HSektion H — Elektrotechnik
Anmerkung:
  1. Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
  2. I. Die Sektion H umfasst:
    1. Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
    2. Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
    3. Angewandte Elektrotechnik umfasst:
      1. allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
      2. einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
        1. elektrische Lichtquellen, auch Laser;
        2. Röntgentechnik;
        3. elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
    4. Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
    5. Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
    6. Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 88 bis 90 im Handbuch zur IPC beachtet werden.
  3. II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
    1. Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in eine der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H klassifizierte Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in die Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel klassifiziert oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in die Unterklasse klassifiziert, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
    2. Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
      1. therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
      2. elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
      3. elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
      4. elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
      5. den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
    3. Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H04H04Elektrische Nachrichtentechnik
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst elektrische Nachrichtensysteme, die für den Übertragungsweg Strahlenbündel von Korpuskularstrahlung, akustische Wellen oder elektromagnetische Wellen verwenden, z.B. Funkverkehr oder optischer Nachrichtenverkehr.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H04HLink zur Definition für IPC-Symbol: H04HH04HRundfunkübertragung (Multiplexverkehr H04J Bildübertragung in Rundfunksystemen H04N)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe und Ausdrücke mit nachstehender Bedeutung verwendet:
    • “Rundfunk" ist die gleichzeitige Verbreitung identischer Signale zu mehreren Empfangsstationen. Der Begriff "Rundfunk" schließt nicht diejenige Verbreitung an die Empfangsstationen ein, die von den Anforderungen oder der Reaktion der Empfangsstationen abhängt;
    • Eine “Rundfunkinformation” deckt jede Art von Information ab, die von Rundfunksystemen verbreitet wird;
    • Eine “rundfunkbezogene Information” ist eine Information außerhalb der Rundfunkinformation, die von Diensten benötigt wird, die über den Rundfunk zur Verfügung gestellt werden;
    • Eine “Rundfunkzeit” ist die Zeit, in der eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist;
    • Ein “Rundfunkkanal” ist ein Kanal über den Rundfunkinformation verbreitet wird, z.B. über Trägerwellen, Zeitschlitze, Leitungen oder drahtlose Rundfunkdienstbereiche;
    • Ein “Rundfunksendegebiet” ist entweder eine Gruppe von Rundfunkkanälen, in denen eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist oder ein geografisches Gebiet, das durch eine Gruppe von Rundfunkkanälen festgelegt wird;
    • Eine “Rundfunk-Raum-Zeit” ist die Verknüpfung des geographischen Raums, der durch das Rundfunksendegebiet festgelegt ist, mit der Zeit, die durch die Rundfunkzeit bestimmt ist, und in denen eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist;
    • Ein “Rundfunksystem” ist eine Anordnung, die aus einem Rundfunksender, einem Rundfunkumsetzer und einem Rundfunkempfänger besteht;
    • Ein “rundfunkbezogenes System” ist ein System, auf das sich die Erzeugung, die Verbreitung, der Empfang und die Nutzung von Rundfunkinformation direkt auswirkt;
    • Ein “Rundfunkdienst” ist ein Dienst, der direkt von einem Rundfunksystem zur Verfügung gestellt wird, d.h. ein Verbreitungsdienst von Rundfunkinformation;
    • Ein “rundfunkbezogener Dienst” ist ein Dienst, der von rundfunkbezogenen Systemen zur Verfügung gestellt wird;
    • “A mit einer direkten Verbindung zu B” bedeutet, dass A direkt auf B einwirkt, oder das A direkt durch B beeinflusst wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H04H 20/00Link zur Definition für IPC-Symbol: H04H 20/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: H04H 20/00H04H 20/00Einrichtungen für die Rundfunk-Ausstrahlung oder für die Rundfunk-Verbreitung [2008.01]
Hierarchische Anzeige ausschalten: H04H 20/38Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: H04H 20/38H04H 20/38
Einrichtungen zur Verbreitung, bei welchen Unterstationen, z.B. Empfänger, mit dem Rundfunk wechselwirken [2008.01]