G | Sektion G — Physik | |||
G07 | Kontrollvorrichtungen | |||
G07C | Zeitkontrollgeräte oder Anwesenheitskontrollgeräte; Registrieren oder Anzeigen des Arbeitens von Maschinen; Erzeugen von Zufallszahlen; Wahlmaschinen oder Lotteriegeräte; Anordnungen, Systeme oder Vorrichtungen zum Kontrollieren, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |||
G07C 3/00 | Registrieren oder Anzeigen des Zustandes oder des Arbeitens von Maschinen oder anderen Geräten, außer Fahrzeugen [1, 2006.01] | |||
G07C 3/02 |
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G07C 3/04 |
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