| G11B | Informationsspeicherung mit Relativbewegung zwischen Aufzeichnungsträger und Wandler (Aufzeichnen gemessener Werte in einer Weise, die keine Wiedergabe durch einen Wandler erfordert G01D 9/00; Aufzeichnungs- oder Wiedergabegeräte, die ein mechanisch markiertes Band verwenden, z.B. Lochstreifen, oder die einzelne Aufzeichnungsträger verwenden, z.B. Lochkarten oder magnetisch markierte Karten G06K; Übertragen von Daten von einer Art eines Aufzeichnungsträgers auf eine andere Art G06K 1/18; Schaltungen zur Kopplung des Ausgangs eines Wiedergabegerätes an einen Rundfunkempfänger H04B 1/20; Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustisch elektromechanische Wandler oder Schaltungen dafür H04R) |
| G11B 15/00 | Start, Antrieb oder Stopp von drahtförmigen oder bandförmigen Aufzeichnungsträgern; Antrieb sowohl von solchen Aufzeichnungsträgern als auch von Köpfen; Führen solcher Aufzeichnungsträger oder Behälter hierfür; Steuern oder Regeln hiervon; Steuern oder Regeln der Betriebsfunktion (Antrieb oder Führen von Köpfen G11B 3/00-G11B 7/00 , G11B 21/00) [1, 2, 2006.01] |