| | Anmerkung:- Maschinen oder Geräte, welche zum Reinigen sowohl von Fenstern, Fensterschirmen, Rollvorhängen oder Lamellenjalousien als auch von Fußböden, Teppichen, Möbeln, Wänden oder Tapeten verwendbar sind, werden in den Gruppen A47L 11/00 oder A47L 13/00 eingeordnet. [3]
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| A47L 7/00 | Staubsauger für Sonderzwecke (mit Fußbodenpolierwerkzeugen A47L 11/20; Saugvorrichtungen zum Entfernen von Asche F23J 1/02); Tische mit Saugöffnungen für Reinigungszwecke; Behälter zum Reinigen von Gegenständen durch Saugen; Staubsauger zum Reinigen von Bürsten; Staubsauger zum Aufnehmen von Flüssigkeiten |