| G11B | Informationsspeicherung mit Relativbewegung zwischen Aufzeichnungsträger und Wandler (Aufzeichnen gemessener Werte in einer Weise, die keine Wiedergabe durch einen Wandler erfordert G01D 9/00; Aufzeichnungs- oder Wiedergabegeräte, die ein mechanisch markiertes Band verwenden, z.B. Lochstreifen, oder die einzelne Aufzeichnungsträger verwenden, z.B. Lochkarten oder magnetisch markierte Karten G06K; Übertragen von Daten von einer Art eines Aufzeichnungsträgers auf eine andere Art G06K 1/18; Schaltungen zur Kopplung des Ausgangs eines Wiedergabegerätes an einen Rundfunkempfänger H04B 1/20; Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustisch elektromechanische Wandler oder Schaltungen dafür H04R) |
| G11B 7/00 | Aufzeichnen oder Wiedergabe durch optische Einrichtungen, z.B. Aufzeichnen mit thermo-optischer Strahlung, Wiedergabe mit optischer Strahlung niedrigerer Leistung; Aufzeichnungsträger hierfür (G11B 11/00 , G11B 13/00 hat Vorrang) [1, 4, 7, 2006.01] |