G
Sektion G — Physik
G21
Kernphysik
;
Kerntechnik
G21C
Kernreaktoren
(Fusionsreaktoren, Hybridreaktoren mit Kernspaltung und -fusion
G21B
;
Kernsprengstoffe
G21J
)
G21C 7/00
Steuerung oder Regelung der Kernreaktion
[1, 2006.01]
G21C 7/06
.
durch Anwendung eines neutronenabsorbierenden Materials, d.h. eines Materials mit einem Absorptionsquerschnitt, der sehr viel größer ist als der Reflexionsquerschnitt
[1, 2006.01]
G21C 7/22
. .
durch Verschiebung eines flüssigen oder fließfähigen neutronenabsorbierenden Materials
[1, 2006.01]