A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A62 | Lebensrettung; Feuerbekämpfung (Leitern E06C) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A62C | Feuerbekämpfung (Feuerlöschmittel, Verwendung chemischer Substanzen beim Feuerlöschen A62D 1/00; Versprühen, Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05; Alarmanordnungen G08B , z.B. Feueralarme, ausgelöst durch Rauch oder Gase G08B 17/10) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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A62C 3/00 | Feuerverhütung, Verhüten der Brandausbreitung oder Feuerlöschung an besonderen Brandobjekten oder -stellen (in Kernreaktoren G21C 9/04) [5] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A62C 3/02 |
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