G
Sektion G — Physik
G12
Einzelheiten von Instrumenten
G12B
Bauliche Einzelheiten von Instrumenten oder vergleichbare Einzelheiten anderer Geräte, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G12B 17/00
Abschirmen
[1, 2006.01]
G12B 17/06
.
gegen Wärme
(
G12B 17/04
hat Vorrang;
Kühlen
G12B 15/00
)
[1, 2006.01]