| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft, z.B. eine Abmessung, einen physikalischen Zustand, wie Temperatur, eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe, die an einer bestimmten Sache, z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein, z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden.
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken zu beachten. Einige sind in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion enthalten, siehe besonders die Definition zu "Messen" in Klasse G01. Andere sind in Abschnitt 187 des Handbuchs zur IPC enthalten, siehe insbesondere die Erklärungen zu "Steuern" und "Regeln".
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information, z.B. eine Reihe von Symbolen, zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame, umfasst von Klasse G09, dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen, umfasst von Klasse G01, um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln, umfasst von Klasse G08. Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck, umfasst von Unterklasse G01L, oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben, eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur, den Druck oder seinen Verlauf, umfasst von Unterklasse G07C, aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen, umfasst von Unterklasse G08B oder um andere Einrichtungen zu steuern, umfasst von Klasse G05.
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur, wie oben angegeben, an gleicher Stelle zu klassifizieren, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau klassifiziert werden kann.
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| G07 | Kontrollvorrichtungen |
| G07D | Handhabung von Münzen oder von Wertpapieren, z.B. Prüfen, Sortieren nach Nennwerten, Zählen, Ausgeben, Wechseln oder Einzahlen [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Münzen" umfasst auch Wertmarken mit ähnlicher Beschaffenheit;
- "Wertpapiere" umfasst, ungeachtet des verwendeten Materials, Papiergeld, Banknoten, Wechsel, Schecks, Gutscheine, Aktien, Pfandbriefe oder ähnliche Wertpapiere, welche einen monetären Wert darstellen, der gemessen oder verifiziert werden kann.
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| G07D 1/00 | Geldausgeber [1, 2006.01] |
| G07D 1/02 | . | Restgeld oder Wechselgeld ausgebend [1, 2006.01] |
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| G07D 1/04 | . . | Wechselgeld entsprechend eines hinterlegten Betrages ausgebend [1, 2006.01] |
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| G07D 1/06 | . . | die Differenz zwischen einem gezahlten Betrag und einem berechneten Betrag ausgebend [1, 2006.01] |
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| G07D 1/08 | . . | handbetätigt [1, 2006.01] |
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| G07D 3/00 | Sortieren einer gemischten Menge an Münzen in ihre Nennwerte [1, 7, 2006.01] |
| G07D 3/02 | . | Sortieren von Münzen mittels abgestufter Durchfallöffnungen [1, 2006.01] |
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| G07D 3/04 | . . | an einer geneigten Schiene angeordnet [1, 2006.01] |
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| G07D 3/06 | . . | längs einer kreisförmigen Bahn angeordnet [1, 2006.01] |
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| G07D 3/08 | . . | an einer Schraubenlinie angeordnet [1, 2006.01] |
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| G07D 3/10 | . . | durch hintereinander angeordnete Siebe [1, 2006.01] |
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| G07D 3/12 | . | Sortieren von Münzen mittels abgestufter Leitbleche [1, 2006.01] |
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| G07D 3/14 | . | Vorrichtungen oder Geräte, die unter Kontrolle von münzabtastenden Einrichtungen angetrieben werden [1, 2006.01] |
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| G07D 3/16 | . | in Kombination mit dem Zählen der Münzen [1, 2006.01] |
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| G07D 5/00 | Prüfen der Gleichheit oder Echtheit von Münzen, z.B. zum Absondern von nicht annehmbaren Münzen oder von Münzen fremder Währung [1, 7, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In den Gruppen G07D 5/02-G07D 5/10 wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
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| G07D 5/02 | . | Prüfen der Abmessungen, z.B. Dicke, Durchmesser; Prüfen der Verformung [3, 2006.01] |
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| G07D 5/04 | . | Prüfen des Gewichts [3, 2006.01] |
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| G07D 5/06 | . | Prüfen der Härte oder der Elastizität [3, 2006.01] |
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| G07D 5/08 | . | Prüfen der magnetischen oder der elektrischen Eigenschaften [3, 2006.01] |
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| G07D 5/10 | . | Prüfen der Randzone, z.B. der Rändelung oder des Wulstes [3, 2006.01] |
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| G07D 7/00 | Prüfen der Identität oder Echtheit von Wertpapieren oder um diejenigen auszusondern, die unannehmbar sind, z.B. Banknoten von fremder Währung [1, 2, 2006.01, 2016.01] |
| G07D 7/004 | . | mit digitalen Sicherheitselementen, z.B. kodierte Information auf einem magnetischen Faden oder Streifen [2016.01] |
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| G07D 7/0043 | . . | mit Barcodes [2016.01] |
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| G07D 7/0047 | . . | mit Kontrollcodes, z.B. aus Seriennummer und Nennwert abgeleitete Nummerncodes [2016.01] |
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| G07D 7/005 | . | Prüfen von Sicherheitskennzeichen, die für das bloße Auge unsichtbar sind, z.B. Überprüfen von verdickten Linien oder unauffälligen Markierungen oder Veränderungen [2016.01] |
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| G07D 7/01 | . | Prüfen elektronischer Schaltungen darin [2016.01] |
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| | Anmerkung:- In dieser Gruppe haben die Gruppen G07D 7/16-G07D 7/20 Vorrang vor den Gruppen G07D 7/02-G07D 7/14.
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| G07D 7/02 | . | Prüfen ihrer elektrischen Materialeigenschaften (G07D 7/01 hat Vorrang) [7, 2006.01, 2016.01] |
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| G07D 7/023 | . . | Messen von Leitfähigkeit durch direkten Kontakt [2016.01] |
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| G07D 7/026 | . . | mit kapazitiven Sensoren [2016.01] |
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| G07D 7/04 | . | Prüfen ihrer magnetischen Materialeigenschaft, z.B. durch Erkennen magnetischer Aufdrucke (G07D 7/01 hat Vorrang) [7, 2006.01, 2016.01] |
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| G07D 7/06 | . | mit Wellen- oder Teilchenstrahlung [7, 2006.01] |
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| G07D 7/08 | . . | Akustische Wellen [7, 2006.01] |
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| G07D 7/10 | . . | Mikrowellen [7, 2006.01] |
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| G07D 7/12 | . . | Sichtbares Licht, Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung [7, 2006.01, 2016.01] |
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| G07D 7/1205 | . . . | Prüfen spektraler Eigenschaften [2016.01] |
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| G07D 7/121 | . . . | Vorrichtungen, gekennzeichnet durch Einzelheiten des Sensors [2016.01] |
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| G07D 7/128 | . . . | Betrachtungsvorrichtungen [2016.01] |
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| G07D 7/14 | . | mit chemischen Mitteln [7, 2006.01] |
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| G07D 7/15 | . | mit Heizmitteln [2016.01] |
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| G07D 7/16 | . | Prüfen der Abmessungen [7, 2006.01, 2016.01] |
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| G07D 7/162 | . . | Länge oder Breite [2016.01] |
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| G07D 7/164 | |
| G07D 7/17 | . | Geräte, die durch Positioniermittel oder durch positionsabhängige Mittel gekennzeichnet sind [2016.01] |
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| G07D 7/181 | . |
Prüfen von mechanischen Eigenschaften oder mechanischem Zustand, z.B. Abnutzungen oder Rissen (G07D 7/16 hat Vorrang) [2016.01] |
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| G07D 7/182 | . . | Prüfen von Steifigkeit [2016.01] |
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| G07D 7/183 | . . | Erkennen von Falten oder Dopplungen [2016.01] |
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| G07D 7/185 | . . | Erkennen von Löchern oder Poren [2016.01] |
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| G07D 7/187 | . . | Erkennen von Unlesbarkeit oder Verunreinigung, z.B. Schmutz [2016.01] |
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| G07D 7/189 | . . | Erkennen anhaftender Objekte, z.B. Klebebänder oder Klammern (G07D 7/187 hat Vorrang) [2016.01] |
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| G07D 7/20 | |
| G07D 7/202 | . . | durch Musterabgleich [2016.01] |
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| G07D 7/2033 | . . . | Abgleich spezifischer Muster, z.B. Muster die bei jedem individuellen Papier einzigartig sind [2016.01] |
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| G07D 7/206 | . . . | Abgleich mit Mustervorlagen [2016.01] |
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| G07D 7/207 | . . . | Abgleich von Mustern, die durch die Überlagerung von zwei oder mehreren Schichten entstehen, z.B. Moiré-Muster [2016.01] |
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| G07D 9/00 | Zählen von Münzen (in Kombination mit dem Sortieren von Münzen G07D 3/16); Handhabung von Münzen, soweit nicht in den anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [1, 2006.01] |
| G07D 9/02 | . | Geldzählbretter [1, 2006.01] |
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| G07D 9/04 | . | Handbetriebene oder motorbetriebene Münzzählvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| G07D 9/06 | . | Vorrichtungen zum Stapeln oder anderweitigem Ordnen von Münzen auf einem Träger, z.B. Lochplatten zum Münzzählen [1, 2006.01] |
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| G07D 11/00 | Vorrichtungen zur Annahme von Münzen; Vorrichtungen zur Annahme, zur Ausgabe, zum Sortieren oder zum Zählen von Wertpapieren [5, 2006.01, 2019.01] |
| G07D 11/10 | . | Mechanische Einzelheiten [2019.01] |
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| G07D 11/12 | . . | Behälter für Wertpapiere [2019.01] |
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| G07D 11/125 | . . . | Sichere Behälter [2019.01] |
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| G07D 11/13 | . . . | mit internen Mitteln zur Handhabung von Wertpapieren [2019.01] |
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| G07D 11/14 | . . | Einlassöffnungen oder Auslassöffnungen [2019.01] |
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| G07D 11/16 | . . | Handhabung von Wertpapieren (innerhalb von Behältern G07D 11/13) [2019.01] |
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| G07D 11/165 | . . . | Aufnehmen [2019.01] |
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| G07D 11/17 | . . . | Ausrichten [2019.01] |
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| G07D 11/175 | . . . | Flachdrücken, z.B. Glätten von Falten [2019.01] |
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| G07D 11/18 | . . . | Umleiten in unterschiedliche Wege oder Behälter [2019.01] |
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| G07D 11/20 | . | Steuern, Regeln oder Überwachen des Betriebs von Vorrichtungen; Datenverarbeitung [2019.01] |
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| G07D 11/22 | . . | Mittel zum Messen oder zur Erkennung [2019.01] |
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| G07D 11/225 | . . . | zum Erkennen oder Anzeigen von Manipulation [2019.01] |
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| G07D 11/23 | . . . | zum Messen der Menge an Wertpapieren in einem Behälter [2019.01] |
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| G07D 11/235 | . . . | zum Überwachen oder Anzeigen von Betriebsbedingungen; zum Erkennen von Fehlfunktionen [2019.01] |
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| G07D 11/237 | . . . . | zum Erkennen von Fehlfunktionen beim Transport, z.B. Staus oder Zuführungsfehler [2019.01] |
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| G07D 11/24 | . . | Verwalten des Bestands von Wertpapieren [2019.01] |
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| G07D 11/245 | . . . | Auffüllung [2019.01] |
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| G07D 11/25 | . . . | Verlagerung von Wertpapieren innerhalb von Vorrichtungen [2019.01] |
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| G07D 11/26 | . . | Wartung, Reparatur oder Behandlung von Unregelmäßigkeiten, z.B. Stromausfall oder Vandalismus [2019.01] |
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| G07D 11/28 | . . | Einstellung von Parametern; Software Updates [2019.01] |
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| G07D 11/30 | . . | Verfolgung oder Aufspüren von Wertpapieren oder Kassetten [2019.01] |
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| G07D 11/32 | . . | Aufzeichnungen (Transaktions-Aspekte G07F 19/00) [2019.01] |
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| G07D 11/34 | . . . | Überwachen des Inhalts von Vorrichtungen, z. B. der Anzahl der gelagerten Wertpapiere [2019.01] |
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| G07D 11/36 | . . . | Prüfen von Aktivitäten [2019.01] |
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| G07D 11/40 | . | Vorrichtungsarchitektur, z.B. modulare Bauweise [2019.01] |
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| G07D 11/50 | . | Sortieren oder Zählen von Wertpapieren [2019.01] |
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| G07D 11/60 | . | Anordnungen von Benutzeroberflächen [2019.01] |
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| G07D 13/00 | Handhabung von Münzen oder von Wertpapieren, mittels einer Kombination von Maßnahmen oder Vorrichtungen, die nicht von einer einzelnen der Gruppen G07D 1/00-G07D 11/00 umfasst ist [5, 2006.01] |