| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G07 | Kontrollvorrichtungen |
| G07F | Selbstkassierende und ähnliche Geräte (Sortieren von Münzen G07D 3/00; Prüfen von Münzen G07D 5/00) [1, 7] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Konstruktionen oder Einzelheiten eines Gerätes, das münzbetätigte Mechanismen einschließt oder damit vereinigt ist, aber für die Verwendung damit nicht besonders ausgebildet oder abgewandelt ist. Diese Konstruktionen oder Einzelheiten werden von den entsprechenden Unterklassen für die jeweiligen Geräte umfasst.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Münzen" umfasst auch Wertmarken oder dgl.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G07F 1/00 | Münzeinwurfanordnungen; besonders ausgebildete Münzen für selbstkassierende Geräte [1, 2006.01] |
| G07F 1/02 | . | Münzeinwürfe [1, 2006.01] |
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| G07F 1/04 | . | Münzkanäle [1, 2006.01] |
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| G07F 1/06 | . | besonders ausgebildete Münzen für selbstkassierende Geräte [1, 2006.01] |
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| G07F 5/00 | Münzwerke; Verriegelungen [1, 2006.01] |
| G07F 5/02 | . | mechanisch durch Münzen betätigt, z.B. durch eine einzelne Münze [1, 2006.01] |
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| G07F 5/04 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen desselben Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind [1, 2006.01] |
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| G07F 5/06 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen verschiedenen Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind [1, 2006.01] |
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| G07F 5/08 | . . | bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer einzigen gleichwertigen Münze für jede Benutzung freigestellt ist; bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder eine wahlweise gleichwertige Kombination von Münzen für jede Benutzung freigestellt ist [1, 2006.01] |
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| G07F 5/10 | . | elektrisch durch Münzen betätigt, z.B. durch eine einzelne Münze [1, 2006.01] |
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| G07F 5/12 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen desselben Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind [1, 2006.01] |
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| G07F 5/14 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen verschiedenen Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind [1, 2006.01] |
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| G07F 5/16 | . . | bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer einzigen gleichwertigen Münze für jede Benutzung freigestellt ist; bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer wahlweisen gleichwertigen Kombination von Münzen für jede Benutzung freigestellt ist [1, 2006.01] |
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| G07F 5/18 | . | besonders ausgebildet zum Steuern mehrerer selbstkassierender Geräte von einer Stelle aus [1, 2006.01] |
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| G07F 5/20 | . | besonders ausgebildet als Kreditspeicherwerke, z.B. mechanisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G07F 5/22 | . . | elektrisch betätigt [1, 2006.01] |
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| G07F 5/24 | . | mit Restgeldausgabe oder Wechselgeldausgabe [1, 2006.01] |
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| G07F 5/26 | . | Verriegelungen, z.B. zum Verschließen der Türen von Fächern außer dem zu benutzenden Fach [1, 2006.01] |
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| G07F 7/00 | Einrichtungen, die anders als durch Münzen betätigt werden, um das Verkaufen, Vermieten, Ausgeben von Münzen oder Papiergeld oder eine Pfandrückgabe zu bewirken [1, 2, 2006.01] |
| G07F 7/02 | . | durch Schlüssel oder andere guthabenanzeigende Vorrichtungen [1, 2, 2006.01] |
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| G07F 7/04 | . | durch Papiergeld [1, 2006.01] |
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| G07F 7/06 | . | durch das Zurückgeben von Behältern, z.B. Flaschen [1, 2006.01] |
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| G07F 7/08 | . | durch codierte Identitätskarten oder Kreditkarten [2, 2006.01] |
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| G07F 7/10 | . . | zusammen mit einem codierten Signal [2, 2006.01] |
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| G07F 7/12 | . . | Kartenüberprüfung [5, 2006.01] |
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| G07F 9/00 | Einzelheiten außer denjenigen, die besonderen Gattungen von Geräten eigentümlich sind (Münzeinwurfanordnungen G07F 1/00; münzbetätigte Apparate, Verriegelungen G07F 5/00) [1, 2006.01] |
| G07F 9/02 | . | Alarm- oder Anzeigevorrichtungen, z.B. Leeranzeige; Reklameanordnungen an selbstkassierenden Geräten (Alarm- oder Warnvorrichtungen zum Anzeigen der Unterbrechung einer zählergesteuerten Abgabe G07F 15/10) [1, 2006.01] |
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| G07F 9/04 | . | Vorrichtungen zum Zurückgeben überschüssiger oder nicht benötigter Münzen [1, 2006.01] |
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| G07F 9/06 | . | Münzsammelbehälter [1, 2006.01] |
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| G07F 9/08 | . | Zählen der Gesamtzahl der eingeworfenen Münzen [1, 2006.01] |
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| G07F 9/10 | . | Gehäuse, z.B. mit Heiz- oder Kühleinrichtungen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/00 | Selbstkassierende Geräte zum Ausgeben oder dgl. von Stückwaren [1, 2006.01] |
| G07F 11/02 | . | aus ortsfesten Magazinen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/04 | . . | in denen die Waren übereinander gestapelt sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/06 | . . . | einzeln auf schwenkbar gelagerten Klappen oder Regalen liegend [1, 2006.01] |
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| G07F 11/08 | . . . | in zwei gegeneinander versetzten Säulen angeordnet [1, 2006.01] |
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| G07F 11/10 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit einer gemeinsamen Ausgaberutsche [1, 2006.01] |
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| G07F 11/12 | . . . | mit Vorrichtungen zum selbsttätigen Umstellen auf Reservestapel [1, 2006.01] |
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| G07F 11/14 | . . . | mit Vorrichtungen zum Hochschieben des Warenstapels, um die Ausgabe der obersten Warenpackung zu ermöglichen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/16 | . . . | Ausgabevorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/18 | . . . . | Vertiefte Schubkästen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/20 | . . . . | Unmittelbar durch die Hand betätigte Ausstoßvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/22 | . . . . | Mittelbar durch die Hand betätigte Ausstoßvorrichtungen, z.B. durch Kurbel oder Hebel [1, 2006.01] |
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| G07F 11/24 | . . . . | Drehbare oder schwingende Glieder [1, 2006.01] |
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| G07F 11/26 | . . . . | Endlose Bänder [1, 2006.01] |
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| G07F 11/28 | . . | bei denen die Magazine geneigt sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/30 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit voneinander unabhängiger Ausgabe [1, 2006.01] |
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| G07F 11/32 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit einer gemeinsamen Ausgaberutsche [1, 2006.01] |
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| G07F 11/34 | . . | bei denen die Magazine zickzackförmig verlaufen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/36 | . . | bei denen die Magazine schraubenförmig oder spiralförmig sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/38 | . . | bei denen die Magazine horizontal sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/40 | . . . | die Waren werden durch handbetriebene Vorrichtungen ausgegeben [1, 2006.01] |
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| G07F 11/42 | . . . | die Waren werden durch motorbetriebene Vorrichtungen ausgegeben [1, 2006.01] |
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| G07F 11/44 | . . | die Waren sind in den Magazinen lose gespeichert [1, 2006.01] |
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| G07F 11/46 | . | aus beweglichen Speicherbehältern oder Trägern [1, 2006.01] |
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| G07F 11/48 | . . | die Speicherbehälter oder Träger, z.B. Magazine, sind schwenkbar gelagert [1, 2006.01] |
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| G07F 11/50 | . . | die Speicherbehälter oder Träger sind drehbar gelagert [1, 2006.01] |
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| G07F 11/52 | . . . | um waagerechte Achsen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/54 | . . . | um senkrechte Achsen [1, 2006.01] |
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| G07F 11/56 | . . . . | die Speicherbehälter oder Träger sind sowohl drehbar als auch axial bewegbar [1, 2006.01] |
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| G07F 11/58 | . . | die Waren liegen auf oder werden getragen durch endlose Bänder, Ketten oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G07F 11/60 | . . | die Speicherbehälter oder Träger sind gradlinig bewegbar [1, 2006.01] |
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| G07F 11/62 | . | bei denen die Waren in Fächern innerhalb fester Behälter gespeichert sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/64 | . | bei denen die Waren auf ortsfesten Trägern einzeln aufgehängt sind [1, 2006.01] |
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| G07F 11/66 | . | bei denen die Waren durch Abschneiden von einem Massestrang ausgegeben werden [1, 2006.01] |
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| G07F 11/68 | . | bei denen die Waren von Streifen abgetrennt oder aus Bogen ausgeschnitten werden [1, 2006.01] |
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| G07F 11/70 | . | bei denen die Waren in den Geräten aus wählbaren Bestandteilen oder aus Rohstücken hergestellt werden [1, 2006.01] |
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| G07F 11/72 | . | Hilfseinrichtungen, z.B. zum Anzünden von Zigarren, zum Öffnen von Flaschen [1, 2006.01] |
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| G07F 13/00 | Selbstkassierende Geräte zum Steuern der Abgabe von Flüssigkeiten, halbflüssigen oder granulierten Stoffen aus Vorratsbehältern [1, 2006.01] |
| G07F 13/02 | . | nach Volumen [1, 2006.01] |
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| G07F 13/04 | . | nach Gewicht [1, 2006.01] |
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| G07F 13/06 | . | mit wahlweiser Ausgabe von verschiedenen Flüssigkeiten oder Stoffen oder deren Mischungen [1, 2006.01] |
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| G07F 13/08 | . | in Sprayform [1, 2006.01] |
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| G07F 13/10 | . | mit gleichzeitiger Ausgabe von Behältern, z.B. Becher oder anderer Artikel [1, 2006.01] |
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| G07F 15/00 | Selbstkassierende Geräte zur zählergesteuerten Abgabe von Flüssigkeiten, Gas oder elektrischem Strom [1, 2006.01] |
| G07F 15/02 | . | bei denen das Vorgabewerk von Hand nach Einwurf einer Münze in Gang gesetzt werden kann [1, 2006.01] |
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| G07F 15/04 | . | bei denen das Vorgabewerk selbsttätig durch Einwurf einer Münze in Gang gesetzt wird [1, 2006.01] |
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| G07F 15/06 | . | mit Einrichtungen zum Vorauszahlen von Grundgebühren, z.B. Zählergebühren [1, 2006.01] |
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| G07F 15/08 | . | mit Einrichtungen zum Ändern des Tarifs bzw. des Preises [1, 2006.01] |
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| G07F 15/10 | . | mit Alarm- oder Warnvorrichtungen, z.B. Anzeigen der Unterbrechung der Abgabe [1, 2006.01] |
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| G07F 15/12 | . | bei denen das Messen auf einer Zeitbasis beruht [1, 2006.01] |
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| G07F 17/00 | Selbstverleiher; selbstkassierende Dienstleistungsgeräte [1, 2006.01] |
| G07F 17/02 | . | für optische Vorrichtungen, z.B. Fernrohre [1, 2006.01] |
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| G07F 17/04 | . | für anthropometrische Messvorrichtungen, z.B. für Gewicht, Größe, Kraft [1, 2006.01] |
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| G07F 17/06 | . | für Luftpumpen, z.B. für Reifen [1, 2006.01] |
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| G07F 17/08 | . | für Sitze oder Schemel [1, 2006.01] |
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| G07F 17/10 | . | für Verschließ- und Anschlussvorrichtungen von Eigentum, das zeitweise verlassen wird [1, 2006.01] |
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| G07F 17/12 | . . | verschließbare Behälter, z.B. für die Aufnahme von zu reinigender Kleidung [1, 2006.01] |
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| G07F 17/14 | . | für Türschlösser (bei verschließbaren Behältern G07F 17/12); für Drehkreuze [1, 2006.01] |
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| G07F 17/16 | . | für Vorrichtungen zum Ausstellen von Anzeigen, Ankündigungen, Bildern oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G07F 17/18 | . | für Vorrichtungen für Körperpflege, z.B. Waschen oder Trocknen [1, 2006.01] |
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| G07F 17/20 | . | für Waschgeräte, Reinigungsgeräte und Trockengeräte, z.B. für Kleider, Kraftwagen [1, 2006.01] |
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| G07F 17/22 | . | für Vorrichtungen zum Reinigen oder Polieren von Schuhen [1, 2006.01] |
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| G07F 17/24 | . | für Parkuhren [1, 2006.01] |
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| G07F 17/26 | . | für Vorrichtungen zum Drucken, Stempeln, Frankieren, Schreiben oder Fernschreiben (Fahrscheindrucker oder ähnliche Geräte G07F 17/42) [1, 2006.01] |
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| G07F 17/28 | . | für Radiogeräte [1, 2006.01] |
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| G07F 17/30 | . | für Musikinstrumente [1, 2006.01] |
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| G07F 17/32 | . | für Spielgeräte, Sportgeräte und Unterhaltungsgeräte [1, 2006.01] |
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| G07F 17/34 | . . | abhängig vom Anhalten oder Bewegen von Gliedern, z.B. Spielautomaten [1, 2006.01] |
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| G07F 17/36 | . . | Orakelspiele [1, 2006.01] |
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| G07F 17/38 | . . | Ballspiele; Schießgeräte [1, 2006.01] |
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| G07F 17/40 | . | für Vorrichtungen zur Annahme von Aufträgen, Anzeigen oder dgl. [1, 2006.01] |
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| G07F 17/42 | . | für Fahrscheindrucker oder ähnliche Geräte [1, 2006.01] |
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| G07F 19/00 | Vollständige Banksysteme; durch codierte Karten freigegebene Anordnungen, die für die Ausgabe oder den Empfang von Zahlungsmitteln oder dgl. ausgebildet sind und solche Vorgänge auf vorhandene Konten übertragen, z.B. automatische Bank-Transaktions- Geräte (Datenverarbeitungsanlagen für Bankabrechnungen G06Q 40/02) [5, 2006.01] |