A | Sektion A — Täglicher Lebensbedarf | |||||||||||||||||||||||||||||||||
A47 | Möbel (Anordnung oder Anpassung von Sitzen in oder für Fahrzeuge B60N); Haushaltsgegenstände oder -geräte; Kaffeemühlen; Gewürzmühlen; Staubsauger allgemein (Leitern E06C) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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A47J | Küchenausstattung; Kaffeemühlen; Gewürzmühlen; Getränkebereitungsmaschinen oder -geräte (Zerkleinern, z.B. Zerhacken, B02C; Trennen, z.B. Zerschneiden oder in Scheiben schneiden, B26B , B26D) [1, 6] | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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Kochen; Getränkebereitungsmaschinen oder -geräte [5] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
A47J 31/00 | Getränkebereitungsmaschinen oder -geräte (Haushaltmaschinen oder -geräte zum Durchpressen von Lebensmitteln A47J 19/00; Zubereitung von nicht-alkoholischen Getränken, z.B. durch Zufügen von Zusätzen zu Frucht- oder Gemüsesäften A23L 2/00; Kaffee- oder Teekannen A47G 19/14; Tee-Einsätze A47G 19/16; Ausschenken von Getränken vom Fass B67D 1/00; Bierbrauen C12C; Bereiten von Wein oder anderen alkoholischen Getränken C12G) [5] | |||||||||||||||||||||||||||||||||
A47J 31/18 |
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