HSektion H — Elektrotechnik
Anmerkung:
  1. Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
  2. I. Die Sektion H umfasst:
    1. Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
    2. Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
    3. Angewandte Elektrotechnik umfasst:
      1. allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
      2. einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
        1. elektrische Lichtquellen, auch Laser;
        2. Röntgentechnik;
        3. elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
    4. Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
    5. Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
    6. Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 88 bis 90 im Handbuch zur IPC beachtet werden.
  3. II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
    1. Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in eine der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H klassifizierte Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in die Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel klassifiziert oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in die Unterklasse klassifiziert, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
    2. Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
      1. therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
      2. elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
      3. elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
      4. elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
      5. den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
    3. Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H01H01Elektrische Bauteile
Anmerkung:
  1. Verfahren, die nur ein einziges technisches Gebiet umfassen, z.B. Trocknen, Überziehen, wofür andere Stellen vorgesehen sind, werden in die entsprechende Klasse für dieses Gebiet klassifiziert.
  2. Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten.
Hierarchische Anzeige ausschalten: H01RLink zur Definition für IPC-Symbol: H01RH01RElektrisch leitende Verbindungen; Bauliche Vereinigungen einer Vielzahl von gegenseitig isolierten elektrischen Verbindungselementen; Kupplungsvorrichtungen; Stromabnehmer
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • alle Arten von kontaktherstellenden, lösbaren und nichtlösbaren elektrischen Einrichtungen zur Leitungsverbindung, Kupplungsvorrichtungen, Lampen- oder ähnliche Fassungen oder Stromabnehmer für alle Arten von elektrischen Leitungen, Kabeln oder Geräten;
    • nichtgedruckte Vorrichtungen für elektrische Verbindungen zu oder zwischen gedruckten Schaltungen.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht das Montieren von Verbindungen in oder an einem bestimmten Gerät. Solches Montieren ist umfasst von der zuständigen Unterklasse für solche Geräte, z.B. ist das Montieren von Anschluss- oder Verteilerdosen von H02B oder H02G umfasst, hitzebeständige Anschlüsse für Heizelemente von H05B 3/08. Die bauliche Vereinigung eines Teiles einer Kupplungsvorrichtung mit bestimmten elektrischen Geräten ist bei diesen Geräten klassifiziert, z.B. die Vereinigung einer Kappe mit einer Glühlampe in H01K.
  3. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Steckstift" ist ein fester oder biegsamer Leiter zum Eingreifen in eine geeignet gestaltete Buchse, um damit Kontakt herzustellen;
    • "Buchse" ist ein fester oder biegsamer Leiter zum Aufnehmen eines geeigneten Steckstiftes, um damit elektrischen Kontakt herzustellen;
    • "Kupplungsvorrichtungen" sind Vorrichtungen mit zwei oder mehr besonders ausgebildeten Teilen, so dass ein direktes und wiederholtes körperliches Kuppeln oder Entkuppeln ohne den Gebrauch eines Werkzeuges zum Zwecke des Herstellens oder Unterbrechens eines elektrischen Strompfades ermöglicht wird. Beispiele solcher Vorrichtungen mit mehr als zwei Teilen:
      1. Adapter zum Verbinden zweier Kupplungsteile;
      2. Strom- oder Sammelschienen, die mit einer Vielzahl von einzelnen Anschlussstellen für Gegenstücke versehen sind.
  4. Allgemeine Einzelheiten werden in den Gruppen H01R 4/00, H01R 9/00, H01R 11/00, H01R 12/00 klassifiziert.
Sachverzeichnis der Unterklasse
VERBINDUNGEN; VERBINDUNGSELEMENTE
mit direktem Kontakt; mit Kontaktgliedern zum Durchdringen der IsolationH01R 4/00
Konstruktive Merkmale:
viele gegenseitig isolierte VerbindungselementeH01R 9/00
für gedruckte Schaltungen, Flach- oder BandkabelH01R 12/00
Einzelne Verbindungselemente mit zwei oder mehr getrennten AnschlussstellenH01R 11/00
AnschlussklemmenH01R 9/00; H01R 12/00
Andere VerbindungenH01R 3/00
KUPPLUNGEN
Direkte Verbindungen zwischen Leitern und leitenden Teilen der KupplungH01R 4/00
Andere EinzelheitenH01R 13/00
Gesamtanordnung zweiteiliger KupplungsvorrichtungenH01R 24/00
Kupplungsteile für mehrfaches oder wahlweises Zusammenwirken mit GegenstückenH01R 25/00, H01R 27/00, H01R 29/00
Kupplungsteile, getragen durch das GegenstückH01R 31/00
Kupplungen mit Halterungen zum Abstützen des GerätsH01R 33/00
BIEGSAME ODER DREHBARE LEITUNGSANSCHLÜSSEH01R 35/00
STROMABNEHMER
drehbar; nicht drehbarH01R 39/00; H01R 41/00
HERSTELLUNGH01R 43/00