| A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf |
| | Gesundheitswesen; Lebensrettung; Vergnügungen |
| A61 | Medizin oder Tiermedizin; Hygiene |
| A61N | Elektrotherapie; Magnetotherapie; Strahlentherapie; Ultraschalltherapie (Messung bioelektrischer Ströme A61B; chirurgische Instrumente, Vorrichtungen oder Verfahren, um nichtmechanische Formen von Energie zum oder vom Körper weg zu transportieren, A61B 18/00; Anästhesieapparate allgemein A61M; Glühlampen H01K; Infrarotstrahler zum Heizen H05B) [1, 6] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Therapie" bedeutet, dass die Behandlung, sofern sie die Zerstörung von krankem oder abnormalem Zellgewebe zum Ziel hat, sich in den durch die Lebensfähigkeit des gesunden Zellgewebes gegebenen Grenzen vollzieht, dessen Zerstörung also unerwünscht ist, im Gegensatz zu den von der Gruppe A61B 18/00 umfassten Geräten und Verfahren. [5]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| A61N 2/00 | Magnetotherapie [5] |
| A61N 2/02 | . | unter Verwendung von Magnetfeldern, die durch Spulen, einschließlich Induktionsschleifen oder Elektromagneten, erzeugt werden (A61N 2/12 hat Vorrang) [5] |
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