HSektion H — Elektrotechnik
Anmerkung:
  1. Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
  2. I. Die Sektion H umfasst:
    1. Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
    2. Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
    3. Angewandte Elektrotechnik umfasst:
      1. allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
      2. einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
        1. elektrische Lichtquellen, auch Laser;
        2. Röntgentechnik;
        3. elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
    4. Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
    5. Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
    6. Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 88 bis 90 im Handbuch zur IPC beachtet werden.
  3. II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
    1. Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in eine der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H klassifizierte Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in die Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel klassifiziert oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in die Unterklasse klassifiziert, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
    2. Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
      1. therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
      2. elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
      3. elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
      4. elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
      5. den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
    3. Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H02H02Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie
Hierarchische Anzeige ausschalten: H02GLink zur Definition für IPC-Symbol: H02GH02GVerlegen oder Installieren elektrischer Kabel oder Leitungen, Verlegen oder Installieren kombinierter optischer und elektrischer Kabel oder Leitungen
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst ebenso die Verlegung und Installation von Nachrichtenkabeln oder -leitungen einschließlich solcher, die eine Kombination von optischen und elektrischen Leitern enthalten, oder Blitzableitern wie die Verlegung und Installation von Starkstromkabeln oder -leitungen.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Verlegung oder Installation von ausschließlich optischen Kabeln, die in Gruppe G02B 6/46 zu klassifizieren sind.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Elektrisches Kabel" schließt Kabel mit ein, die aus optischen Leitern, z.B. optischen Fasern und elektrischen Leitern bestehen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
HAUPTARTEN VON INSTALLATIONEN
in oder an Gebäuden oder Fahrzeugen; oberirdisch; unterirdisch oder unter WasserH02G 3/00; H02G 7/00; H02G 9/00
BESONDERE INSTALLATIONEN
von Stromschienen; von Blitzableitern; zwischen beweglichen TeilenH02G 5/00; H02G 13/00; H02G 11/00
KABELARMATURENH02G 15/00
INSTALLIEREN, WARTUNG, REPARATURH02G 1/00
Hierarchische Anzeige ausschalten: H02G 7/00Link zur Definition für IPC-Symbol: H02G 7/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: H02G 7/00H02G 7/00Oberirdisches Verlegen von elektrischen Leitungen oder Kabeln (Installationen von Stromschienen H02G 5/00) [1, 2006.01]