GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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Hierarchische Anzeige ausschalten: G08GLink zur Definition für IPC-Symbol: G08GG08GAnlagen zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs (Leiten des Eisenbahnverkehrs, Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr B61LRadar- oder vergleichbare Systeme, Sonar-Systeme oder Lidar-Systeme, besonders ausgebildet zur Verkehrsüberwachung G01S 13/91, G01S 15/88, G01S 17/88Radar- oder vergleichbare Systeme, Sonar-Systeme oder Lidar-Systeme besonders ausgebildet zum Verhindern von Zusammenstößen G01S 13/93, G01S 15/93, G01S 17/93Steuerung oder Regelung des Standortes, des Kurses, der Höhe oder der Lage von Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen, nicht typisch für ein Verkehrsumfeld G05D 1/00) [2]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • die Identifizierung von Verkehrssündern;
    • Anzeigen der Position von Fahrzeugen zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs;
    • Navigationssysteme zur Steuerung, Regelung oder Überwachung des Verkehrs, d.h. Systeme, bei denen die Instruktionen bzw. Eingangssignale für die Navigation von außen übermittelt und nicht durch Fahrzeugdaten erzeugt werden;
    • die Anzeige freier Plätze auf Parkplätzen oder in den Parkhäusern.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G08G 5/00Link zur Definition für IPC-Symbol: G08G 5/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G08G 5/00G08G 5/00Anlagen zur Verkehrs-Regelung oder Überwachung für Luftfahrzeuge [1, 2, 2006.01]