ist, von allgemeiner Bedeutung und von B65H umfasst.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Papier" umfasst Werkstoffe, die wie Papier bearbeitet werden, z.B. Plastikfolien, Schichtwerkstoffe oder Metallfolien.
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| B32 | Schichtkörper |
| | Drucken |
| B41 | Drucken; Liniermaschinen; Schreibmaschinen; Stempel (Wiedergabe oder Vervielfältigen von Bildern oder Mustern durch Abtasten und Umwandeln in elektrische Signale H04N) [4] |
| B42 | Buchbinderei; Alben; [Brief-]Ordner; besondere Drucksachen |
| B43 | Schreib- oder Zeichengeräte; Bürozubehör |
| B44 | Dekorationskunst oder -technik |
| | Anmerkung:- Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren werden in dieser Klasse eingeordnet, soweit sie einen vom Betrachter zu beurteilenden Effekt oder Eindruck schaffen und soweit solche Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren nicht anderweitig vorgesehen sind. [4]
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| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten beschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger beschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen; [4]
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge beschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
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| B61 | Eisenbahnen |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst:
- Systeme, bei denen Züge oder einzelne Personen- oder Lastträger auf Schienenwegen rollen oder geführt werden, die auf der Erde oder über ihr angeordnet sind, wie Schienen, Seile, Kabel oder andere Führungselemente für Räder, Rollen oder Gleitvorrichtungen zur Verminderung der Reibung (dauernd angebracht an ein durchgehendes Zugmittel B65G 17/00);
- Anlagen, bei denen Träger oder Triebfahrzeuge für Personen oder Lasten angeordnet, z.B. an einem geführten Zugseil oder -kabel, das ihren Weg bestimmt, aufgehängt sind (Kettenförderer, Kratzförderer B65G 17/00, B65G 19/00);
- An- und abkuppelbare Systeme in Anlagen einer der vorgenannten Arten, wobei Fahrzeuge, Lastenträger oder Lasten an kontinuierlich laufende Zugglieder, z.B. Kabel, Ketten, wahlweise an- oder von diesen abgekuppelt werden können.
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| B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
| B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung |
| B64 | Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt |
| B65 | Fördern; Packen; Lagern; Handhaben dünner oder fadenförmiger Werkstoffe |
| B66 | Heben; Anheben; Schleppen [Hebezeuge] |
| B67 | Öffnen oder Verschließen von Flaschen, Krügen oder ähnlichen Behältern; Handhaben von Flüssigkeiten (Düsen allgemein B05B; Verpacken von flüssigem Gut B65B , z.B. B65B 3/00; Pumpen allgemein F04; Heber F04F 10/00; Ventile F16K; Handhaben von verflüssigten Gasen F17C) |
| B68 | Sattlerei; Polsterei |
| | Mikrostrukturtechnik; Nanotechnik [7] |
| B81 | Mikrostrukturtechnik [7] |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst Mikrostrukturbauelemente oder -systeme mit wenigstens einem wesentlichen Bauteil oder Bestandteil, das durch seine sehr kleine Größe - typisch im Bereich 10-4 bis 10-7 Meter - charakterisiert wird, d.h. die bestimmenden Merkmale können - zumindest in einer Dimension - nicht ohne Zuhilfenahme eines optischen Mikroskops erkannt werden. [7]
- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Mikrostrukturbauelemente umfassen:
- mikromechanische Bauelemente mit beweglichen, flexiblen oder verformbaren Bestandteilen; und [7]
- dreidimensionale Strukturen ohne bewegliche, flexible oder verformbare Bestandteile, jedoch mit mikrostrukturierten Bestandteilen, die dazu geeignet sind, in einer in der Struktur begründet liegenden Funktionsweise - nicht jedoch in einer rein elektronischen oder chemischen Funktionsweise - mit der Umgebung in Wechselwirkung zu treten, unabhängig davon, ob die Strukturen mit mikroelektronischen Bauelementen kombiniert oder aus spezifischen Materialien hergestellt sind. [7]
- "Mikrostruktursysteme" umfassen:
- Systeme von zusammenwirkenden Mikrostrukturbauelementen; und [7]
- mikromechanisch-elektronische oder mikromechanisch-optische Systeme, die auf einem gemeinsamen Substrat die Funktionalität von Mikrostrukturbauteilen und elektrischen oder optischen Bauelementen kombinieren, z.B. zum Regeln, Auswerten oder Anzeigen der Betriebsweise des Mikrostrukturbauelementes. [7]
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| B82 | Nanotechnik [7] |
| B99 | Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion vorgesehen [2006.01] |