G
Sektion G — Physik
G12
Einzelheiten von Instrumenten
G12B
Bauliche Einzelheiten von Instrumenten oder vergleichbare Einzelheiten anderer Geräte, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G12B 17/00
Abschirmen
[1, 2006.01]
G12B 17/04
.
gegen ultraviolettes, sichtbares oder infrarotes Licht
[1, 2006.01]