| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 88 bis 90 im Handbuch zur IPC beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in eine der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H klassifizierte Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in die Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel klassifiziert oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in die Unterklasse klassifiziert, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
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| H02 | Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie |
| H02S | Erzeugung elektrischer Energie durch Umwandlung von Infrarot-Strahlung, sichtbarem Licht oder ultraviolettem Licht, z.B. unter Verwendung von Photovoltaik [PV]-Modulen (Gewinnung elektrischer Energie aus radioaktiven Quellen G21H 1/12; lichtempfindliche anorganische Halbleiterbauelemente H01L 31/00; thermoelektrische Bauelemente H10N 10/00; pyroelektrische Bauelemente H10N 15/00; lichtempfindliche organische Halbleiterbauelemente H10K 30/00) [2014.01] |
| H02S 10/00 | Photovoltaik [PV]-Energieerzeugungsanlagen; Kombinationen von PV-Energiesystemen mit anderen Systemen zur Erzeugung elektrischer Energie [2014.01] |
| H02S 10/10 | . | umfassend eine zusätzliche Quelle elektrischer Energie, z.B. Diesel-PV Hybridenergiesysteme (Kombinationen mit Gasturbinenanlagen F02C 6/00) [2014.01] |
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| H02S 10/12 | . . | Windenergie-PV Hybridsysteme [2014.01] |
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| H02S 10/20 | . | Systeme gekennzeichnet durch ihre Energiespeichermittel (H02S 40/38 hat Vorrang) [2014.01] |
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| H02S 10/30 | . | Thermophotovoltaische Systeme (Photovoltaik-Zellen besonders ausgebildet für die Umwandlung oder das Detektieren von Infrarot [IR]-Strahlung H01L 31/00; thermoelektrische Bauelemente H10N 10/00) [2014.01] |
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| H02S 10/40 | . | Mobile PV-Generatorsysteme [2014.01] |
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| H02S 20/00 | Tragkonstruktionen für PV-Module [2014.01] |
| | Anmerkung:- Tragkonstruktionen, welche auch für Sonnenkollektoren vorgesehen sind, sollten auch in den Gruppen F24S 25/00-F24S 30/00 oder F24S 50/20 klassifiziert werden.
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| H02S 20/10 | . | Tragkonstruktionen, welche direkt am Boden befestigt sind (H02S 20/30 hat Vorrang) [2014.01] |
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| H02S 20/20 | . | Tragkonstruktionen, welche direkt an einem unbeweglichen Objekt befestigt sind (H02S 20/30 hat Vorrang) [2014.01] |
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| H02S 20/21 | . . | besonders ausgebildet für Autobahnen, z.B. mit Lärmschutzwänden integriert [2014.01] |
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| H02S 20/22 | . . | besonders ausgebildet für Gebäude [2014.01] |
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| H02S 20/23 | . . . | besonders ausgebildet für Dachkonstruktionen [2014.01] |
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| H02S 20/24 | . . . . | besonders ausgebildet für Flachdächer [2014.01] |
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| H02S 20/25 | . . . . | Dachziegel- oder Dachplatten-Elemente [2014.01] |
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| H02S 20/26 | . . . | Baumaterialien mit integrierten PV-Modulen, z.B. Fassaden-Elemente (H02S 20/25 hat Vorrang) [2014.01] |
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| H02S 20/30 | . | Tragkonstruktionen, welche beweglich oder verstellbar sind, z.B. für eine Winkeleinstellung [2014.01] |
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| H02S 20/32 | . . | besonders ausgebildet für die Sonnenstands-Nachführung [2014.01] |
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| H02S 30/00 | Bauliche Einzelheiten von PV-Modulen, welche nicht auf die Lichtenergieumwandlung bezogen sind (Halbleiterbauelementspezifische Aspekte von Modulen von elektrolytischen lichtempfindlichen Bauelementen H01G 9/20, von anorganischen PV-Modulen H01L 31/00, von organischen PV-Modulen H10K 30/00) [2014.01] |
| H02S 30/10 | . | Rahmenkonstruktionen [2014.01] |
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| H02S 30/20 | . | Zusammenlegbare oder faltbare PV-Module [2014.01] |
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| H02S 40/00 | Bestandteile oder Zubehör in Verbindung mit PV-Modulen, soweit nicht in den Gruppen H02S 10/00-H02S 30/00 vorgesehen [2014.01] |
| H02S 40/10 | . | Reinigungsanordnungen [2014.01] |
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| H02S 40/12 | . . | Mittel zur Schneebeseitigung [2014.01] |
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| H02S 40/20 | . | Optische Komponenten [2014.01] |
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| H02S 40/22 | . . | Mittel zur Lichtreflexion oder Lichtkonzentration (direkt mit der PV-Zelle verbunden oder mit der PV-Zelle integriert H01L 31/054) [2014.01] |
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| H02S 40/30 | . | Elektrische Komponenten [2014.01] |
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| H02S 40/32 | . . | umfassend Gleichstrom/Wechselstrom-[DC/AC]-Wandler, verbunden mit dem PV-Modul an sich, z.B. Wechselstrom-Module [2014.01] |
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| H02S 40/34 | . . | umfassend besonders ausgebildete elektrische Verbindungsmittel, welche strukturell mit dem PV-Modul verbunden sind, z.B. Anschlussdosen [2014.01] |
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| H02S 40/36 | . . | gekennzeichnet durch besondere Mittel zur elektrischen Verschaltung zwischen zwei oder mehreren PV-Modulen, z.B. elektrische Modul-zu-Modul-Verbindung [2014.01] |
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| H02S 40/38 | . . | Energiespeichermittel, z.B. Batterien, konstruktiv mit PV-Modulen verbunden [2014.01] |
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| H02S 40/40 | . | Thermische Komponenten (H02S 10/30 hat Vorrang) [2014.01] |
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| H02S 40/42 | . . | Mittel zur Kühlung (Mittel zur Kühlung, welche direkt mit der PV-Zelle verbunden oder integriert sind H01L 31/052) [2014.01] |
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| H02S 40/44 | . . | Mittel zur Nutzung der Wärmeenergie, z.B. Hybridsysteme, welche Warmwasser und Elektrizität gleichzeitig erzeugen (direkt mit der PV-Zelle verbunden oder mit der PV-Zelle integriert H01L 31/0525) [2014.01] |
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| H02S 50/00 | Überwachen oder Prüfen von PV-Systemen, z.B. Lastausgleich oder Fehlererkennung [2014.01] |
| H02S 50/10 | . | Prüfen von PV-Bauelementen, z.B. von PV-Modulen oder von einzelnen PV-Zellen (Prüfen von Halbleiter-bauelementen während der Herstellung H01L 21/66) [2014.01] |
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| H02S 50/15 | . . | unter Verwendung optischer Mittel, z.B. von Elektrolumineszenz [2014.01] |
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| H02S 99/00 | Sachverhalte, welche nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen sind [2014.01] |