G
Sektion G — Physik
G12
Einzelheiten von Instrumenten
G12B
Bauliche Einzelheiten von Instrumenten oder vergleichbare Einzelheiten anderer Geräte, soweit nicht anderweitig vorgesehen
G12B 15/00
Kühlen
[1, 2006.01]
G12B 15/06
.
durch Berührung mit wärmeaufnehmenden oder wärmeabstrahlenden Massen, z.B. Wärmeableitern
[1, 2006.01]