Vorrichtungen oder Anordnungen zum Überwachen oder Prüfen von Brennstoff oder Brennstoffelementen außerhalb des Reaktorkerns, z.B. zur Abbrandbestimmung, zur Kontaminationsbestimmung (G21C 17/08 , G21C 17/10 haben Vorrang; Nachweis von defekten Brennstoffelementen während des Reaktorbetriebs G21C 17/04) [1, 2006.01]